Universitäre Lehrgänge für die
Diese universitären Lehrgänge bieten die Möglichkeit, die für den Unterricht an Mittel- und Oberstufen erforderlichen Kompetenzen zu erwerben, wie in Abschnitt 1 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 59 vom 13.04.2017 und im Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 04.08.2023 vorgesehen.
Im akademischen Jahr 2026/2027 werden an der Fakultät für Bildungswissenschaften in Zusammenarbeit mit der deutschen Bildungsdirektion und der ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion der Autonomen Provinz Bozen die universitären Lehrgänge für die Grundausbildung der Lehrpersonen für die deutschsprachigen und ladinischen Mittel- und Oberschulen zu 60 Kreditpunkten und die verkürzten universitären Lehrgänge für die Grundausbildung der Lehrpersonen für die deutschsprachigen und ladinischen Mittel- und Oberschulen zu 30 Kreditpunkten aktiviert.
Diese universitären Lehrgänge zielen auf die Vermittlung folgender Kompetenzen ab:
Gemäß Beschluss der Landesregierung Nr. 353 vom 08.05.2026 sind die Studienplätze jenen Personen vorbehalten, welche eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen für die verkürzten universitären Lehrgängen zu 30 Kreditpunkten erfüllen:
Sollten nicht alle Studienplätze ausgeschöpft werden, stehen diese freien Studienplätze den Bewerberinnen und Bewerbern für den Zugang zu den universitären Lehrgängen zu 60 KP zur Verfügung.
Im Einvernehmen mit der Autonomen Provinz Bozen werden die universitären Lehrgänge für folgende Wettbewerbsklassen angeboten:
Bereich 1:
Bereich 2:
Bereich 3:
Bereich 4:
Bereich 5:
Bereich 6:
Bereich 7:
Wettbewerbsklassen zusammen mit deutscher Abteilung mit deutscher Unterrichtssprache:
Anmerkung: Die Universität kann aufgrund der Studierendenzahlen und organisatorischen Erfordernissen, in Absprache mit den Bildungsdirektionen, die Zusammenlegung der Wettbewerbsklassen in Bereiche neu festlegen.
Nach Abschluss des universitären Lehrgangs und Bestehen der Abschlussprüfung erlangt man die Lehrbefähigung in der entsprechenden Wettbewerbsklasse für den Unterricht an der Mittel- und/oder Oberschule.
Interessenten wird empfohlen, das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Wettbewerbsklasse eigenständig zu überprüfen. Hierzu sollten die geltenden Referenzvorschriften für den Zugang zum Unterricht an Mittel- und Oberstufen, DPR Nr. 19/2016, DM Nr. 259/2017 mit nachfolgenden Änderungen (MD. Nr. 221/2023 und MD. Nr. 255/2023) und Beschluss der Landesregierung Nr. 1198/2016 mit nachfolgenden Änderungen, herangezogen werden. Die Voraussetzungen für den Zugang zu den Wettbewerbsklassen können auch auf den folgenden Seiten der Website des Unterrichts- und Forschungsministeriums (MUR) bzw. der Bildungsförderung der Autonomen Provinz Bozen überprüft werden:
Die Freie Universität Bozen ist nicht für die Verwaltung der Laufbahn der Lehrpersonen zuständig und kann daher keine Beratungen zu den Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme in den Schuldienst durchführen.
ECTS-Kreditpunkte: 60/30
Kursdauer: 4 Semester
Unterrichtssprache: deutsch oder deutsch/ladinisch
Campus: Brixen und Bozen
Studiengebühr: 2,500/2,000 € (eine Rate)
Lehrbefähigungsprüfung: 150 €
Der verkürzte universitäre Lehrgang zu 30 Kreditpunkten umfasst:
Der universitäre Lehrgang zu 60 Kreditpunkte umfasst Lehrveranstaltungen in:
Die Lehrveranstaltungen (mit Anwesenheitspflicht von 70% bzw. 80% im direkten Praktikum) beginnen am 10. Oktober 2026 an der Fakultät für Bildungswissenschaften in Brixen und finden in der Regel an Freitagnachmittagen, an Samstagen (ganztägig) und an verschiedenen schulfreien Tagen laut Schulkalender der Autonomen Provinz Bozen statt. Ein kleiner Teil der Lehrveranstaltungen kann online (synchron) werktags am späten Nachmittag stattfinden. Die Fakultät weist darauf hin, dass sich der Stundenplan während der gesamten Dauer der universitären Lehrgänge jederzeit ändern kann.
Die universitären Lehrgänge enden mit einer Abschlussprüfung, welche voraussichtlich im Februar/März 2028 stattfindet.
Koordinator des multidisziplinären Zentrums:Prof. Sven Nickel (foto)
Lehrgangsleiter:
Bereich 1: Prof. Robert Wagensommer
Bereiche 2 und 3: Prof. Andreas Hamel
Bereich 4: Prof. Sanja Baric
Bereich 5: to be defined
Bereich 6: Prof. Aart van Bezooijen
Bereich 7: Prof. Paul Videsott
Die Zulassung zu den universitären Lehrgängen zu 60 Kreditpunkten ist denjenigen vorbehalten, die
oder
oder
Die Zulassung zu den verkürzten universitären Lehrgängen zu 30 Kreditpunkten ist denjenigen vorbehalten, die zusätzlich zum Zulassungstitel zu den universitären Lehrgängen zu 60 Kreditpunkten (siehe oben), eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Sollte die Anzahl an Bewerbungen die Studienplätze für die einzelnen Wettbewerbsklassen überschreiten, dann erfolgt die Zulassung auf der Grundlage der Kriterien laut Anlage D (universitäre Lehrgänge zu 60 Kreditpunkte) und Anlage E (verkürzte universitäre Lehrgänge zu 30 KP) des Beschlusses der Landesregierung Nr. 353/2026.
Um sich den Studienplatz zu sichern, ist zunächst die Bewerbung erforderlich. Nach der Zulassung ist die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation notwendig. Dies erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal.
Online-Bewerbung vom 13. Juli bis 30. Juli 2026, 12:00 Uhr mittags.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Folgende Unterlagen sind hochzuladen:
Die vorläufigen Ranglisten werden innerhalb 20. August 2026 veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Bewerber und Bewerberinnen unter Vorbehalt zugelassen sind. Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch die Freie Universität Bozen (auf Grundlage der im Bewerbungsportal im Rahmen der Bewerbung abgegebenen Eigenerklärungen); ein Ausschluss oder somit der Verlust des Studienplatzes kann jederzeit verfügt werden.
Die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation kann ab Veröffentlichung der Rangliste und bis 3. September 2026, 12:00 Uhr getätigt werden. Die Studiengebühren für die verkürzten universitären Lehrgänge zu 30 KP belaufen sich auf 2.000 €. Für die universitären Lehrgänge zu 60 KP belaufen sie sich auf 2.500 €. Die Gebühren sind in einer einzigen Rate zu entrichten. Wenn Sie die oben angeführte Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz und sind damit vom Lehrgang ausgeschlossen. Wenn Sie durch die Zahlung der Studiengebühr den Studienplatz bestätigen, haben Sie anschließend kein Anrecht mehr auf eine Rückerstattung. Für die abschließende Lehrbefähigungsprüfung ist zusätzlich eine Gebühr von 150 € zu entrichten.
Detaillierte Informationen über Studienplätze, Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung, Auswahlverfahren, Bewertungsgrundlagen, Immatrikulation, Studiengebühren usw. sind in der Ausschreibung angeführt.
Für Informationen zu den universitären Lehrgängen:
Fakultätssekretariat +39 0472 014000 oder teacher.training@unibz.it
Für Fragen oder Unklarheiten zur Bewerbung und Immatrikulation:
Studierendensekretariat +39 0472 012200 oder studentofficeBX@unibz.it.