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Bewerber aus Deutschland
Vor Ankunft in Südtirol
Deutsche Staatsbürger sind im Hinblick auf die Zulassungsmodalitäten an italienischen Universitäten, die Entrichtung der Studiengebühren und die staatliche Bildungsförderung italienischen Staatsbürgern gleichgestellt. Daher kann eine Bewerbung über den normalen Weg direkt über das Online-Formular erfolgen. Die jeweils einzureichenden Unterlagen finden sich im so genannten Studienmanifest, einer Art Studiengangsbeschreibung, welche alle für das kommende akademische Jahr relevanten Informationen enthält (Zulassungsbedingungen, Studieninhalte, Fristen etc.).

Sprachen und Sprachkurse
Die Studiengänge der Freien Universität Bozen sind dreisprachig und zur Zulassung zu den Bachelorstudiengängen müssen mindestens  zwei der drei Sprachen auf Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. 
In der dritten Sprache sind keine Vorkenntnisse gefordert, es wird jedoch empfohlen, schon im Sommer einen Intensivkurs am Sprachenzentrum zu absolvieren.
Voraussetzung für die Zulassung zu einem Masterstudium sind Mindestkompetenzen C1 in der ersten sowie B2 in der zweiten Sprache. In der dritten Sprache sind keine Vorkenntnisse gefordert, es wird jedoch empfohlen, schon im Sommer einen Intensivkurs am Sprachenzentrum zu absolvieren. Dies gilt nicht für den Master in Informatik und den International Master of Fruit Science, die beide in englischer Sprache abgehalten werden.

Mit einem deutschen Abitur/Fachabitur haben Sie die erforderlichen Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens nachgewiesen und brauchen vor und während Ihres Studiums keine weitere Deutschprüfung mehr abzulegen. Italienisch und/oder Englisch als Schulfach reichen für den Nachweis nicht aus. Es können zum Nachweis entweder vom Sprachenzentrum anerkannte Sprachzertifikate mit eingereicht werden oder man kann vor Ort eine Sprachprüfung ablegen. Einzelheiten dazu finden sich in den Studienmanifesten. Im Sommer bietet das Sprachenzentrum Sprachkurse auf verschiedenen Niveaus in allen drei Sprachen der FUB an.

Die Wertigkeitserklärung
Neben den üblichen Unterlagen müssen deutsche Staatsbürger - dies gilt für alle Bewerber, die ihren Schulabschluss nicht in Italien erworben haben - eine so genannte Wertigkeitserklärung für das Abitur einreichen. Auch Fachabiturienten können, wenn sie die Wertigkeitserklärung vorlegen, zugelassen werden.
Bewerber für die Masterstudiengänge müssen eine Wertigkeitserklärung über den Bachelorabschluss einreichen.
Die Wertigkeitserklärung kann bei einer der diplomatischen Vertretungen des italienischen Staates (Botschaft oder Konsulat) in Deutschland beantragt werden. Diese Erklärung bescheinigt, dass der Sekundarschulabschluss (für die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen) oder der akademische Grad (für die Zulassung zu den Masterstudiengängen) des Antragstellers für die Zulassung zu einem Universitätsstudium oder einem weiterführenden Studium in Deutschland berechtigt. Die Wertigkeitserklärung sollte so früh wie möglich beantragt werden, da die Behörden oft lange Bearbeitungszeiten haben.

Hinsichtlich der vorzulegenden Antragsunterlagen sollten Studieninteressierte sich direkt an das für die Stadt/den Ort zuständige Konsulat wenden, wo der Schulabschluss/Universitätsabschluss erworben wurde. In den meisten Fällen verlangt das Konsulat eine beglaubigte Übersetzung des Abschlusszeugnisses (eine Liste mit zugelassenen Übersetzern kann im Konsulat erfragt oder auf deren Webseite eingesehen werden). Die Bewerbung kann ohne Wertigkeitserklärung erfolgen, diese muss jedoch bis zur jeweiligen Immatrikulationsfrist vorliegen.
In Deutschland gibt es in fast allen Bundesländern Konsulate. Eine Liste findet sich hier.
 
Föderungsmöglichkeiten
  • Auslandsbafög

Studierende aus Deutschland haben seit nicht allzu langer Zeit die Möglichkeit, eine Förderung des gesamten Studiums durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zu beantragen, geregelt über das so genannte BAföG.
Nähere Informationen sind auf der Homepage des Bundesministeriums unter www.auslandsbafoeg.de einsehbar.
Eine vorläufige Berechnung der Förderhöhe ist mit dem BAföG-Rechner möglich.

  • Studienbeihilfen der Autonomen Provinz Bozen

Alternativ zum Auslandsbafög können bei der zuständigen Abteilung der Autonomen Provinz Bozen Studienbeihilfen beantragt werden. Hier gilt es für die Studieninteressierten abzuwägen, welche der beiden Möglichkeiten am vorteilhaftesten ist.

Nach Ankunft in Südtirol

  • Einschreibung ins Melderegister (hier das Einwohnermeldeamt)

 

Bei Aufenthalten mit einer Dauer von mehr als drei Monaten müssen EU-Bürger/-innen eine Einschreibung ins Melderegister der Gemeinde beantragen.
Zur Einschreibung benötigt man Folgendes:

 

  • Nachweis darüber, dass man sich aus Studiengründen im Land befindet(Immatrikulationsbescheinigung);
  • Nachweis über eine gültige Krankenversicherung (Europäische Krankenversicherungskarte);
  • Nachweis über eine finanzielle Absicherung.

  • Ausstellung der italienischen Steuernummer

Die Steuernummer dient der Identifikation des Bürgers/der Bürgerin im Umgang mit öffentlichen Einrichtungen und Ämtern. In Italien wird ausschließlich die von der Agentur für Einnahmen ausgestellte Steuernummer anerkannt. Für die Zuweisung einer Steuernummer muss man persönlich beim lokalen Steueramt der Agentur für Einnahmen vorstellig werden. Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

 

 

 

 

 

 

Studienberatung
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