In diesem Abschnitt werden die Daten betreffend die Mitarbeiter- oder Berateraufträge veröffentlicht, wie im Artikel 15, Absätze 1 und 2, des GvD 33/2013 vorgesehen.
Berater*innen und Berater
Die Informationen zu den Lehr- und Forschungsaufträgen, die von externen Personen an der unibz ausgeführt werden, werden nicht auf der Web-Seite der unibz veröffentlicht, da sie nicht in die Kategorien der Mitarbeiter- und Berateraufträge gemäß Artikel 15 des GvD Nr. 33/2013 fallen. Die genannten Lehr- und Forschungsaufträge sind daher weder genehmigungs- noch mitteilungspflichtig.