Das Qualitätssicherungssystem (QA) der Freien Universität Bozen ist in Übereinstimmung mit den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) sowie mit dem von der ANVUR im Rahmen des AVA-Systems definierten nationalen Modell entwickelt worden.
Das Qualitätspräsidium und das Evaluierungskomitee stellen die zentralen Organe des QA-Systems der Universität dar.
Das Qualitätspräsidium als internes Organ koordiniert und überwacht die Qualitätssicherungsprozesse, definiert Instrumente und Verfahren und unterstützt die akademischen und administrativen Strukturen bei deren Umsetzung.
Das Evaluierungskomitee als unabhängiges Organ überprüft die Wirksamkeit des QA-Systems und fungiert als institutioneller Ansprechpartner gegenüber dem Ministerium für Universität und Forschung (MUR) sowie ANVUR.
Qualitätssicherung wird als systemischer und partizipativer Prozess verstanden, der die gesamte Universitätsgemeinschaft – Studierende, Lehrende sowie technisch-administratives Personal – ebenso einbezieht wie Vertreter der Region und der Arbeitswelt. Das System ist auf die kontinuierliche Verbesserung der Aktivitäten in Lehre, Forschung und dritter Mission/gesellschaftlicher Wirkung ausgerichtet und folgt dabei den Grundsätzen der Transparenz, Verantwortung und Beteiligung.
Im Intranet der Universität gibt es einen eigenen Bereich zur Qualitätssicherung, der auf der Informationsseite „Quality Assurance“ die Informationen zu den QA-Instrumenten sowie ein Archiv mit sämtlicher bisheriger Dokumentation bündelt. Der Zugang zum Archiv ist über einen unibz-Account ausschließlich den an den QA-Prozessen beteiligten Personen vorbehalten.
Das AVA-System (Selbstbewertung – periodische Evaluierung – Akkreditierung) ist das von der ANVUR definierte nationale Modell der Qualitätssicherung, das von den italienischen Universitäten angewandt wird. 2013 eingeführt und anschliessend aktualisiert, fördert AVA die kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Lehre, Forschung und Doktoratsstudien.
Das Modell basiert auf einem integrierten System interner Selbstevaluierung und externer Bewertung: Die Universitäten entwickeln Prozesse zur Planung, Steuerung und Überwachung ihrer Lehr- und Forschungsaktivitäten, während ANVUR eine unabhängige und transparente externe Überprüfung durchführt.
Das Ergebnis des Verfahrens ist das Akkreditierungsurteil, mit dem einer Universität – sowie ihren Studiengängen und Doktoratsstudien– entweder das Vorliegen (Erstakkreditierung) oder der dauerhafte Bestand (periodische Akkreditierung) der vorgesehenen Qualitätsanforderungen bescheinigt wird.
Die Freie Universität Bozen hat die periodische Akkreditierung im Rahmen des AVA 2-Systems erhalten, die durch das Ministerialdekret Nr. 220 vom 19. Juni 2020 des Ministeriums für Universität und Forschung (MUR) formalisiert wurde.
Das AVA-System verfolgt drei Hauptziele: