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Der Fakultätsrat
Der Fakultätsrat setzt sich aus den Professoren der 1. und 2. Ebene sowie aus den Vertretern der Planstellenforscher und Studentenvertretern zusammen. Mit beratender Stimme sind die Generaldirektion und die Leitung der Fakultätsverwaltung vertreten. Der Fakultätsrat tagt in regelmäßigen Abständen bis zu sieben Mal im Jahr und ist das oberste Kollegialorgan der Fakultät. An seiner Spitze steht der Dekan der Fakultät, der als primus inter pares gilt.
Weitere Informationen siehe Art. 15 des Statutes.


Die StudiengangsräteArt. 17 des Statutes
1. Die einzelnen Studiengänge werden von einem/einer Professor/Professorin, der/die vom Dekan/der Dekanin für mindestens zwei Jahre ernannt wird, geleitet.
2. Der Fakultätsrat kann den Studiengangsräten Zuständigkeiten hinsichtlich der didaktischen Tätigkeiten eines Studienganges delegieren. Der Studiengangsrat setzt sich aus dem Leiter des Studiengangsrates, der den Vorsitz führt, zwei vom Dekan/der Dekanin ernannten Lehrkräften und bis zu zwei Studenten, die gemäß einer internen Regelung gewählt werden, zusammen.
3. An den Sitzungen des Studiengangsrates können auch Experten/Expertinnen des betreffenden Fachbereiches mit beratender Stimme teilnehmen.

Der Studiengangsrat nimmt hauptsächlich folgende Aufgaben wahr:
a) er erarbeitet die Ordnung des Studienganges und unterbreitet diese dem Fakultätsrat;
b) er formuliert die spezifischen Bildungsziele des Studienganges und weist die angemessenen Bildungswege auf;
c) er bestimmt die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studiengang und unterbreitet sie dem Fakultätsrat;
d) er gewährleistet die Abwicklung der Lehrtätigkeiten und der Tutorate, die in der Studienordnung festgelegt sind, und schlägt dem Fakultätsrat alljährlich eventuelle Änderungen und Verbesserungen vor;
e) er prüft die von den Studierenden im Rahmen der Bestimmungen der Verordnungen zu den einzelnen Studiengängen vorgeschlagenen Studienpläne;
f) er prüft die Abläufe betreffend den Wechsel zwischen zwei Universitäten und die studentische Mobilität sowie die Anerkennung der Auslandsstudien;
g) er bewertet die Anträge auf Inskription in höhere Studienjahre als das erste.



Die Mitglieder der Studiengangsräte wurden mit Dekret des Dekans der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Nr. 29/2012 vom 24.05.2012 ernannt.


Fakultätssekretariat für Wirtschaftswissenschaften
Universitätsplatz 139100 BozenItalien
T: +39 0471 013000F: +39 0471 013009schoolofeconomics@unibz.it
Öffnungszeiten:Montag
10:00 - 12:00
13:30 - 16:30
Mittwoch
10:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Donnerstag
10:00 - 12:00
Freitag
13:30 - 16:30
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