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Freie Universität Bozen

Inhaber von politischen Führungs-, Verwaltungs- und Leitungsgremien

Text

Gemäß Art. 14 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 veröffentlichte Daten

Beschluss der Generalversammlung der CRUI (Rom, 16. Oktober 2013)

ANAC-Leitlinien 2017 (zu Art. 14 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr 33/2013)

Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nr. 20/2019 mit dem Art. 14 Absatz 1-bis des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2013, Nr. 33, insoweit für verfassungswidrig erklärt wurde, als darin die Veröffentlichung der Daten gemäß Art. 14 Absatz 1 Buchstabe f) desselben gesetzesvertretenden Dekrets für sämtliche Inhaberinnen und Inhaber von Führungsaufträgen – einschließlich der vom politischen Leitungsorgan nach freiem Ermessen erteilten Führungsaufträge – vorgesehen ist, anstatt nur für die Inhaberinnen und Inhaber der Führungsaufträge gemäß Art. 19 Absätze 3 und 4 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. März 2001, Nr. 165 

Anac-Beschluss Nr. 586/2019 erlassen infolge des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Nr. 20/2019

Akt des Präsidenten der ANAC vom 30.07.2024, wonach die in Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013 vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Erklärung über das Nichtvorliegen von Gründen für die Nichterteilbarkeit und Unvereinbarkeit auf die Mitglieder des Universitätsrates nicht anwendbar ist

Zusammensetzung des Universitätsrates

Vorausgeschickt, dass die Mitglieder des Universitätsrates weder politische Leitungsorgane noch Inhaberinnen oder Inhaber von Führungsaufträgen gemäß Art. 19 Absätze 3 und 4 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. März 2001, Nr. 165, sind, werden infolge des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Nr. 20/2019 die in Art. 14 Absatz 1 Buchstabe f) vorgesehenen Erklärungen, das heißt die Einkommens- und Vermögenserklärungen sowie die gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Änderungen, nicht mehr veröffentlicht.  

Federico Giudiceandrea, Präsident
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt

  • Ernennungsakt: Beschluss der Landesregierung Nr. 94 vom 06.02.2026
  • Amtszeit: vom 26.02.2026 bis zum 25.02.2030

  • Aus öffentlichen Mitteln bezahlte Beträge für Dienstreisen und Außendienste: 0 €

  • Mit dem Amt verbundene Vergütung: Wie im Ernennungsakt vorgesehen, ist keine Vergütung vorgesehen.

  • Erklärung über weitere Ämter bei öffentlichen und privaten Körperschaften sowie über Aufträge, deren Vergütung zulasten der öffentlichen Finanzen geht
  • Curriculum vitae
  • Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeits- und Nichterteilbarkeitsgründen gemäß Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013

Alex Weissensteiner, Rektor
internes Mitglied

Irene Cennamo, Vizepräsidentin
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt

  • Ernennungsakt: Beschluss der Landesregierung Nr.94 vom 06.02.2026
  • Amtszeit: vom 26.02.2026 bis zum 25.02.2030

  • Mit dem Amt verbundene Vergütung: 600 € monatlich für zwölf Monate zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 150 € je Sitzung

  • Aus öffentlichen Mitteln bezahlte Beträge für Dienstreisen und Außendienste: 0,00 €

  • Erklärung über weitere Ämter bei öffentlichen und privaten Körperschaften sowie über Aufträge, deren Vergütung zulasten der öffentlichen Finanzen geht

  • Curriculum vitae
  • Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeits- und Nichterteilbarkeitsgründen gemäß Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013

Karl Zeller
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt

  • Ernennungsakt: Beschluss der Landesregierung Nr. 94 vom 06.02.2026
  • Amtszeit: vom 26.02.2026 bis zum 25.02.2030

  • Mit dem Amt verbundene Vergütung: 600 € monatlich für zwölf Monate zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 150 € je Sitzung

  • Aus öffentlichen Mitteln bezahlte Beträge für Dienstreisen und Außendienste: 0,00 €

  • Erklärung über weitere Ämter bei öffentlichen und privaten Körperschaften sowie über Aufträge, deren Vergütung zulasten der öffentlichen Finanzen geht

  • Curriculum vitae
  • Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeits- und Nichterteilbarkeitsgründen gemäß Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013

Giovanni Mastrobuoni
externes Mitglied – Vertreter des Akademischen Senats

Andrè Comploi
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt

  • Ernennungsakt: Beschluss der Landesregierung Nr. 33 vom 25.01.2022 und Beschluss Nr. 94 vom 06.02.2026
  • Amtszeit: vom 18.02.2022 bis zum 17.02.2026, anschließend bis zum 28.02.2030 verlängert
  • Mit dem Amt verbundene Vergütung: seit Januar 2025 keine Vergütung seitens der unibz

  • Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 0,00 €

  • Curriculum vitae
  • Erklärung über weitere Ämter bei öffentlichen und privaten Körperschaften sowie über Aufträge, deren Vergütung zulasten der öffentlichen Finanzen geht
  • Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeits- und Nichterteilbarkeitsgründen gemäß Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013

Sedin Tatar 

Vertreterin bzw. Vertreter der Studierenden im Universitätsrat

  • Ernennungsakt: decreto del Rettore n. 430/2026 del 16/04/2026 
  • Dauer des Amtes: vom 14.05.2026 bis zur Ernennung der neuen Studierendenvertretung gemäß der Wahlordnung für die Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

  • Mit dem Amt verbundene Vergütung: 600 € monatlich zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 150 € je Sitzung

  • Erklärung über weitere Ämter bei öffentlichen und privaten Körperschaften sowie über Tätigkeiten, deren Kosten zulasten der öffentlichen Finanzen gehen

  • Curriculum vitae
  • Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeits- und Nichterteilbarkeitsgründen gemäß Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013

Luis Durnwalder

Ehrenpräsident mit beratender Stimme (es ist keine Vergütung vorgesehen)

TEILNEHMENDE AN DEN SITZUNGEN DES UNIVERSITÄTSRATES

Günther Mathà
Universitätsdirektor, mit beratender Stimme

  • Die Ernennungsurkunde, die Amtsdauer, die mit dem Amt verbundene Vergütung, die Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeits- und Nichterteilbarkeitsgründen, der Lebenslauf sowie die Erklärung über weitere Ämter bei öffentlichen und privaten Körperschaften und über Aufträge zulasten der öffentlichen Finanzen sind auf folgender Seite veröffentlicht:                Inhaber von Führungsaufträgen auf höchster Ebene / Freie Universität Bozen

Nicht mehr amtierende Mitglieder

(Daten und Dokumente, die gemäß Art. 14 Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 für drei Jahre nach Beendigung des Auftrags veröffentlicht werden)

Ulrike Tappeiner, Präsident
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt

  • Ernennungsakt: Beschluss der Landesregierung Nr. 33 vom 25.01.2022

  • Amtsdauer: vom 18.02.2022 bis zum 17.02.2026

  • Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 395,80 € im Jahr 2025; 0 € in den Jahren 2024, 2023, 2022 und 2020; 276,60 € im Jahr 2021

  • Mit dem Amt verbundene Vergütung: 93.624,39 € brutto jährlich

  • Lebenslauf

Antonio Lampis, Vizepräsident
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt

  • Ernennungsakt: delibera della Giunta provinciale n. 33 del 25/01/2022
  • Amtsdauer: vom 18.02.2022 bis zum 17.02.2026

  • Lebenslauf

  • Mit dem Amt verbundene Vergütung: keine von unibz ausgezahlte Vergütung

  • Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 0,00 €

Harald Oberrauch
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt

  • Ernennungsakt: delibera della Giunta provinciale n. 33 del 25/01/2022
  • Amtsdauer: vom 18.02.2022 bis zum 17.02.2026

  • Lebenslauf

  • Mit dem Amt verbundene Vergütung: 250,00 € brutto pro Sitzung

  • Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 0,00 €

Alexander Steinkasserer
Internes Mitglied – Vertretung des Akademischen Senats  

  • Ernennungsakt: delibera del Senato Accademico n. 77 del 01/12/2021
  • Amtsdauer: vom 18.02.2022 bis zum 17.02.2026

  • Lebenslauf

  • Mit dem Amt verbundene Vergütung: 250,00 € brutto pro Sitzung

  • Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 0,00 €

Paolo Lugli
Rektor

  • Ernennungsakt: Beschluss des Universitätsrates Nr. 97 vom 22.07.2016. Das Mandat wurde mit Beschluss des Universitätsrates Nr. 41 vom 24.04.2020 verlängert.
  • Amtszeit: vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2024

  • Mit dem Amt verbundene Vergütung: keine Vergütung, da eine Funktionszulage bezogen wird

  • Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 3.098,86 € (2022); 9.013,10 € (2023)

  • Lebenslauf

Elisa Bortolotti

Vertreterin bzw. Vertreter der Studierenden im Universitätsrat

  • Ernennungsakt: decreto del Rettore n. 844/2024 del 23/05/2024 e decreto del Rettore n. 584 del 16/04/2025
  • Amtszeit: vom 04.06.2024 bis zum 13.05.2026

  • Mit dem Amt verbundene Vergütung: bis Februar 2026 250 € brutto je Sitzung; anschließend für die Monate März und April 2026 jeweils 600 € monatlich zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 150 € je Sitzung

  • Curriculum vitae

Charlotte Marie Karl
Vertreterin bzw. Vertreter der Studierenden im Universitätsrat

  • Ernennungsakt: decreto del Rettore n. 788/2023 del 09/05/2023
  • Amtszeit: vom 18.05.2023 bis zur Ernennung der Studierendenvertretung am 03.06.2024 gemäß der Wahlordnung für die Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

  • Mit dem Amt verbundene Vergütung: 250,00 € brutto je Sitzung

Organe der Universität


Ultimo aggiornamento: 12/05/2026

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