VORINSKRIPTION
- Vorinskription und Zulassungsverfahren
- Immatrikulation
- Sprachkompetenzen
BEWERBUNG FÜR DAS AKADEMISCHE JAHR 2012/2013
Für die Bewerbung ist eine Vorinskription erforderlich. Dafür steht eine Session offen:
vom 1. März bis 20. August 2012 (bis spätestens 12:00 Uhr).
LOG IN
Um sich zu bewerben, müssen sich die Studienanwärter zunächst im vorgesehenen Portal auf der Website
www.unibz.it registrieren.
Einmal registriert, stehen im Portal mehrere Funktionen offen:
- Ausfüllen des Formulars für die Vorinskription
- Hochladen von Sprachzertifikaten
- Anmeldung zu Sprachprüfungen am Sprachenzentrum
- Aktualisierung der eigenen Daten usw.
ONLINE-FORMULAR
Das Formular für die Vorinskription wird nur online ausgefüllt und abgeschickt.
DIE BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Nach Absenden des Online-Formulars müssen die Bewerbungsunterlagen elektronisch hochgeladen werden. Wenn das Hochladen nicht möglich ist, können die Unterlagen dem Studentensekretariat als E-Mail-Anhang gesendet oder persönlich dort abgegeben werden.
Im Portal können die Bewerber den Status der Bearbeitung ihres Ansuchens mitverfolgen. Ein Ampelsystem ist für die Vollständigkeit/Unvollständigkeit der Bewerbungsunterlagen vorgesehen (fehlende Unterlagen werden rot angezeigt).
Bewertet werden ausschließlich die Unterlagen, die bis zur Vorinskriptionsfrist eingereicht werden. Unvollständige Unterlagen können den Ausschluss vom Verfahren zur Folge haben.
Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:
- 1 Passfoto in Farbe;
- eine vollständige Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses (Vorder- und Rückseite); Videoaufnahme (s. Auswahlverfahren);
- eine Kopie der Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss (nur für Studienanwärter mit ausländischem Studientitel) – siehe nächsten Absatz;
- eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung "permesso di soggiorno" (nur für Nicht-EU-Bürger, die sich in Italien längerfristig aufhalten) - siehe weiter unten.
Studienanwärter mit ausländischem Studientitel müssen bis spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation das Original der Wertigkeitserklärung über den Oberschulabschluss einreichen, samt Original oder beglaubigter Kopie des Abschlussdiploms und amtlich beglaubigter Übersetzung desselben in die italienische Sprache. Die Wertigkeitserklärung wird von der zuständigen italienischen Botschaft im Ausland ausgestellt und bestätigt, dass der Studientitel des Antragstellers für die Zulassung zum entsprechenden Studium an einer Universität in dem Land berechtigt, in welchem er erworben wurde. Die Wertigkeitserklärung sollte so früh wie möglich beantragt werden, da bei den Behörden oft mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Nicht-EU-Bürger mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Italien (laut Art. 39, Absatz 5 des Legislativdekrets vom 25.07.1998, n. 286) stellen den Vorinskriptionsantrag direkt an die Universität, wie oben beschrieben. Diese Bewerber müssen den Vorinskriptionsunterlagen eine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Italien beilegen ("permesso di soggiorno" aus Arbeitsgründen, aus familiären oder religiösen Gründen bzw. für politisches oder humanitäres Asyl). Eine Aufenthaltsgenehmigung aus Studiengründen oder ein Visum zu touristischen Zwecken sind nicht ausreichend.
Sollte die Aufenthaltsgenehmigung verfallen sein, muss das Gesuch um Erneuerung beigelegt werden.
Achtung: Studienanwärter, die keine Kopie der gültigen Aufenthaltsgenehmigung hinterlegen, gelten als im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger und müssen daher die Einschreibung über die zuständige italienische Behörde in ihrem Herkunftsland vornehmen.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger müssen zusätzlich einen Antrag auf Vorinskription bei der zuständigen italienischen Auslandsvertretung (in der Regel das Konsulat) des Staates einreichen, in welchem sie den Studientitel erworben haben bzw. erwerben werden. Dabei müssen die vom Ministerium für Universität und Forschung vorgeschriebenen Fristen berücksichtigt werden (www.study-in-italy.it). Bei fehlender Vorinskription über das Konsulat ist der an der Universität eingereichte Antrag auf Vorinskription ungültig, da nur die italienische Auslandsvertretung für die Entgegennahme und Übermittlung der Anträge an die Universität zuständig ist.
Achtung: Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger dürfen bei der Vorinskription nur einen Studiengang wählen!
AUSWAHLVERFAHREN
Die Zulassung zum Studiengang erfolgt, neben der Berücksichtigung der Sprachkenntnisse und der formalen Kriterien, über ein Auswahlverfahren.
Es ist in zwei Phasen aufgeteilt:
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Die erste Phase sieht eine Bewertung - von Seiten der Kommission - der im Rahmen der Vorinskription beigelegten Unterlagen vor, unter denen sich auch eine Videoaufnahme (maximale Dauer: 2 Minuten) befindet. In dieser Videoaufnahme stellt der Bewerber sich vor und setzt sich mit einem frei gewählten Gegenstand oder Bild auseinander, um seine Beobachtungs- und Kritikfähigkeit zu zeigen. Diese Videoaufnahme muss innerhalb Montag, 20. August 2012, 12:00 Uhr, auf den Server der Fakultät für Design und Künste hochgeladen werden. Die Modalitäten und der Link zum Upload werden in einer Email angeführt, die der Bewerber erhält, nachdem er das Bewerbungsformular online ausgefüllt hat.
Die technischen Eigenschaften der Videoaufnahme sind:
- Dauer des Videos bis zu 2 Minuten
- Auflösung in 640 x 480 Pixel (4:3) oder 640 x 360 Pixel (16:9)
- Dateigröße des Videos bis zu 80 MB
- Format als .mov, .mp4 oder .mpg.
- Dateiname: nachname_name.format (.mov/.mp4/.mpg)
Anhand der eingereichten Unterlagen entscheidet die Kommission, nach Bewertung von Eignung, Motivation und Beobachtungsfähigkeiten, welche Bewerber an der zweiten Phase des Zulassungsverfahrens teilnehmen werden.
- Die zweite Phase des Verfahrens besteht in einem Workshop, der vom 7. bis zum 9. September 2012 stattfindet. Während dieser Zeit nehmen die Bewerber an Aufnahmetests teil, mit dem Ziel, der Kommission die Bewertung ihres fächerübergreifenden Interesses, ihrer Kreativität und Eignung zur Teamarbeit zu ermöglichen.
N.B.: Studierende, welche an anderen italienischen oder ausländischen Universitäten studieren und ihr Studium an der Freien Universität Bozen, Fakultät für Design und Künste fortsetzen möchten, müssen am Auswahlverfahren teilnehmen (Vorinskription bis 20. August 2012).
Erstellung und Veröffentlichung der Rangordnungen
Basierend auf den Ergebnissen des Auswahlverfahrens werden zwei Rangordnungen erstellt: eine für Studienanwärter aus EU-Staaten (und Gleichgestellte) und eine für im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger. Die Rangordnungen werden am 10. September 2012 auf der Website (www.unibz.it) veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden. Sollten Studienanwärter, die in die Rangordnung aufgenommen wurden, innerhalb der vorgesehenen Frist kein Immatrikulationsgesuch einreichen, kann die Freie Universität Bozen die Gesuche von Studienanwärtern annehmen, welche in der Rangordnung nachfolgen.