Spezialisierungslehrgänge für
Die Spezialisierungslehrgänge befähigen Absolvent*innen für den Integrationsunterricht von Menschen mit Behinderungen in Kindergarten, Grundschule, Mittelschule oder Oberschule.
Zulassung zum XI. Zyklus – akademisches Jahr 2025/2026 (akademisches Jahr der Durchführung 2026/2027)
Mit dem Ministerialdekret Nr. 926 vom 26.06.2026 wurden der Freien Universität Bozen 38 Plätze für den Kindergarten, 42 Plätze für die Grundschule, 32 Plätze für die Mittelschule und 12 Plätze für die Oberschule zugewiesen, die auf die drei Abteilungen Italienisch, Deutsch und Ladinisch aufzuteilen sind.
Die Ausschreibung für die Aufnahme wird demnächst auf dieser Seite veröffentlicht.
Das Auswahlverfahren für die Zulassung sieht keine Vorauswahlprüfung vor, sondern umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung, die im September stattfinden.
An der Fakultät für Bildungswissenschaften werden in Zusammenarbeit mit den Bildungsdirektionen der Autonomen Provinz Bozen ab dem akademischen Jahr 2026/27 die Spezialisierungslehrgänge für Inklusion mit Fokus auf Kinder, Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen im Kindergarten und der Grundschule sowie in der Mittel- und Oberschule, auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung Nr. 352 vom 8. Mai 2026 eingerichtet. Damit werden – getrennt für die drei Sprachgruppen – Kindergärtner, Kindergärtnerinnen und Lehrpersonen ausgebildet, welche die Integration und Inklusion von Kindern, Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigungen in den Kindergärten und Schulen unterstützen.
Die Spezialisierungslehrgänge bieten eine umfassende theoretisch-praktische Ausbildung in Psychopädagogik, Methodik und Didaktik, Technologien und Forschung, die im jeweiligen Kompetenzprofil definiert sind.
Der Lehrgang gliedert sich in eine deutsche, eine italienische und eine ladinische Abteilung und man kann zwischen Kindergarten, Grundschule, Mittelschule oder Oberschule wählen
Mit dem erfolgreichen Abschluss erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die spezifische Lehrbefähigung für Integration für den Kindergarten bzw. für jene Schulstufe, für welche sie das Auswahlverfahren bestanden und für welche sie sich in den Spezialisierungslehrgang immatrikuliert haben.
ECTS-Kreditpunkte: 60
Kursdauer: 3 Semester
Unterrichtssprachen: Italienisch, Deutsch und Ladinisch
Studienplätze: 45 für die deutsche Abteilung, 80 für die italienische Abteilung, 8 für die ladinische Abteilung
Campus: Brixen
Studiengebühren: 2.500 € (drei Raten)
Der Spezialisierungslehrgang umfasst 60 Kreditpunkte:
Die Lehrveranstaltungen finden ab Ende September/Oktober 2026 in der Regel an Freitagnachmittagen und an Samstagen (ganztägig) statt. Einige Tage mit Lehrveranstaltungen sind auch während der Allerheiligenferien 2026, der Faschingsferien 2027, einer fünftägigen „Summer School“ in der letzten Juliwoche 2027 sowie in der Allerheiligenwoche 2027 vorgesehen.
Alle Lehrveranstaltungen werden am Campus Brixen abgehalten.
Das Lehrangebot wird durch Online-Lehre ergänzt, die in der Regel in den ersten Monaten des Spezialisierungslehrgangs mittwochnachmittags zwischen 16:00 und 19:00 Uhr stattfindet
Der Spezialisierungslehrgang schließt im Frühjahr 2028 mit einer Abschlussprüfung ab.
Wer darf teilnehmen:
Genauere Details zu den Zulassungstitel finden sie hier und werden zu einem späteren Zeitpunkt in der Ausschreibung bekannt gegeben.
Wie vom Beschluss der Landesregierung Nr. 352 vom 8. Mai 2026 vorgesehen, ist der Besuch des Spezialisierungslehrgangs für den Kindergarten auch für Personal möglich, welches im Besitz einer anderen in der Autonomen Provinz Bozen gültigen Zugangsvoraussetzung für das Berufsbild „Kindergärtnerin/Kindergärtner“ ist. Mit dem erfolgreichen Abschluss erhalten diese, anstelle der spezifischen Lehrbefähigung für Integration, eine Bestätigung über die Erlangung von 60 KP aufgrund der Teilnahme am universitären Spezialisierungslehrgang für die pädagogische Begleitung von Kindern mit Beeinträchtigung im Kindergarten. Diese Bestätigung gilt ausschließlich in der Autonomen Provinz Bozen als gültige Voraussetzung für den Zugang zum Berufsbild „Integrationskindergärtnerin/Integrationskindergärtner“.
Detaillierte Informationen zur Bewerbungsfrist, zum Auswahlverfahren (schriftlicher und mündlicher Teil), zu den Bewertungsgrundlagen, für die Zulassung zu den reservierten Studienplätzen und zu den verkürzten Spezialisierungslehrgängen und zur Immatrikulation werden zu einem späteren Zeitpunkt in der Ausschreibungangeführt.
Um sich den Studienplatz zu sichern, ist zuerst eine Bewerbung und anschließend die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation notwendig. Dies erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal.
Die Bewerbung kann nur an einer einzigen Universität für ein einziges Auswahlverfahren, d.h. nur eine einzige Schulstufe (d.h. Kindergarten, Grund-, Mittel- oder Oberschule) eingereicht werden.
Online-Bewerbung vom 22. Juli bis 26. August 2026, 12:00 Uhr.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Folgende Unterlagen sind hochzuladen:
Bitte beachten Sie: Die Eigenerklärung muss vollständig und richtig ausgefüllt werden. Besonders wichtig sind die Fußnoten betreffend die Lehrerbildungsanstalt: den genauen Oberschulabschluss angeben und ebenso, ob er 3-, 4- oder 5-jährig ist.
Das Auswahlverfahren besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung. Die schriftlichen Prüfungen finden am 8. und 9. September 2026 in Präsenz an der Fakultät für Bildungswissenschaften in Brixen statt - der aufgeschlüsselte Zeitplan wird innerhalb 4. September 2026 auf dieser Seite veröffentlicht. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung und die Termine für die mündliche Prüfung werden anschließend festgelegt und auf dieser Seite veröffentlicht.
Die definitiven Ranglisten werden innerhalb 25. September 2026 veröffentlicht.
Die Zahlung der Studiengebühren und die Immatrikulation ab Veröffentlichung der Rangliste muss bis 08. Oktober 2026, 12:00 Uhr getätigt werden. Die erste Rate der Studiengebühren beträgt 1.000 €. Wer das Auswahlverfahren besteht, zu genanntem Termin aber nicht im Besitz des Zulassungstitels bzw. des Anerkennungsdekrets ist, darf sich nicht immatrikulieren. Wenn Sie die oben angeführte Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz und sind damit vom Lehrgang ausgeschlossen. Wenn Sie durch die Zahlung der Studiengebühr den Studienplatz bestätigen, haben Sie anschließend kein Anrecht mehr auf eine Rückerstattung.
Detaillierte Informationen über Studienplätze, Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung, Auswahlverfahren, Bewertungsgrundlagen, Immatrikulation, Studiengebühren usw. sind in der Ausschreibung angeführt.
Mitteilung des Ministeriums für Unterricht, Universität und Forschung vom 25.11.2014, Prot.-Nr. 16994: Als Zulassungstitel zum Spezialisierungslehrgang gilt die Lehrbefähigung für die entsprechende Schulstufe, unabhängig davon, wie sie erworben wurde und unabhängig vom Zulassungstitel zu derselben. Praktisch ist jeder Titel, der zur Landesrangliste Zugang gibt, auch Zulassungstitel zum Auswahlverfahren und zum entsprechenden Lehrgang.
Für Fragen bezüglich des Lehrgangs kontaktieren Sie die Fakultät für Bildungswissenschaften unter +39 0472 014000 oder per E-Mail: faculty.education@unibz.it
Für Fragen oder Unklarheiten zur Bewerbung und Immatrikulation kontaktieren Sie das Studierendensekretariat Brixen unter +39 0472 012200 oder per E-Mail: studentofficeBX@unibz.it