Master der Grundstufe in
Werden Sie Expert:in für europäische Verwaltung und nachhaltige Public Policy. Dieser interdisziplinäre und dreisprachige Master befähigt Sie, die Herausforderungen des öffentlichen Sektors der Zukunft zu meistern.
Der Masterstudiengang wird vom Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) finanziert
Der Master qualifiziert Fachkräfte für eine Tätigkeit im öffentlichen Sektor auf lokaler, nationaler oder europäischer Ebene. Er vermittelt Kompetenzen in den Bereichen europäische Integration, Verwaltungsrecht, öffentliche Politik, digitale und ökologische Transformation sowie Nachhaltigkeit.Das Programm kombiniert Inhalte aus Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Management.
Es bietet zwei Studienrichtungen:
Der Studiengang ist auf 18 Monate ausgelegt und richtet sich auch an Berufstätige. Etwa 30 % der Lehre findet online statt. Die Lehrveranstaltungen werden auf Deutsch, Italienisch und Englisch angeboten.
ECTS-Kreditpunkte: 60
Dauer: 18 Monate
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch
Verfügbare Plätze: 25
Campus: Bozen
Studiengebühren: Vollständig finanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
Das Studium umfasst 60 ECTS-Kreditpunkte über 18 Monate, mit insgesamt 1.500 Stunden. Die Lehre kombiniert Präsenzunterricht (324 Stunden), Online-Lernen, Übungen, interdisziplinäre Workshops und Projektarbeit.
Kerninhalte sind:
Die Studierenden wählen zwei Wahlmodule entsprechend dem gewählten Profil (lokal/national oder international). Das Studium fördert kritisches Denken, Projektentwicklung und transversale Kompetenzen wie Soft Skills, Resilienz und nachhaltige Führung.
Das Programm schließt mit einer Abschlussarbeit ab.
Studiengangsleiter: Prof. Roberto Farneti (foto)
Im Masterstudiengang werden hochqualifizierte Fachleute ausgebildet, die die Herausforderungen des öffentlichen Sektors auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene mit Kompetenz und strategischem Weitblick begegnen können. Die Studierenden erwerben theoretische und praktische Instrumente für die Tätigkeiten in öffentlichen Verwaltungen, internationalen Institutionen, Gebietskörperschaften und komplexen Organisationen. Der Studiengang eröffnet konkrete Karrieremöglichkeiten auch in Verbänden, Stiftungen und NGOs, wo Kompetenzen in den Bereichen Management, Planung und Bewertung öffentlicher Politiken gefragt sind.
Typische Funktionen sind:
Der Master bereitet sowohl auf eine Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung als auch auf weiterführende akademische Karrieren vor.
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 27.08. - 08.10.2025 (bis 12 Uhr)
Veröffentlichung Rangordnungen: 30.10.2025
Immatrikulation: bis 20.11.2025 (bis 12 Uhr)
Lehrbetrieb: Januar 2026
Die Mindestanzahl der für die Aktivierung erforderlichen Studierenden ist 10, die maximale Anzahl der verfügbaren Plätze ist 25.
Für den Zugang zum Master ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Studierende im letzten Jahr ihres Bachelor-Studiums können sich bewerben, sofern sie ihren Abschluss vor Ablauf der Immatrikulationsfrist erhalten.
Ausreichende Kenntnisse in allen drei Unterrichtssprachen (Italienisch, Deutsch und Englisch).
Die Bewerber:innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist unter 35 Jahre alt sein.
Sie müssen über gute Kenntnisse in Deutsch, Italienisch und Englisch verfügen. Es ist nicht notwendig, die offiziellen Unterrichtssprachen durch Sprachzertifikate nachzuweisen.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation. Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren.
Die gesamte Gebühr wird nur dann erstattet, wenn der Master aufgrund des Nicht-Erreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht aktiviert wird.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird.
3. Falls Sie einen ausländischen Universitätsabschluss haben, laden Sie während der Immatrikulation folgende Unterlagen hoch:
Abhängig vom ausländischen Bildungssystem, dem Ihr Universitätsabschluss angehört, laden Sie zusätzlich folgende Unterlagen hoch:
a) EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein:
b) Nicht-EU-Länder, die Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
c) Nicht-EU-Länder, die nicht Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
Die unibz überprüft Ihren Universitätsabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
Falls die Zahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt, erfolgt die Zulassung nach Rangliste.
Die Bewerber:innen müssen über ausreichende Kenntnisse in den drei Unterrichtssprachen (Italienisch, Deutsch und Englisch) verfügen.
Die Sprachkenntnisse werden mittels Selbsterklärung nachgewiesen; ein offizielles Sprachzertifikat ist nicht erforderlich.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Mit der Einzahlung erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation. Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Stempelmarke.
Die gesamte Gebühr wird nur dann erstattet, wenn der Master aufgrund des Nicht-Erreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht aktiviert wird.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird.
3. Falls Sie einen ausländischen Universitätsabschluss haben, laden Sie während der Immatrikulation folgende Unterlagen hoch:
Abhängig vom ausländischen Bildungssystem, dem Ihr Universitätsabschluss angehört, laden Sie zusätzlich folgende Unterlagen hoch:
a) EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein:
b) Nicht-EU-Länder, die Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
c) Nicht-EU-Länder, die nicht Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
Die unibz überprüft Ihren Universitätsabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Der Master ist vollständig finanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Sie bezahlen lediglich eine Stempelmarke zu 16 Euro.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).