Studiengebühren Dieser Abschnitt richtet sich an Studierende der
Bachelor- und Masterstudiengänge sowie
Laureatsstudiengänge. Informationen zu den Doktoratsstudien
sind
hier abrufbar.
Die Studiengebühren werden jährlich vom Universitätsrat in der Gebührenordnung (siehe Menüleiste rechts, "Weitere Informationen") festgelegt und vom
Studentensekretariat verwaltet.
Zahlungsmodalitäten der zweiten Rate der Studiengebühren des aktuellen akademischen Jahres.
Studiengebühren für das Akademische Jahr 2013/2014 (alle Studiengänge):
| Zahlung |
Bis maximal ein Jahr außerhalb der Regelstudienzeit |
Ab dem zweiten Jahr außerhalb der Regelstudienzeit |
Fälligkeit |
| 1. Rate (die Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium in Höhe von € 141,00 ist inbegriffen) |
€ 741,00 |
€ 1041,00 |
bei der Einschreibung |
| 2. Rate |
€ 600,00 |
€ 600,00 |
31.03.2014 |
| Insgesamt |
€ 1341,00 |
€ 1641,00 |
|
Befreiungen
Studierenden mit einer Behinderung ab 66% werden die Studiengebühren gänzlich erlassen.
Zahlungsmodalitäten
Die Gebühren werden in zwei Raten entrichtet, sofern nicht in der Ausschreibung oder im Studienmanifest anders geregelt. Die erste Rate wird bei der Immatrikulation (für Bewerber der ersten Session der Fakultäten für Wirtschaftswissenschaften und Informatik bis zum 17. Mai 2013) und die zweite Rate bis zum 31. März 2014 eingezahlt.
Die Bezahlung der ersten Gebührenrate ist unabdingbare Voraussetzung für die Immatrikulation. Eine verspätete Einzahlung der weiteren Raten wird mit einer Strafgebühr (32 Euro) belegt.
Bankkonto
Die Studiengebühren werden auf folgendes Bankkonto (Kontoinhaber: Freie Universität Bozen) eingezahlt:
IBAN IT72 T060 4511 6190 0000 0009 004, BIC (SWIFT) CRBZIT2B107
Konsequenzen bei fehlender Zahlung
Werden die Studiengebühren nicht oder nur teilweise entrichtet, wird der Account nach Ablauf der Einzahlungsfrist automatisch gesperrt. Damit ist der Zugang zum Studentenportal blockiert, d.h. auch die Prüfungsanmeldung ist nicht mehr möglich.
Wer die Studiengebühren nicht rechtzeitig einzahlt, ist nämlich weder zu Prüfungen noch zum Studienort- oder Studiengangswechsel zugelassen.
Abbruch des Studiums, Verzicht auf ein Weiterstudium oder Ausschluss vom Studium
Wer das Studium abbricht, auf ein Weiterstudium verzichtet oder vom Studium ausgeschlossen wird, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.