Gemäß Art. 14 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 veröffentlichte Daten
Beschluss der Generalversammlung der CRUI (Rom, 16. Oktober 2013)
ANAC-Leitlinien 2017 (zu Art. 14 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr 33/2013)
Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nr. 20/2019 mit dem Art. 14 Absatz 1-bis des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2013, Nr. 33, insoweit für verfassungswidrig erklärt wurde, als darin die Veröffentlichung der Daten gemäß Art. 14 Absatz 1 Buchstabe f) desselben gesetzesvertretenden Dekrets für sämtliche Inhaberinnen und Inhaber von Führungsaufträgen – einschließlich der vom politischen Leitungsorgan nach freiem Ermessen erteilten Führungsaufträge – vorgesehen ist, anstatt nur für die Inhaberinnen und Inhaber der Führungsaufträge gemäß Art. 19 Absätze 3 und 4 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. März 2001, Nr. 165
Anac-Beschluss Nr. 586/2019 erlassen infolge des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Nr. 20/2019
Vorausgeschickt, dass die Mitglieder des Universitätsrates weder politische Leitungsorgane noch Inhaberinnen oder Inhaber von Führungsaufträgen gemäß Art. 19 Absätze 3 und 4 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. März 2001, Nr. 165, sind, werden infolge des Urteils des Verfassungsgerichtshofes Nr. 20/2019 die in Art. 14 Absatz 1 Buchstabe f) vorgesehenen Erklärungen, das heißt die Einkommens- und Vermögenserklärungen sowie die gegenüber dem Vorjahr eingetretenen Änderungen, nicht mehr veröffentlicht.
Federico Giudiceandrea, Präsident
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt
Amtszeit: vom 26.02.2026 bis zum 25.02.2030
Aus öffentlichen Mitteln bezahlte Beträge für Dienstreisen und Außendienste: 0 €
Mit dem Amt verbundene Vergütung: Wie im Ernennungsakt vorgesehen, ist keine Vergütung vorgesehen.
Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeits- und Nichterteilbarkeitsgründen gemäß Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013
Alex Weissensteiner, Rektor
internes Mitglied
Amtszeit: vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2028
Mit dem Amt verbundene Vergütung: keine Vergütung, da eine Funktionszulage bezogen wird
Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeits- und Nichterteilbarkeitsgründen gemäß Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013
Irene Cennamo, Vizepräsidentin
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt
Amtszeit: vom 26.02.2026 bis zum 25.02.2030
Mit dem Amt verbundene Vergütung: 600 € monatlich für zwölf Monate zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 150 € je Sitzung
Aus öffentlichen Mitteln bezahlte Beträge für Dienstreisen und Außendienste: 0,00 €
Erklärung über weitere Ämter bei öffentlichen und privaten Körperschaften sowie über Aufträge, deren Vergütung zulasten der öffentlichen Finanzen geht
Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeits- und Nichterteilbarkeitsgründen gemäß Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013
Karl Zeller
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt
Amtszeit: vom 26.02.2026 bis zum 25.02.2030
Mit dem Amt verbundene Vergütung: 600 € monatlich für zwölf Monate zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 150 € je Sitzung
Aus öffentlichen Mitteln bezahlte Beträge für Dienstreisen und Außendienste: 0,00 €
Erklärung über weitere Ämter bei öffentlichen und privaten Körperschaften sowie über Aufträge, deren Vergütung zulasten der öffentlichen Finanzen geht
Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeits- und Nichterteilbarkeitsgründen gemäß Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013
Giovanni Mastrobuoni
externes Mitglied – Vertreter des Akademischen Senats
Amtszeit: vom 26.02.2026 bis zum 25.02.2030
Mit dem Amt verbundene Vergütung: monatlich 600 € für zwölf Monate zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 150 € je Sitzung
Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 0,00 €
Andrè Comploi
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt
Mit dem Amt verbundene Vergütung: seit Januar 2025 keine Vergütung seitens der unibz
Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 0,00 €
Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeits- und Nichterteilbarkeitsgründen gemäß Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013
Sedin Tatar
Vertreterin bzw. Vertreter der Studierenden im Universitätsrat
Dauer des Amtes: vom 14.05.2026 bis zur Ernennung der neuen Studierendenvertretung gemäß der Wahlordnung für die Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
Mit dem Amt verbundene Vergütung: 600 € monatlich zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 150 € je Sitzung
Erklärung über weitere Ämter bei öffentlichen und privaten Körperschaften sowie über Tätigkeiten, deren Kosten zulasten der öffentlichen Finanzen gehen
Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeits- und Nichterteilbarkeitsgründen gemäß Art. 20 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 39/2013
Luis Durnwalder
Ehrenpräsident mit beratender Stimme (es ist keine Vergütung vorgesehen)
TEILNEHMENDE AN DEN SITZUNGEN DES UNIVERSITÄTSRATES
Günther Mathà
Universitätsdirektor, mit beratender Stimme
(Daten und Dokumente, die gemäß Art. 14 Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 für drei Jahre nach Beendigung des Auftrags veröffentlicht werden)
Ulrike Tappeiner, Präsident
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt
Ernennungsakt: Beschluss der Landesregierung Nr. 33 vom 25.01.2022
Amtsdauer: vom 18.02.2022 bis zum 17.02.2026
Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 395,80 € im Jahr 2025; 0 € in den Jahren 2024, 2023, 2022 und 2020; 276,60 € im Jahr 2021
Mit dem Amt verbundene Vergütung: 93.624,39 € brutto jährlich
Antonio Lampis, Vizepräsident
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt
Amtsdauer: vom 18.02.2022 bis zum 17.02.2026
Lebenslauf
Mit dem Amt verbundene Vergütung: keine von unibz ausgezahlte Vergütung
Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 0,00 €
Harald Oberrauch
externes Mitglied, von der Landesregierung ernannt
Amtsdauer: vom 18.02.2022 bis zum 17.02.2026
Lebenslauf
Mit dem Amt verbundene Vergütung: 250,00 € brutto pro Sitzung
Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 0,00 €
Alexander Steinkasserer
Internes Mitglied – Vertretung des Akademischen Senats
Amtsdauer: vom 18.02.2022 bis zum 17.02.2026
Lebenslauf
Mit dem Amt verbundene Vergütung: 250,00 € brutto pro Sitzung
Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 0,00 €
Paolo Lugli
Rektor
Amtszeit: vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2024
Mit dem Amt verbundene Vergütung: keine Vergütung, da eine Funktionszulage bezogen wird
Beträge für Dienstreisen und Außendienste, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden: 3.098,86 € (2022); 9.013,10 € (2023)
Elisa Bortolotti
Vertreterin bzw. Vertreter der Studierenden im Universitätsrat
Amtszeit: vom 04.06.2024 bis zum 13.05.2026
Mit dem Amt verbundene Vergütung: bis Februar 2026 250 € brutto je Sitzung; anschließend für die Monate März und April 2026 jeweils 600 € monatlich zuzüglich einer Aufwandsentschädigung von 150 € je Sitzung
Charlotte Marie Karl
Vertreterin bzw. Vertreter der Studierenden im Universitätsrat
Amtszeit: vom 18.05.2023 bis zur Ernennung der Studierendenvertretung am 03.06.2024 gemäß der Wahlordnung für die Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter
Mit dem Amt verbundene Vergütung: 250,00 € brutto je Sitzung
Ultimo aggiornamento: 12/05/2026