In Beachtung der Bestimmungen des Art. 15 Absätze 1, 2 des Gesetzesvertretenden Dekrets 33/2013 werden die Informationen über den Universitätsdirektor wie folgt veröffentlicht
Universitätsdirektor: Dott. Günther Mathà
Auftrag erneuert durch Beschluss des Universitätsrats Nr. 102/2022 vom 01.07.2022.
Amtszeit: 01.11.2022 – 31.10.2027
Vermögens- und Einkommenssituation: die Veröffentlichung der Daten ist ausgesetzt
Infolge des Urteils des Verfassungsgerichts Nr. 20/2019 werden die gemäß Art. 14 Abs. 1 Buchst. f) vorgesehenen Erklärungen, nämlich die Einkommens- und Vermögenserklärungen sowie deren Änderungen gegenüber dem Vorjahr, nicht mehr veröffentlicht. Diese Daten sind ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber von Führungsaufträgen gemäß Art. 19 Abs. 3 und 4 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. März 2001, Nr. 165, zu veröffentlichen, das heißt für die Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Ministerien sowie die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, die von der Präsidentin bzw. vom Präsidenten der Republik ernannt werden, sowie für die Generaldirektorinnen und Generaldirektoren der Ministerien, die Leiterinnen und Leiter der Generaldirektionen und die Leiterinnen und Leiter der allgemeinen Führungsämter, die von der Präsidentin bzw. vom Präsidenten des Ministerrats ernannt werden.
Letzte Änderung: 13.01.2026