Die Hauptaufgaben des Senates bestehen in der Entwicklung und Koordinierung von Lehre und Forschung. Den Vorsitzdes Senates hat der Rektor bzw. die Rektorin inne, der bzw. die dieses Gremium einberuft. Der Senat setzt sich zusammen aus:
- dem Rektor bzw. der Rektorin
- den zwei Prorektor:innen
- den Dekan:innen der Fakultäten
- zwei gemäß Wahlordnung gewählten Vertreter:innen der Studierenden.
Nähere Informationen zur Tätigkeit des Senates finden Sie im Art. 8 des Statuts der unibz.