Die Kommission hat eine beratende Funktion in Sachen Schutz und wirtschaftliche Nutzung des geistigen Eigentums der Universität.
Sie kümmert sich um:
- die Abgabe einer Expertenmeinung zu den Schutzmaßnahmen, die für eine Erfindung gemäß der Erfindungsmeldung zu ergreifen sind, und zu den geeigneten Anmeldestrategien in Bezug auf den geografischen Schutz;
- die Abgabe einer Stellungnahme zu möglichen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Verwertung, z. B. Kauf oder Verkauf von Eigentumsrechten, Lizenzen, Spin-offs;
- das Patentportfolio der Universität regelmäßig zu überprüfen;
- bei der Entwicklung von Richtlinien für den Umgang mit geistigem Eigentum bei von Dritten finanzierten Forschungsprojekten zu helfen.
Der Universitätsrat entscheidet über die Schutzmaßnahmen und den entsprechenden geografischen Bereich sowie die Strategie zur Verwertung, nachdem er die Stellungnahme der Kommission für Geistiges Eigentum eingeholt hat.