Skip to content

Freie Universität Bozen

Die Akteure der Qualitätssicherung

Text

Die unibz verfügt über eine Organisationsstruktur mit klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Qualitätssicherung (QA), die im Statut und in den universitären Leitlinien festgelegt sind.

Die Akteure der Qualitätssicherung

Der Universitätsrat (UR) ist das oberste Leitungsorgan und legt die allgemeine strategische Ausrichtung sowie die Qualitätspolitik der Universität fest. Zu seinen Hauptaufgaben gehören: die Förderung und regelmäßige Überprüfung der Qualitätspolitik, die Sicherstellung angemessener Prozesse zur Berücksichtigung der Bedürfnisse der Interessengruppen, die Genehmigung des Strategieplans und der Jahresplanung sowie der Leitlinien für die Einrichtung, Aktualisierung und Überarbeitung der Studiengänge.

Der Akademischer Senat entwickelt und koordiniert die Aktivitäten in Lehre, Forschung und dritter Mission/gesellschaftlicher Wirkung; er gibt Stellungnahmen zu Regelungen, zum Strategieplan, zu akademischen Ernennungen und zu Organisationsstrukturen ab.

Der/Die Präsident/in beruft den UR ein und führt den Vorsitz, schlägt dem UR (nach Anhörung des Senats) die Einrichtung oder Schließung akademischer Strukturen vor und schließt gemeinsam mit dem Rektor und dem Direktor die Leistungsvereinbarungen mit der Autonomen Provinz Bozen ab. Er ernennt im Einvernehmen mit dem Rektor den Koordinator des Qualitätspräsidiums.

Der/Die Rektor/in führt den Vorsitz im Akademischen Senat, berichtet dem UR über die erreichten Ziele und koordiniert Vereinbarungen und Zielsetzungen mit den Dekanaten und Leitungen akademischer Strukturen.

Die Prorektor/innen (Lehre; Forschung und Innovation) unterstützen den/die Rektor/in bei Planung, Umsetzung und Monitoring der jeweiligen Aktivitäten in Lehre sowie Forschung/dritter Mission.

Der/Die Direktor/in leitet die zentrale Verwaltungsstruktur, koordiniert die unterstützenden Dienste der Universität und wirkt an der Festlegung und Überwachung administrativer und finanzieller Ziele mit.

Die Forschungskommission und die Studienkommission übernehmen Planungs- und Koordinierungsaufgaben, schlagen Kriterien für die Ressourcenverteilung vor und geben Stellungnahmen zu Programmen und Regelungen auf Universitätsebene ab.

Das Qualitätspräsidium unterstützt die Universitätsleitung bei der Definition und Umsetzung des Qualitätssicherungssystems: Es koordiniert und standardisiert QA-Verfahren, organisiert Leitlinien und Schulungen, sammelt und verbreitet Monitoring-Daten, verwaltet die Erhebung der Studierendenmeinungen und erstellt den jährlichen Bericht zur Wirksamkeit des Systems.

Das Evaluierungskomitee übernimmt eine Kontrollfunktion auf zweiter Ebene: Es überprüft die Funktionsweise des QA-Systems und der vom Qualitätspräsidium entwickelten Instrumente, führt eigenständige Bewertungen durch und erstellt regelmäßige Berichte; zudem fungiert es als Schnittstelle zu den Ministerialorganen und zur ANVUR.

Die Studierendenvertretung ist in allen Leitungsorganen vertreten und gewährleistet die aktive Beteiligung der Studierenden an Entscheidungsprozessen und akademischen Strategien; der Studierendenrat koordiniert die Vertreter/innen und wirkt beratend bei Studienangebot und Dienstleistungen mit.

Die Verwaltung ist in Direktion und Stabsstellen, zentrale Dienste und Fakultätssekretariate gegliedert. Sie unterstützen die Lehr- und Forschungsaktivitäten sowie die Aktivitäten der dritten Mission administrativ, technisch und organisatorisch, sind verantwortlich für das Ressourcenmanagement, die Erstellung der QA-Dokumentation und die operative Unterstützung bei der Akkreditierung.

Infoanfrage