Master der Grundstufe in
Entwickeln Sie Fachwissen im Personalmanagement, indem Sie Digitalisierung und soziale Nachhaltigkeit kombinieren, um in Unternehmen und Organisationen Werte zu schaffen.
Der Masterstudiengang wird vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) finanziert
Dieser Executive Master bildet Fachkräfte im Personalwesen aus, um die Herausforderungen der Digitalisierung und der sozialen Nachhaltigkeit zu bewältigen. Durch einen interdisziplinären Ansatz werden Betriebswirtschaft, Arbeitspsychologie und Arbeitsrecht miteinander verbunden und die Studierenden mit den notwendigen Werkzeugen ausgestattet, um Innovation und Wohlbefinden in das jeweilige berufliche Umfeld zu implementieren.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem „Twin Transition“, der die Verbindung zwischen digitaler Transformation und Nachhaltigkeit hervorhebt und darauf abzielt, effektive und integrative HR-Strategien zu entwickeln. Das Programm eignet sich sowohl für erfahrene Fachkräfte als auch für diejenigen, die eine Karriere im Personalwesen anstreben.
Die Kombination aus Präsenz- und Online-Lehre, Workshops und Projektarbeit sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis. Dank des dreisprachigen Lehrangebots (Italienisch, Deutsch und Englisch) werden die Teilnehmenden gut auf eine Karriere im nationalen und internationalen Umfeld vorbereitet.
ECTS-Kreditpunkte: 60
Dauer: 18 Monate
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch
Verfügbare Plätze: Maximal 25
Campus: Bozen
Studiengebühren: Vollständig finanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
Das Programm dauert 18 Monate und umfasst eine Gesamtarbeitsbelastung von 1.500 Stunden (entspricht 60 ECTS-Kreditpunkten). Das Studium ist aufgeteilt in:
Grundsätzlich findet die Lehre donnerstags und freitags von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr statt. Aus organisatorischen Gründen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Lehrveranstaltungen auch außerhalb dieser Zeiten stattfinden.
Der Lehrplan umfasst wichtige Themen aus dem Bereich Personalwesen, darunter Organisationsstrategien, Arbeitsrecht, Coaching in Veränderungsprozessen, Diversitäts- und Inklusionsmanagement, Wohlbefinden am Arbeitsplatz und Digitalisierung im Personalwesen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf neuen Technologien mit Lehrveranstaltungen zu künstlicher Intelligenz im Personalwesen, digitaler Ergonomie und Ethik. Das Programm schließt mit einem Reflexions- und einem Abschlussprojekt ab, die in der Regel in Teams durchgeführt werden.
Absolvent:innen können in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen, Organisationen des dritten Sektors und Forschungsinstituten tätig werden und sich dort auf Personalmanagement und HR-Innovation konzentrieren.
Mögliche Berufsbilder sind:
Das Programm vermittelt den Absolvent:innen außerdem die Kompetenzen, um freiberuflich tätig zu werden oder neue unternehmerische Projekte im Bereich Personalmanagement und Unternehmensnachhaltigkeit zu starten.
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 28.05.2025 - 09.07.2025 (bis 12 Uhr)
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 31.07.2025
Immatrikulation: bis 21.08.2025 (bis 12 Uhr)
Lehrbetrieb: Oktober 2025
Mindestanzahl der für die Aktivierung erforderlichen Studierenden: 10
Maximale Anzahl der verfügbaren Plätze: 25
Für den Zugang zum Master ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Studierende im letzten Jahr ihres Bachelor-Studiums können sich bewerben, sofern sie ihren Abschluss vor Ablauf der Immatrikulationsfrist erhalten.
Ausreichende Kenntnisse in allen drei Unterrichtssprachen (Italienisch, Deutsch und Englisch).
Die Bewerber:innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist unter 35 Jahre alt sein.
Sie müssen über gute Kenntnisse in Deutsch, Italienisch und Englisch verfügen. Es ist nicht notwendig, die offiziellen Unterrichtssprachen durch Sprachzertifikate nachzuweisen.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation. Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren.
Die gesamte Gebühr wird nur dann erstattet, wenn der Master aufgrund des Nicht-Erreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht aktiviert wird.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird.
3. Falls Sie einen ausländischen Universitätsabschluss haben, laden Sie während der Immatrikulation folgende Unterlagen hoch:
Abhängig vom ausländischen Bildungssystem, dem Ihr Universitätsabschluss angehört, laden Sie zusätzlich folgende Unterlagen hoch:
a) EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein:
b) Nicht-EU-Länder, die Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
c) Nicht-EU-Länder, die nicht Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
Die unibz überprüft Ihren Universitätsabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Das Auswahlverfahren sieht folgende Bewertungskriterien vor:
Für die Zulassung zum Master ist eine Mindestpunktzahl von 10/30 Punkten erforderlich. Sollte die Zahl der Bewerbungen die Zahl der angebotenen Plätze übersteigen, wird die Zulassung anhand der Rangliste entschieden. Die Bewerber:innen müssen in der Lage sein, Lehrveranstaltungen in den Unterrichtssprachen zu besuchen. Deren Kenntnisse werden auf der Grundlage von Selbsterklärungen überprüft; ein Sprachzertifikat ist nicht erforderlich. Die Zulassung erfolgt unter Berücksichtigung des Kriteriums der Inklusion, um die Chancengleichheit zu wahren.
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation. Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren.
Die gesamte Gebühr wird nur dann erstattet, wenn der Master aufgrund des Nicht-Erreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht aktiviert wird.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird.
3. Falls Sie einen ausländischen Universitätsabschluss haben, laden Sie während der Immatrikulation folgende Unterlagen hoch:
Abhängig vom ausländischen Bildungssystem, dem Ihr Universitätsabschluss angehört, laden Sie zusätzlich folgende Unterlagen hoch:
a) EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein:
b) Nicht-EU-Länder, die Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
c) Nicht-EU-Länder, die nicht Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
Die unibz überprüft Ihren Universitätsabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Der master ist vollständig finanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).