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Freie Universität Bozen

unibz Open Access-Publikationsfonds

Introduction

Mitglieder der unibz können neben dem sogenannten „persönlichen Fonds“, den Forschungsmitteln und den Kostenstellen für Veranstaltungen auf diesen neu angebotenen Fonds zugreifen, um sogenannte Article Processing Charges (APC) abzudecken, die bei der Veröffentlichung von Artikeln in Open Access-Zeitschriften anfallen.

Förderantrag beim unibz Open Access-Publikationsfonds stellen

Verlagsabkommen

Voraussetzungen

  • Um den Antrag zu stellen, ist es notwendig, Mitglied der unibz zu sein (Professor:in auf Planstelle oder Forscher:in) und zugleich Korrespondenzautor:in der Publikation.
  • Der Artikel ist unmittelbar nach der Veröffentlichung frei zugänglich. Die gewählte Zeitschrift ist in mindestens einer dieser Plattformen gelistet: Directory of Open Access Journals, Web of Science, Scopus, den Riviste di fascia A des ANVUR – idealerweise in der eigenen Fachdisziplin laut MIUR.
  • Die Publikationsgebühr, die der Verlag einhebt, liegt unter 3.000 EUR (inklusive 22% Mehrwertsteuer) pro Artikel. Eine Teilzahlung ist nicht möglich.
  • Wichtiger Hinweis: Zahlungen von Publikationsgebühren (publishing fees), die selbst im Voraus getätigt werden (mit der persönlichen Kreditkarte, Banküberweisungen oder ähnliches), können nicht zurückerstattet werden.
  • Es werden nur Publikationsgebühren, nicht aber sogenannte "submission fees“ bezahlt. Letztere müssen von den Autorinnen und Autoren im Voraus bezahlt werden. Anschließend werden sie über den üblichen Weg des PIS (Purchasing Information System) vom Personalbüro der unibz gleich wie Reisespesen oder andere Dienste rückvergütet.
  • Jede geförderte Publikation soll einen Hinweis auf die Förderung durch unibz enthalten, zum Beispiel: "This work was supported by the Open Access Publishing Fund provided by the Free University of Bozen-Bolzano".
  • Die geförderte Publikation muss im unibz Forschungsinformationssystem boris sowie in bia, dem Institutionellen Repositorium der unibz archiviert werden.
  • Pro Jahr und Person werden maximal 5 Publikationen gefördert.
  • Anträge werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt solange Budget vorhanden ist.
  • Frist für die Einreichung der Anträge ist der 7. November.

Autorinnen und Autoren holen beim Verlag alle relevanten Informationen zu den Publikationsgebühren ein. Dabei ist es wichtig, dass im Zuge der Manuskripteinreichung die Zugehörigkeit zur unibz angegeben wird.

Nachdem das Antragsformular ausgefüllt wurde, prüft die Bibliothek die Angaben. Wenn der Antrag angenommen werden kann, werden die Daten (CIG etc.) generiert und dem Antragsteller/der Antragstellerin gemailt, welche/r sie dem Verlag zur korrekten Rechnungslegung weiterleitet.

Über den unibz Open Access Fonds finanzierte Artikel

Weitere Fördermöglichkeiten

Die Autonome Provinz Südtirol hat eine Initiative zur Rückvergütung von sogenannten Article Processing Charges gestartet. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der unibz, die eine Artikelveröffentlichung in einer JCR-gelisteten Zeitschrift (Q1 und Q2-Quartil im vergangenen Jahr!) planen, können die Anträge über die Bibliothek abwickeln.

Zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Autonomen Provinz Bozen die Publikationskosten vorab mit dem persönlichen oder einem anderen Fonds der unibz abgedeckt werden müssen.

Die Publikation und die entsprechende Rechnung dürfen vor der Antragsstellung noch nicht vorliegen.