ExmatrikulationUnter Exmatrikulation versteht man - anders als in Deutschland - den vorzeitigen Abbruch des Studiums auf Anfrage eines/r Studierenden.
Sie haben die Möglichkeit, auf die Fortsetzung Ihres Studiums zu verzichten, indem Sie das auf dieser Seite abrufbare Formular im Studentensekretariat einreichen.
Die Exmatrikulation ist unwiderruflich und bringt den Verlust sämtlicher bis zu diesem Zeitpunkt abgelegter Prüfungen mit sich.
Haben Sie sich einmal exmatrikuliert, haben Sie kein Anrecht auf Rückerstattung bereits eingezahlter Beträge. Etwaige ausstehende Beträge müssen nicht nachgezahlt werden.
Nach der Exmatrikulation können Sie sich erneut in den selben oder einen anderen Studiengang einschreiben.
Haben Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Studium oder sind Sie an einem Studiengangwechsel interessiert?
Nehmen Sie gerne unser umfangreiches
Beratungsangebot in Anspruch.