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Anerkennung von ausländischen Studien
Im Ausland erworbene Studientitel haben im Inland keine automatische Geltung, sondern müssen in Italien gemäß den geltenden Bestimmungen anerkannt werden.
Für die Anerkennung ausländischer Studientitel gibt es zwei unterschiedliche Verfahren:
Verfahren
Geltung
Allgemeines Verfahren
gilt für ausländische Studientitel, welche mit von der Freien Universität Bozen verliehenen Studientiteln gleichwertig sind
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Spezielles Verfahren
gilt
nur für österreichische Studientitel
, die im Notenwechsel, d.h. im bilateralen Abkommen zwischen Österreich und Italien, enthalten sind
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Seite
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