Veröffentlichte Daten gemäß Art. 26 Abs. 2 und Art. 27 des GvD Nr. 33/2013
Die gemäß Art. 27 Buchstabe f) vorgesehenen Angaben (d. h. der Link zum ausgewählten Projekt sowie der Lebenslauf der beauftragten Person) sind auf die unibz nicht anwendbar, da keine Ausschreibungen oder Vergabeverfahren für die Gewährung von Beiträgen vorgesehen sind. Daher gibt es weder ein Projekt noch eine beauftragte Person.
Die in Artikel 27 Buchstabe f) vorgesehenen Daten (d. h. der Link zum ausgewählten Projekt und der Lebenslauf der verantwortlichen Person) gelten nicht für die unibz, da es keine
Ausschreibungen oder Wettbewerbe für die Vergabe von Beiträgen gibt und daher weder ein Projekt noch eine beauftragte Person vorhanden ist.
Letzte Änderung: 27.07.2026