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Freie Universität Bozen

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Universitäre Lehrgänge für die

Grundausbildung der Lehrpersonen für die deutschsprachigen und ladinischen Mittel- und Oberschulen

Diese universitären Lehrgänge bieten die Möglichkeit, die für den Unterricht an Mittel- und Oberstufen erforderlichen Kompetenzen zu erwerben, wie in Abschnitt 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 59 vom 13.04.2017 und im Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 04.08.2023 vorgesehen.

Kursbeschreibung

Im akademischen Jahr 2026/2027 werden an der Fakultät für Bildungswissenschaften in Zusammenarbeit mit der deutschen Bildungsdirektion und der ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion der Autonomen Provinz Bozen die universitären Lehrgänge für die Grundausbildung der Lehrpersonen für die deutschsprachigen und ladinischen Mittel- und Oberschulen zu 60 Kreditpunkten und die verkürzten universitären Lehrgänge für die Grundausbildung der Lehrpersonen für die deutschsprachigen und ladinischen Mittel- und Oberschulen zu 30 Kreditpunkten aktiviert. 

Diese universitären Lehrgänge zielen auf die Vermittlung folgender Kompetenzen ab:

  • kulturelle, fachliche, pädagogische, psychopädagogische, didaktische und methodische Kompetenzen, insbesondere im Hinblick auf die Inklusion und die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler;
  • spezifische Kompetenzen des Lehrerberufes, insbesondere in den Bereichen Pädagogik, Psychopädagogik, Beziehungsgestaltung, Leistungsbewertung, Organisation, Didaktik und Technologie, die ausgewogen mit fachlichen Kenntnissen verknüpft werden;
  • pädagogische und didaktische Fähigkeiten, auch durch Gruppenplanung und Peer-Tutoring-Aktivitäten, flexible Bildungswege zu entwerfen, die an den Fähigkeiten und Talenten der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sind, eine Zusammenarbeit zwischen Schulgemeinschaft und lokalem Umfeld ermöglichen und kritisches und bewusstes Lernen, Orientierung und den Erwerb von transversalen Fähigkeiten fördern;
  • Fähigkeit zur bewussten Wahrnehmung der Aufgaben, die mit der Funktion der Lehrperson, mit der Schulorganisation und der Berufsethik verknüpft sind.

Gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 353 vom 08.05.2026 sind die Studienplätze jenen Personen vorbehalten, welche eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen für die verkürzten universitären Lehrgängen zu 30 Kreditpunkten erfüllen:

  • in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang, wenn auch mit Unterbrechungen, Unterrichtsdienst an staatlichen Schulen, Schulen staatlicher Art oder gleichgestellten Schulen geleistet haben, davon mindestens ein Jahr in der spezifischen Wettbewerbsklasse, für die sie die Lehrbefähigung erwerben wollen;
  • die Lehrbefähigung für eine andere Wettbewerbsklasse oder eine andere Schulstufe besitzen;
  • das Spezialisierungsdiplom für den Integrationsunterricht besitzen.

Sollten nicht alle Studienplätze ausgeschöpft werden, stehen diese freien Studienplätze den Bewerberinnen und Bewerbern für den Zugang zu den universitären Lehrgängen zu 60 KP zur Verfügung. 

Im Einvernehmen mit der Autonomen Provinz Bozen werden die universitären Lehrgänge für folgende Wettbewerbsklassen angeboten:

Bereich 1:

  • A028 - Mathematik, Naturwissenschaften in der Mittelschule: 11 Studienplätze

Bereich 2:

  • A026 - Mathematik: 2 Studienplätze
  • A027 - Mathematik und Physik: 1 Studienplatz
  • A047 - Angewandte Mathematik: 1 Studienplatz

Bereich 3:

  • A020 - Physik: 1 Studienplatz
  • A041 - Informatik: 3 Studienplätze
  • A042 - Mechanik: 2 Studienplätze
  • A037 - Bauwesen, Technologien und technisches Zeichnen: 4 Studienplätze
  • B014 - Laborunterricht Bauwesen: 3 Studienplätze
  • B015 - Laborunterricht Elektronik und Elektrotechnik: 1 Studienplatz
  • B016 - Laborunterricht Informatik: 4 Studienplätze
  • B017 - Laborunterricht Mechanik: 3 Studienplätze

Bereich 4:

  • A031 - Ernährungswissenschaften: 1 Studienplatz
  • A034 - Chemie: 1 Studienplatz
  • A050 - Biologie, Chemie und Erdkunde: 5 Studienplätze
  • A051 - Agrarwissenschaften: 4 Studienplätze
  • B011 - Labor landwirtschaftliches Betriebspraktikum: 1 Studienplatz
  • B012 - Laborunterricht für Chemie und Mikrobiologie: 3 Studienplätze

Bereich 5:

  • A045 - Betriebswirtschaftslehre: 6 Studienplätze
  • A046 – Rechtskunde und Volkswirtschaftslehre: 9 Studienplätze

Bereich 6:

  • A060 - Technik in der Mittelschule: 5 Studienplätze

Anmerkung: Die Universität kann aufgrund der Studierendenzahlen und organisatorischen Erfordernissen, in Absprache mit den Bildungsdirektionen, die Zusammenlegung der Wettbewerbsklassen in Bereiche neu festlegen.

Nach Abschluss des universitären Lehrgangs und Bestehen der Abschlussprüfung erlangt man die Lehrbefähigung in der entsprechenden Wettbewerbsklasse für den Unterricht an der Mittel- und/oder Oberschule.

Interessenten wird empfohlen, das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Wettbewerbsklasse eigenständig zu überprüfen. Hierzu sollten die geltenden Referenzvorschriften für den Zugang zum Unterricht an Mittel- und Oberstufen, DPR Nr. 19/2016, DM Nr. 259/2017 mit nachfolgenden Änderungen (MD. Nr. 221/2023 und MD. Nr. 255/2023) und Beschluss der Landesregierung Nr. 1198/2016 mit nachfolgenden Änderungen, herangezogen werden. Die Voraussetzungen für den Zugang zu den Wettbewerbsklassen können auch auf den folgenden Seiten der Website des Unterrichts- und Forschungsministeriums (MUR) bzw. der Bildungsförderung der Autonomen Provinz Bozen überprüft werden:

Die Freie Universität Bozen ist nicht für die Verwaltung der Laufbahn der Lehrpersonen zuständig und kann daher keine Beratungen zu den Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in den Schuldienst durchführen.

Kurzinfo

ECTS-Kreditpunkte: 60/30
Kursdauer: 4 Semester
Unterrichtssprache: deutsch oder deutsch/ladinisch
Campus: Brixen und Bozen
Studiengebühr: 2,500/2,000 € (eine Rate)
Lehrbefähigungsprüfung: 150 €

Aufbau

Der verkürzte universitäre Lehrgang zu 30 Kreditpunkten umfasst:

  • Vorlesungen und Laboratorien im Bereich der Pädagogik (PAED-01/A und PAED-02/B) zu insgesamt 4 KP
  • Vorlesung im Bereich der inklusiven Ausbildung von Menschen mit BES (PAED-02/A) zu insgesamt 3 KP;
  • Vorlesungen und Laboratorien im Bereich Sprachen im digitalen Kontext (GERM-01/C) zu insgesamt 3 KP
  • Vorlesungen im psycho-sozial-anthropologischer Bereich (PSIC-02/A) zu insgesamt 3 KP;
  • Laboratorien im Bereich Methodik-Didaktik: Einführung in die Modelle der Bildungsmediation für die Sekundarstufe (PAED-02/A) zu insgesamt 2 KP;
  • Vorlesungen oder Laboratorien für die Fachdidaktiken zu den Fächern der Wettbewerbsklassen für insgesamt 4 KP;
  • Vorlesungen zum Erwerb von Kompetenzen im Bereich der Schulgesetzgebung (GIUR-05/A) zu insgesamt 2 KP;
  • Indirektes Praktikum im Gesamtumfang von 9 KP.

Der universitäre Lehrgang zu 60 Kreditpunkte umfasst Lehrveranstaltungen in:

  • Vorlesungen und Laboratorien im Bereich der Pädagogik (PAED-01/A und PAED-02/B) zu insgesamt 10 KP;
  • Vorlesung im Bereich der inklusiven Ausbildung von Menschen mit BES (PAED-02/A) zu insgesamt 3 KP;
  • Vorlesungen und Laboratorien im Bereich Sprachen im digitalen Kontext (GERM-01/C) zu insgesamt 3 KP;
  • Vorlesungen im psycho-sozial-anthropologischen Bereich (PSIC-02/A und SDEA-01/A) zu insgesamt 4 KP;
  • Laboratorien im Bereich Methodik-Didaktik: Einführung in die Modelle der Bildungsmediation für die Sekundarstufe (PAED-02/A) zu insgesamt 2 KP;
  • Vorlesungen und Laboratorien für die Fachdidaktiken zu den Fächern der Wettbewerbsklassen für insgesamt 16 KP;
  • Vorlesungen zum Erwerb von Kompetenzen im Bereich der Schulgesetzgebung (GIUR-05/A) zu insgesamt 2 KP;
  • Direktes und indirektes Praktikum im Gesamtumfang von 20 KP.

Die Lehrveranstaltungen (mit Anwesenheitspflicht von 70% bzw. 80% im direkten Praktikum) beginnen am 10. Oktober 2026 an der Fakultät für Bildungswissenschaften in Brixen und finden in der Regel an Freitagnachmittagen, an Samstagen (ganztägig) und an verschiedenen schulfreien Tagen laut Schulkalender der Autonomen Provinz Bozen statt. Ein kleiner Teil der Lehrveranstaltungen kann online (synchron) werktags am späten Nachmittag stattfinden. Die Fakultät weist darauf hin, dass sich der Stundenplan während der gesamten Dauer der universitären Lehrgänge jederzeit ändern kann.

Die universitären Lehrgänge enden mit einer Abschlussprüfung, welche voraussichtlich im Februar/März 2028 stattfindet.

Studienplan

Personen

Koordinator des multidisziplinären Zentrums:Prof. Sven Nickel (foto)
Lehrgangsleiter:
Bereich 1: Prof. Robert Wagensommer
Bereiche 2 und 3: Prof. Andreas Hamel
Bereich 4: Prof. Sanja Baric
Bereich 5: to be defined
Bereich 6: Prof. Aart van Bezooijen
Bereich 7: Prof. Paul Videsott

Zulassungstitel

Die Zulassung zu den universitären Lehrgängen zu 60 Kreditpunkten ist denjenigen vorbehalten, die 

  • im Besitz eines Masterabschlusses oder einstufigen fünfjährigen Masters gemäß MD. Nr. 270/2004 oder einer „laurea specialistica“ oder eines fünfjährigen Hochschulabschlusses gemäß MD. Nr. 509/1999 oder eines akademischen Diploms der 2. Ebene im Rahmen der Höheren Kunst-, Musik- und Tanzausbildung sind, oder eines gleichwertigen oder gleichgestellten Titels, der den Zugang zu den vorgesehenen Wettbewerbsklassen vorsieht;

oder

  • im letzten Jahr eines Masterstudiums, das Zugang zur gewählten Wettbewerbsklasse gewährt, eingeschrieben sind, wobei zum Zeitpunkt der Einreichung des Ansuchens bereits mindestens 60 curriculare KP erreicht sein müssen. Der Zugang zur Abschlussprüfung ist nur jenen gestattet, die den Studientitel für den Zugang zur entsprechenden Wettbewerbsklasse erlangt haben. Daher müssen Studierende eines Masters oder eines einstufigen Masters, die gegebenenfalls im universitären Lehrgang eingeschrieben sind, den Studientitel (einschließlich etwaiger für den Zugang zur Wettbewerbsklasse erforderlicher zusätzlicher Kreditpunkte) bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des Gesuchs zur abschließenden Lehrbefähigungsprüfung erlangt haben. Diese zusätzlichen Kreditpunkte können nicht im Rahmen des universitären Lehrgangs erworben werden. Wer das Studium nicht innerhalb des letzten verfügbaren Prüfungstermins der Abschlussprüfungen abschließt, verwirkt seinen Anspruch. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.

oder

  • nur für die Wettbewerbsklassen für technisch-praktische Fächer an Oberschulen („B-Fächer“): im Besitz des Abschlussdiploms der Oberschule gemäß Tabelle B des D.P.R. Nr. 19/2016 und Tabelle B des MD. Nr. 259/2017 sind.

Die Zulassung zu den verkürzten universitären Lehrgängen zu 30 Kreditpunkten ist denjenigen vorbehalten, die zusätzlich zum Zulassungstitel zu den universitären Lehrgängen zu 60 Kreditpunkten (siehe oben), eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang, wenn auch mit Unterbrechungen, Unterrichtsdienst an staatlichen Schulen, Schulen staatlicher Art oder gleichgestellten Schulen geleistet haben, davon mindestens ein Jahr in der spezifischen Wettbewerbsklasse, für die sie die Lehrbefähigung erwerben wollen;
  • die Lehrbefähigung für eine andere Wettbewerbsklasse oder eine andere Schulstufe besitzen;
  • das Spezialisierungsdiplom für den Integrationsunterricht besitzen.

Sollte die Anzahl an Bewerbungen die Studienplätze für die einzelnen Wettbewerbsklassen überschreiten, dann erfolgt die Zulassung auf der Grundlage der Kriterien laut Anlage D (universitäre Lehrgänge zu 60 Kreditpunkte) und Anlage E (verkürzte universitäre Lehrgänge zu 30 KP) des Beschlusses der Landesregierung Nr. 353/2026.

Bewerbung

Um sich den Studienplatz zu sichern, ist zunächst die Bewerbung erforderlich. Nach der Zulassung ist die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation notwendig. Dies erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal.

Online-Bewerbung vom 13. Juli bis 30. Juli 2026, 12:00 Uhr mittags.

  • Erstellen Sie einen Account und laden Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite) hoch; Achtung: ein ungültiges, unvollständiges oder unleserliches Dokument hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge;
  • Erstellen Sie Ihre Bewerbung und laden Sie die Unterlagen, die im Abschnitt „Auswahlverfahren“ angeführt sind, hoch;
  • Vervollständigen Sie die Online-Bewerbung und klicken Sie auf „senden“ innerhalb der Frist. Die Bewerbung kann anschließend nicht mehr bearbeitet oder geändert werden.
  • Ausgefüllte und nicht abgeschickte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!

Folgende Unterlagen sind hochzuladen:

  • Passfoto in Farbe;
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite); Achtung: Ein ungültiges, unvollständiges oder unleserliches Dokument hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge;
  • Eigenerklärung bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen und der Bewertungsunterlagen. Der Vordruck kann im Bewerbungsportal heruntergeladen werden.
    Bitte beachten Sie: Die Eigenerklärung muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden, beachten sie insbesondere die Fußnoten.

Die vorläufigen Ranglisten werden innerhalb 20. August 2026 veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Bewerber und Bewerberinnen unter Vorbehalt zugelassen sind. Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch die Freie Universität Bozen (auf Grundlage der im Bewerbungsportal im Rahmen der Bewerbung abgegebenen Eigenerklärungen); ein Ausschluss oder somit der Verlust des Studienplatzes kann jederzeit verfügt werden.

Die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation kann ab Veröffentlichung der Rangliste und bis 3. September 2026, 12:00 Uhr getätigt werden. Die Studiengebühren für die verkürzten universitären Lehrgänge zu 30 KP belaufen sich auf 2.000 €. Für die universitären Lehrgänge zu 60 KP belaufen sie sich auf 2.500 €. Die Gebühren sind in einer einzigen Rate zu entrichten. Wenn Sie die oben angeführte Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz und sind damit vom Lehrgang ausgeschlossen. Wenn Sie durch die Zahlung der Studiengebühr den Studienplatz bestätigen, haben Sie anschließend kein Anrecht mehr auf eine Rückerstattung. Für die abschließende Lehrbefähigungsprüfung ist zusätzlich eine Gebühr von 150 € zu entrichten.

Detaillierte Informationen über Studienplätze, Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung, Auswahlverfahren, Bewertungsgrundlagen, Immatrikulation, Studiengebühren usw. sind in der Ausschreibung angeführt.

Kontakte

Für Informationen zu den universitären Lehrgängen:
Fakultätssekretariat +39 0472 014000 oder teacher.training@unibz.it

Für Fragen oder Unklarheiten zur Bewerbung und Immatrikulation:
Studierendensekretariat +39 0472 012200 oder studentofficeBX@unibz.it.

Anlage D des Beschlusses Landesregierung Nr. 353/2026

Anlage E des Beschlusses Landesregierung Nr. 353/2026

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