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Freie Universität Bozen

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Studienplan - deutsche Abteilung

Studienplan - deutsche Abteilung

Die Anwesenheitspflicht ist im Art. 1 der Studiengangsregelung festgehalten und sieht u.a. Folgendes vor:

  • In den Laboratorien, im indirekten Praktikum und in Teilen der Project Workshops besteht Anwesenheitspflicht.
    Für diese Lehrveranstaltungen führt die Dozentin / der Dozent eine Präsenzliste und beurkundet als Amtsperson mit der eigenen Unterschrift die Anwesenheit der Studierenden. Das Ausmaß der Anwesenheitspflicht legt der Studiengangsrat fest. In den anderen Lehrveranstaltungen wird die Anwesenheit empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend.
  • Abwesenheiten bzw. Reduzierungen der Anwesenheitspflicht können aufgrund von entsprechenden Kriterien, welche vom Studiengangsrat festgelegt werden, auf begründeten Antrag der/des Studierenden gewährt werden. Die Entscheidung über den Antrag fällt die Studiengangsleitung. Das Höchstausmaß an möglichen Abwesenheiten bzw. Reduzierungen je Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht beträgt in der Regel 50%. Für alle Abwesenheiten muss die/der Studierende mit dem Dozenten/ der Dozentin eine Kompensation vereinbaren.
  • Beim direkten Praktikum besteht volle Anwesenheitspflicht.
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