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Freie Universität Bozen

Disziplinarkommission

Disziplinarkommission

Die Disziplinarkommission wird für Disziplinarverfahren gegenüber dem Lehrpersonal bestellt. Diese setzt sich aus 3 bestätigten Professoren der I. Ebene, 2 bestätigten Professoren der II. Ebene und 2 bestätigten Forschern zusammen sowie aus 2 Ersatzmitgliedern für jede Gruppe. Die Mitglieder bleiben für drei Jahre im Amt und können bestätigt werden.

Die Kommission urteilt nach dem Prinzip der Gleichrangigkeit und unter Einhaltung des Verhandlungsgrundsatzes, gemäß den Bestimmungen des Art. 10 des Gesetzes vom 30. Dezember 2010. Nr. 240, gemäß der Regelung zu den Aufgaben und Tätigkeiten der Disziplinarkommission bei Disziplinarverfahren gegen Professoren und Forscher der unibz und der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Regelung zu Aufgaben und Tätigkeiten der Disziplinarkommission bei Disziplinarverfahren