Ablauf bei Anerkennung von Prüfungen und zusätzlichen Aktivitäten Es steht dafür eine elektronische Maske zur Verfügung. Diese muss im Vorfeld seitens der Antragsteller online ausgefüllt, dann ausgedruckt und mit der betreffenden Stempelmarke versehen werden.
Die Ansuchen müssen in der Fakultätsverwaltung
(Büro 1.04) mit den vorgesehenen Anlagen (Anwesenheitsbestätigungen, Prüfungsbestätigungen, Beschreibung der Lehrveranstaltungen usw.) hinterlegt werden.
N.B.
Beschluss des Fakultätsrates Nr. 80/2012 - Mit Beginn des nächsten Studienjahres (2012/13) wird es
zu Beginn des Studienverlaufes an der Fakultät für Bildungswissenschaften nur mehr einmal möglich sein, für dieselben Prüfungen einen Antrag für die Anerkennung zu stellen. Das Datum für die Einreichung der Anträge wird jährlich mit der Veröffentlichung der Zulassungsrangordnung bekannt gegeben. Die Studienkommission beurteilt infolgedessen die betreffenden Akten nur ein einziges Mal.
Der Zugang auf die angesprochene Maske erfolgt über den Link:
Abgabe der Ansuchen für Anerkennungen:
Kommunikations- und Kulturwissenschaften: 15.05.2013 - 12:00 Uhr
Bildungswissenschaften für den Primarbereich (deutsche Sektion): Abgabetermin 09.05.2013