Master in
Wenn Sie lernen möchten, wie man innovative Produkte und Services auf den Markt bringt, Innovation in Unternehmen vorantreibt oder einen professionellen Businessplan erstellt und umsetzt, dann scrollen Sie weiter.
Wir suchen Studierende mit Unternehmergeist, die ihren Familienbetrieb für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorbereiten möchten, sowie Gründerinnen und Gründer, die ihre eigene Geschäftsidee zum Erfolg führen möchten.
Masterklasse: LM-77
ECTS-Kreditpunkte: 120
Regelstudienzeit: 2 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Studienplätze: 50 EU + 5 Nicht-EU
Campus: Bozen
Studiengebühren: 748,50 € pro Jahr
Das zweijährige Studium am Campus Bozen ist sehr praxisorientiert. Im Entrepreneurship LAB entwickeln Sie ihre eigene Geschäftsidee anhand eines konkreten Falls. Im Lean-Start-Up-Kurs werden Methoden zu Marktanalyse und Produktentwicklung vermittelt, die dabei helfen, Ihre Geschäftsidee zu verwirklichen.
Studienreisen sind ein weiterer wichtiger Teil des Lehrangebotes. Im letzten Jahr sind die Studierenden nach Toulouse gefahren, um dortige Start-ups und deren Ökosystem kennen zu lernen. Ein Besuch bei Airbus war genauso Teil der Reise wie Treffen mit Venture-Capitalists.
Außerdem nimmt die unibz am Start-Up-Weekend teil, einer Eventreihe, die in 100 verschiedenen Ländern gleichzeitig stattfindet. Ziel ist es, innerhalb von 54 Stunden herauszufinden, ob eine Geschäftsidee Chancen am Markt hat.
Studiengangsleiter: Prof. Alessandro Narduzzo (Foto)
Studierendenvertreter im Studiengangsrat: Giacomo Giubilei
Studierende werden im ersten Studienjahr durch ein persönliches Tutoring unterstützt, das darauf abzielt, sie während der Studieneinstieg zu begleiten. Den Studierenden werden Peer Tutor*innen zugewiesen, die ihnen beispielsweise bei der Organisation des Studiums, bei der Auswahl der zu belegenden Lehrveranstaltungen oder bei generellen Fragen zum Universitätsleben behilflich sein werden.
Wir bieten derzeit über 50 Austauschmöglichkeiten mit Partneruniversitäten aus der ganzen Welt. Sie müssen außerdem ein Pflichtpraktikum von mindestens 150 Stunden absolvieren und profitieren dabei von einem breiten Netzwerk an Kooperationen mit Praktikumsbetrieben im In- und Ausland.
Die Absolventinnen und Absolventenen verfügen über die nötigen Voraussetzungen zur Gründung eines Unternehmens. Sie arbeiten als Projektmanager für die Entwicklung neuer Produkte oder als Verantwortliche für Innovation. Ein Weiterstudium in einem berufsbildenden Master der Aufbaustufe oder in einem Doktoratsstudium ist möglich.
Bestens gewappnet für einen erfolgreichen Jobeinstieg. Auf der Webseite von Almalaurea finden Sie statistische Daten zur Studierendenzufriedenheit und zur Beschäftigungssituation unserer Absolventinnen und Absolventen.
Start-up creator, Bozen - Bolzano
I had always dreamt of having my own business. Thanks to the courses I attended and to constant support from my supervisors, I was able to start a business called Wams. What do we do? We make wool socks! We are trying to continue and, at the same time, innovate, the prestigious Italian manufacturing tradition in this sector. I know what I want: I want to be a businessperson, and this degree has helped me believe in what I do.
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 01.03. - 28.04.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen: 15. - 21.04.2021
Auswahlverfahren und Veröffentlichung Rangordnungen: bis 17.05.2021
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 27.05.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: 14.07. - 15.10.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 19.05. - 08.07.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen: 28.06 - 03.07.2021
Auswahlverfahren und Veröffentlichung Rangordnungen: bis 28.07.2021
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.08.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: 29.07. - 15.10.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Vorbereitungskurs Mathematik: 23.08 - 3.09.2021
Intensivsprachkurse: 6. - 24.09.2021 (Montag bis Freitag, 8 h täglich)
Erstsemestertage: 27. - 28.09.2021
Lehrbetrieb: 27.09. - 23.12.2021
Außerordentliche Prüfungssession: 13. - 23.12.2021
Ferien: 24.12.2021 - 09.01.2022
Lehrbetrieb: 10.01. - 22.01.2022
Prüfungen: 24.01. – 19.02.2022
Lehrbetrieb: 28.02. – 14.04.2022
Ferien: 15.04. – 18.04.2022
Lehrbetrieb: 19.04. – 11.06.2022
Außerordentliche Prüfungssession: 16. – 28.05.2022
Prüfungen: 13.06. – 09.07.2022
Prüfungen: 22.08. – 24.09.2022
EU-Bürger*innen und Gleichgestellte
1. Session: 40
2. Session: 10
Nicht-EU-Bürger*innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 5
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 15 Immatrikulierten aktiviert.
Für den Zugang zum Master ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
1. Bachelor (*) in einer der folgenden italienischen Klassen oder ein gleichwertiger, im Ausland erworbener Studientitel:
(*) Personen mit italienischer Staatsbürgerschaft und einem ausländischen Universitätsabschluss müssen auf jeden Fall im Besitz eines Oberschulabschlusses sein.
oder:
2. Bachelor in einer anderen Klasse oder Universitätsdiplom oder gleichwertiger im Ausland erlangter Studientitel. Mindestens 12 Kreditpunkte müssen in einem oder mehreren der folgenden Fachbereiche erlangt worden sein: Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften, Statistik/Mathematik, Technologie und Ingenieurwesen.
Anerkannt werden Kreditpunkte aus den folgenden wissenschaftlich-disziplinären Bereichen:
Betriebswirtschaft
AGR/01 - Wirtschaft und ländliches Schätzungswesen
SECS-P/07 - Rechnungswesen
SECS-P/08 - Unternehmensführung
SECS-P/09 - Betriebliche Finanzwirtschaft
SECS-P/10 - Organisation und Führung
SECS-P/11 - Ökonomie und Management der Finanzintermediäre
ING-IND/35 - Management Science
Volkswirtschaft
AGR/01 - Wirtschaft und ländliches Schätzungswesen
SECS-P/01 - Volkswirtschaftslehre
SECS-P/02 - Wirtschaftspolitik
SECS-P/03 - Finanzwissenschaften
SECS-P/04 - Geschichte der Wirtschaftstheorie
SECS-P/05 - Ökonometrie
SECS-P/06 - Angewandte Ökonomie
SECS-P/12 - Wirtschaftsgeschichte
Rechtswissenschaften
IUS/01 - Privatrecht
IUS/02 - Vergleichendes Privatrecht
IUS/03 - Agrarrecht
IUS/04 - Handels- und Gesellschaftsrecht
IUS/05 - Wirtschaftsrecht
IUS/07 - Arbeitsrecht
IUS/08 - Verfassungsrecht
IUS/09 - Öffentlichen Rechtes
IUS/10 - Verwaltungsrecht
IUS/12 - Steuerrecht
IUS/14 - Recht der Europäischen Union
IUS/21 - Vergleichendes öffentliches Recht
Statistik/Mathematik
SECS-S/01 - Statistik
SECS-S/02 - Statistik für die experimentelle und technologische Forschung
SECS-S/03 - Ökonomische Statistik
SECS-S/05 - Sozialwissenschaftliche Statistik
SECS-S/06 - Mathematische Methoden für Wirtschaftswissenschaften
MAT/01 - Mathematische Logik
MAT/02 - Algebra
MAT/03 - Geometrie
MAT/05 - Mathematische Analyse
MAT/06 - Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik
MAT/09 - Verfahrensforschung
INF/01 - Informatik
Technologie und Ingenieurwesen
ICAR/13 - Industriedesign
ICAR/17 - Zeichnen
ING-IND/13 - Maschinenelemente
ING-IND/14 - Mechanische Konstruktionslehre
ING-IND/15 - Technisches Zeichnen
ING-IND/16 - Technologie und Verarbeitungssysteme
ING-IND/17 - Industrieanlagen
ING-IND/22 - Materialwissenschaften
ING-IND/35 - Management Science
ING-INF/05 - Bearbeitungssysteme der Informationen
INF/01 - Informatik
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung den erforderlichen Studientitel noch nicht erlangt haben, können Sie sich bewerben, wenn Sie mindestens 140 Kreditpunkte (ECTS) erworben haben. In diesem Fall werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen.
Wenn Sie den Studientitel nach der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird. In diesem Fall sollten Sie keine Zahlung der Studiengebühren für die Studienplatzsicherung vornehmen. Sollten nach Erwerb des Studientitels noch Studienplätze verfügbar sein, können Sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation stellen und sich bis spätestens 18. Dezember 2020 immatrikulieren.
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
In Italien ist es nicht erlaubt, gleichzeitig an mehreren Universitäten zu studieren oder in mehreren Studiengängen derselben Universität eingeschrieben zu sein.
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: C1
2. Sprache: B2
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: C1
3. Sprache: B1
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absoluter Anfänger sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Informationen über Aufbau und Dauer der Sprachprüfungen und dazu, wie und wann Sie die Ergebnisse erfahren werden, finden Sie unter https://www.unibz.it/de/services/language-centre/language-exams/
Ausländische/Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B1 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger sind oder Ihr Niveau unterhalb von B1 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (8 Stunden/Woche) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, bis Ende des ersten Studienjahres das Niveau B1 zu erreichen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich sanktioniert und haben den Ausschluss aus der Rangliste zur Folge!
Hochzuladen sind:
Wenn Sie einen ausländischen Studientitel besitzen, müssen Sie außerdem hochladen:
Die unibz behält sich vor, in Zweifelsfällen weitere Unterlagen zu verlangen (z.B. Wertigkeitserklärung).
Die Wertigkeitserklärung (nicht erforderlich für Studientitel, die in Österreich oder Deutschland erworben wurden, in Zweifelsfällen kann diese jedoch verlangt werden)
Mit der Wertigkeitserklärung erbringen Sie den Nachweis, dass Sie im Ausstellungsland die Voraussetzungen für die Zulassung zum selben Universitätsstudium besitzen, für das Sie sich an der unibz bewerben.
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 30 €.
Nicht-EU-Bürger*innen, die nicht in Italien ansässig sind, müssen zusätzlich einen Antrag auf Bewerbung bei der zuständigen italienischen Auslandsvertretung des Staates einreichen, in dem Sie den Studientitel erlangt haben bzw. erlangen werden. Berücksichtigen Sie dabei die vom Ministerium für Bildung, Universität und Forschung vorgeschriebenen Verfallsfristen (http://www.studiare-in-italia.it/studentistranieri/). Sie dürfen sich bei der Auslandsvertretung nur für einen Studiengang bewerben. Fehlt die Bewerbung über die Auslandsvertretung, so ist die an der Universität eingereichte Bewerbung ungültig.
Das Auswahlverfahren sieht folgende Bewertungskriterien vor:
1. Notendurchschnitt (max. 70 Punkte)
Für Studienabschlüsse mit Höchstpunktezahl und Auszeichnung „cum laude“ werden zusätzlich 2 Punkte zugewiesen.
2. Startup-Projekt (max. 30 Punkte)
Das Startup-Projekt wird aufgrund folgender Kriterien bewertet:
Problems/der Lösung, Erstellung eines Prototyps usw.)
3. Minimum an Gesamtpunkten für die Zulassung zur Rangliste (min. 70 Punkte)
Gesamtpunktezahl, bestehend aus der Summe der Kriterien a) und b), die nötig sind, um zur Rangliste zugelassen zu werden: 70
Das Fehlen eines oder mehrerer Dokumente wie laut 1. und 2. bewirkt den Ausschluss von der Rangliste.
Bei Punktegleichheit haben Personen Vorrang, welche die höchste Punktzahl für das erste Kriterium haben. Bei weiterer Punktegleichheit haben Jüngere Vorrang.
Lehrveranstaltungen, die vom Studienplan des Masters in Unternehmensführung und Innovation vorgesehen sind, werden für die Erreichung der für die Zulassung zum Masterstudiengang notwendigen 12 Kreditpunkte nicht berücksichtigt.
Lehrveranstaltungen, welche für die Erreichung der 12 KP anerkannt werden, können nicht für eine eventuelle Verkürzung der Studienlaufbahn verwendet werden.
Wenn Sie den Studientitel noch nicht erlangt haben und/oder die Prüfungen bestätigen, die Sie noch ablegen müssen, werden Sie mit Vorbehalt in die Rangordnung aufgenommen.
Im Bewerbungsportal hochzuladen sind:
1. Studientitel:
Die oben angeführten Dokumente müssen folgende Angaben enthalten: Abschlussnote, abgelegte Prüfungen mit Note und Datum, Kreditpunkte, wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche (nur für italienische Titel).
Für ausländische Titel außerdem: von der Herkunftsuniversität ausgestellte Notenskala (mit der niedrigsten positiven Bewertung der Abschlussnote und der höchstmöglichen Abschlussnote).
Die Fakultät behält sich vor, falls erforderlich die Inhaltsbeschreibung der einzelnen Lehrveranstaltungen und/oder die Anzahl der Unterrichtsstunden zu verlangen.
2. Excel-Datei: Wenn Sie den Studientitel noch nicht erlangt haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie im Herkunftsstudiengang mindestens 140 Kreditpunkte (ECTS) erworben haben. Die auszufüllende Excel-Datei finden Sie im Bewerbungsportal.
3. Startup-Projekt
Für die Beschreibung des Startup-Projekts für ein neues innovatives Unternehmen (Startup) wird die Benutzung des NABC Modells empfohlen, das vom Stanford University Research Institute entwickelt wurde.
Nützliche Unterlagen hierzu sind unter dem Link NABC und Video abrufbar.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss zur Folge.
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie einen Studienplatz nur in einem Studiengang bestätigen. Mit dieser Bestätigung verzichten Sie auf die Zulassung in den anderen Studiengängen und Sie verlieren auch das Recht auf ein Nachrücken in denselben.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger*innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird. Empfehlung: Wenn Sie den Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, nehmen Sie keine Zahlung der Studiengebühren für die Studienplatzreservierung vor. Sollten nach Erwerb des Studientitels noch Studienplätze verfügbar sein, können Sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation stellen und sich bis spätestens 18. Dezember 2020 immatrikulieren.
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie im Portal noch Folgendes hochladen (sofern nicht bereits bei der Bewerbung hochgeladen):
Außerdem müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die oben angeführten Unterlagen im Original im Studentensekretariat einreichen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger*innen müssen:
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus.
Sie können damit nach Italien einreisen, um sich an der Universität zu immatrikulieren, wenn Sie zugelassen worden sind.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort bei der Studienberatung vorbeischauen, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studentensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studentensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 748,50 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).