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Freie Universität Bozen

Grundlagen des Rechtssystems und der Grundrechte

Semester 2 · 51122 · Bachelor in Sozialarbeit · 6KP · IT


Der Kurs bietet eine Einführung in die Grundlagen des öffentlichen Rechts und analysiert das System der Rechtsquellen und die Rolle der nationalen und supranationalen Institutionen. Er untersucht die Organisation und die Funktionen von Parlament, Regierung und öffentlicher Verwaltung sowie die Schutzmechanismen, wobei der Schwerpunkt auf den Grundrechten und -freiheiten liegt.

Lehrende: Simone Franca

Vorlesungsstunden: 36
Laboratoriumsstunden: 0
Anwesenheitpflicht: Laut Studiengangsregelung

Themen der Lehrveranstaltung
Institutionelle Grundlagen des öffentlichen Rechts; das System der normativen Quellen im nationalen und supranationalen Kontext; die Rolle der nationalen und supranationalen öffentlichen Institutionen; Aktivitäten und Organisation der Institutionen, insbesondere des Parlaments, der Regierung und der öffentlichen Verwaltung; das Schutzsystem innerhalb der Rechtsordnung; Fokus auf die Grundrechte und -freiheiten.

Unterrichtsform
Der Unterricht findet im synchronen Remote-Modus statt.

Bildungsziele
Wissen und Verstehen: - Grundlegende Kenntnisse des öffentlichen Rechtssystems unter besonderer Berücksichtigung seiner Relevanz im Kontext der Sozialdienstleistungen. - Fähigkeit, Rechtsquellen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu verstehen und zu interpretieren, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Grundrechte und die Funktionsweise der öffentlichen Einrichtungen. - Kenntnis der italienischen Verfassung mit Schwerpunkt auf den Grundprinzipien, den Rechten und Pflichten der Bürger und der Organisation der öffentlichen Gewalt, auch unter dem Aspekt der Bildung. - Verständnis der Grundsätze des Verwaltungshandelns und der Funktionsweise der öffentlichen Verwaltungen in Bezug auf Bildungs- und Sozialdienstleistungen. Anwendung von Wissen und Verstehen: - Fähigkeit, einschlägige Rechtsquellen zu erkennen, zu finden und zu nutzen, insbesondere im Zusammenhang mit sozialen Dienstleistungen. - Fähigkeit, öffentliche Einrichtungen in Bezug auf die geltende Gesetzgebung und den Schutz von Rechten grundlegend zu unterstützen. - Fähigkeit, konkrete Fälle im Zusammenhang mit Grundrechten oder der Funktionsweise von Einrichtungen zu analysieren und dabei die Grundsätze des öffentlichen Rechts bewusst anzuwenden. Urteilsbildung: - Fähigkeit, relevante juristische Daten zu sammeln, zu verstehen und zu bewerten, um sich ein unabhängiges Urteil über Fragen des öffentlichen Rechts zu bilden. - Fähigkeit zur kritischen Analyse von Inhalten aus aktuellen Rechtsquellen durch bewusste Anwendung der Konzepte und Grundsätze des öffentlichen Rechts und des Verfassungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte. Kommunikationsfähigkeiten: - Fähigkeit, gelernte juristische Konzepte unter Verwendung einer angemessenen Fachsprache klar und wirksam auszudrücken. - Bereitschaft und Fähigkeit, sich auf eine begründete Diskussion einzulassen und wichtige Rechtsfragen in Bezug auf Rechte und öffentliche Einrichtungen zu vermitteln. Lernfähigkeiten: - Entwicklung von Instrumenten und Methoden, die für die eigenständige Vertiefung der im Kurs behandelten rechtlichen Themen nützlich sind, auch für weitere akademische Studien oder die berufliche Entwicklung.

Bildungsziele und erwartete Lernergebnisse (zus. Informationen)
- Förderung einer integrierten Sichtweise des öffentlichen Rechts im Bildungs- und Sozialkontext, um dessen Rolle bei der Förderung der Eingliederung und der Gleichstellung der Geschlechter zu verstärken. - Stärkung des Bewusstseins für die Verbindung zwischen Rechtsnormen und institutionellen Realitäten, mit besonderem Augenmerk auf die Auswirkungen auf Einzelpersonen und Gemeinschaften. - Unterstützung der Entwicklung eines interdisziplinären Ansatzes in der Rechtswissenschaft im Dialog mit den Sozial- und Pädagogikwissenschaften.

Art der Prüfung
Die Bewertung der teilnehmenden Studierenden gliedert sich in zwei schriftliche Prüfungen: 1. eine obligatorische Zwischenprüfung zum ersten Teil des Lehrplans, bestehend aus Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit kurzer freier Antwort. Diese Prüfung fließt zu 40 % in die Endnote ein; 2. eine Abschlussprüfung, die sich auf den zweiten Teil des Lehrplans bezieht und aus Multiple-Choice-Fragen sowie Fragen mit kurzer freier Antwort besteht. Diese Prüfung fließt zu 60 % in die Endnote ein. Studierende, die bei der Zwischenprüfung abwesend sind oder darin keine ausreichende Bewertung erzielen, behalten den Status als regulär teilnehmende Studierende. In diesen Fällen müssen sie bei der Abschlussprüfung zusätzlich einen Ergänzungsteil zum ersten Teil des Lehrplans ablegen, und zwar nach denselben Modalitäten wie bei der Zwischenprüfung. Das Ergebnis des Ergänzungsteils ersetzt das gegebenenfalls unzureichende Ergebnis der Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung bzw. der entsprechende Ergänzungsteil sowie die Abschlussprüfung werden getrennt bewertet. Für jede Prüfung ist eine Mindestnote von 18/30 erforderlich. Die Abschlussnote ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der beiden Ergebnisse, und zwar zu 40 % bzw. 60 %. In jeder Prüfung machen die Multiple-Choice-Fragen 40 % und die Fragen mit kurzer, zusammenfassender Antwort 60 % der Gesamtpunktzahl aus. Die Bewertung der nicht teilnehmenden Studierenden erfolgt durch eine einzige schriftliche Prüfung, die sich auf den gesamten Lehrplan des Kurses bezieht und aus Fragen mit freier Antwort besteht. Die Prüfung macht 100 % der Abschlussnote aus und gilt als bestanden, wenn eine Mindestnote von 18/30 erreicht wird.

Bewertungskriterien
Die Antworten auf die Fragen werden nach folgenden Kriterien bewertet: - Relevanz und Genauigkeit in Bezug auf die gestellte Frage; - Vollständigkeit und kritisches Verständnis; - Klarheit der Darstellung und angemessene; - Verwendung juristischer Fachbegriffe; Argumentationsfähigkeit; - Eigenständiges Urteilsvermögen und Fähigkeit, das erworbene Wissen miteinander zu verknüpfen.

Pflichtliteratur

Alternativ können die folgenden Texte verwendet werden:

- S. Baroncelli, A. Morelli, G. Moschella, M. Tiberii, P. Vipiana, P.M. Vipiana, Lineamenti di diritto pubblico, Torino, Giappichelli, letzte Auflage (Die Kapitel, die nicht in die Prüfung einbezogen werden, werden auf OLE angegeben);

- R. Bin, D. Donati, G. Pitruzzella, Lineamenti di diritto pubblico per i servizi sociali e sanitari, Torino, Giappichelli, letzte Auflage (Die Kapitel, die nicht in die Prüfung einbezogen werden, werden auf OLE angegeben).



Weiterführende Literatur

Der aktualisierte Text der italienischen Verfassung.



Weitere Informationen
Für spezifische Anforderungen können Sie den Dozenten unter Ihrer E-Mail-Adresse kontaktieren.


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Ziele für nachhaltige Entwicklung
Diese Lehrtätigkeit trägt zur Erreichung der folgenden Ziele für nachhaltige Entwicklung bei.

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