Master in
Dieser dreisprachige Studiengang führt in fünf Jahren direkt zum Masterabschluss und befähigt Sie zur Arbeit in Grundschulen und Kindergärten. Sie werden in Ihrem späteren Berufsleben - neben der Familie - maßgeblich an der psychologischen und kognitiven Entwicklung von jungen Menschen beteiligt sein.
Der Studiengang ist je nach Unterrichtssprache in drei Abteilungen gegliedert: eine deutsche, eine italienische und eine ladinische. Die Studierenden entscheiden sich bei der Bewerbung für eine der drei Abteilungen.
Der Studiengang zeichnet sich durch einen ausgeprägten Praxisbezug und eine optimale Betreuung aus. In Laboratorien mit kleinen Gruppen und in den EduSpaces (Lernwerkstatt, Multilab und Sprachlabor) lernen die Studierenden die Studieninhalte praktisch umzusetzen und innovative pädagogisch-didaktische Konzepte zu entwickeln.
Masterklasse: LM-85 bis
ECTS-Kreditpunkte: 300
Regelstudienzeit: 5 Jahre
Unterrichtssprachen: Italienisch, Deutsch, Englisch (alle Abteilungen) und Ladinisch (Abteilung in ladinischer Sprache)
Studienplätze: 250 Abteilung in deutscher Sprache, 80 Abteilung in italienischer Sprache, 18 Abteilung in ladinischer Sprache
Campus: Brixen
Studiengebühren: ca. 1200 € pro Jahr
In den ersten Jahren werden die Grundlagen in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Anthropologie und Didaktik gelegt kombiniert mit Lehrveranstaltungen wie beispielsweise Naturwissenschaften, Mathematik, Geschichte oder Musik.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Vorbereitung auf die künftige sprachlich und kulturell heterogene Kindergarten- und Schulrealität gelegt, ebenso wie auf die enge Einbeziehung der Familien und die spezifischen Gegebenheiten Südtirols.
Unterrichtssprachen:
Abteilung in deutscher Sprache: Deutsch, Italienisch (im Ausmaß von mindestens 30 Kreditpunkten), Englisch (mindestens 15 Kreditpunkte);
Abteilung in italienischer Sprache: Italienisch, Deutsch (im Ausmaß von mindestens 30 Kreditpunkten), Englisch (mindestens 15 Kreditpunkte);
Abteilung in ladinischer Sprache: Italienisch, Deutsch, Ladinisch und Englisch (mindestens 15 Kreditpunkte).
Studiengangsleiter (deutsche Abteilung): Prof. Reinhard Tschiesner (Foto)
Studiengangsleiterin (italienische Abteilung): Prof.ssa Heidrun Demo
Studiengangsleiter (ladinische Abteilung): Prof. Paul Videsott
Studierendenvertreter im Studiengangsrat: Andrea Bonecher
Die Studierenden werden im ersten Studienjahr durch ein persönliches Tutoring unterstützt, das darauf abzielt, sie während des Studieneinstiegs zu begleiten. Den Studierenden werden Peer Tutor:innen zugewiesen, die ihnen beispielsweise bei der Organisation des Studiums, bei der Auswahl der zu belegenden Lehrveranstaltungen oder bei generellen Fragen zum Universitätsleben behilflich sein werden.
Wir bieten derzeit Austauschabkommen mit Partneruniversitäten weltweit an. Außerdem sind ab dem ersten Studienjahr jährlich obligatorische Praktika in Kindergarten und Grundschule zu absolvieren (insgesamt 45 Kreditpunkte).
Absolvent*innen verfügen über fundierte Kenntnisse in den Fachbereichen, die Gegenstand der pädagogischen Arbeit im Kindergarten und an der Grundschule sind, und können diese in einer der Schulstufe, dem Alter, der kulturellen Zugehörigkeit der Kinder entsprechenden Weise vermitteln. Sie haben gelernt, Ihr erworbenes Fachwissen im Zusammenhang mit den konkreten Lernsituationen anzuwenden und Bildungs- und Unterrichtstätigkeiten unter Berücksichtigung der Diversitäten zu gestalten. Außerdem haben Sie Kenntnisse und Fähigkeiten entwickelt, welche die Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen erleichtern.
Ein Weiterstudium in einem Master der Aufbaustufe oder in einem Doktoratsstudium ist möglich.
Bestens gewappnet für einen erfolgreichen Jobeinstieg. Auf der Webseite von Almalaurea finden Sie statistische Daten zur Studierendenzufriedenheit und zur Beschäftigungssituation unserer Absolvent*innen.
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Mehr Details über die Aufnahmeprüfung
Studierende mit Behinderungen und/oder Lernstörungen können sich zur Gewährung von Befreiungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen vor und während ihres Studiums an den Student Support als erste Anlaufstelle wenden. Für die Fakultät für Bildungswissenschaften wurden Silvia Dell'Anna und Vanessa Macchia als Beauftragte ernannt.
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 03.03. - 06.05.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 17.03.2025 (Anmeldung: noch zu definieren) und 16.- 17. und 22. - 23.04.2025 (Anmeldung: noch zu definieren)
Ladinische Sprachprüfung B2 (am Campus Brixen): (Anmeldung: noch zu definieren)
Aufnahmeprüfung: noch zu definieren
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 27.05.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.06.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab 11.07. - 05.08.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 28.05. - 09.07.2025 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 23. - 27.06.2025 (Anmeldung: noch zu definieren)
Ladinische Sprachprüfung B2 (am Campus Brixen): (Anmeldung: noch zu definieren)
Aufnahmeprüfung: noch zu definieren
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 29.07.2025
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.08.2025 Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Rangordnungen bis 05.08.2025 Frist 12 Uhr mittags)
Die Fakultät kann für einzelne Studiengänge weitere Sessionen im August und im September anbieten, falls noch Studienplätze frei sind. Weitere Informationen über zusätzliche Bewerbungssessionen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Intensivsprachkurse: 01. - 19.09.2025 (Montag bis Freitag, 6 h täglich)
Erstsemestertage: 30.09. - 01.10.2025
Lehrbetrieb: 29.09. - 23.12.2025
Ferien: 24.12.2025 - 06.01.2026
Lehrbetrieb: 07.01. - 24.01.2026
Prüfungen: 26.01. - 21.02.2026
Lehrbetrieb: 02.03. - 02.04.2026
Ferien: 03. - 06.04.2026
Lehrbetrieb: 07.04. - 13.06.2026
Prüfungen: 15.06. - 11.07.2026
Prüfungen: 24.08. - 26.09.2026
Deutsche Abteilung
EU-Bürger*innen und Gleichgestellte - 1. Session: 170, 2. Session: 80
Italienische Abteilung
EU-Bürger*innen und Gleichgestellte - 1. Session: 55, 2. Session: 25
Ladinische Abteilung
EU-Bürger*innen und Gleichgestellte - 1. Session: 13, 2. Session: 5
Für den Zugang zum einstufigen Masterstudiengang ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Im Ausland erlangte Studientitel (Abitur/Matura) sind dann gleichwertig, wenn sie nach einem Zyklus von mindestens 12 Schuljahren erlangt wurden. Dabei müssen Sie zumindest das letzte Biennium im ausländischen Schulsystem besucht haben (z.B. Irish Leaving Certificate: es reicht nicht, nur ein Auslandsjahr mit ausländischem Studienabschluss absolviert zu haben).
Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor. Kontakt für weitere Informationen: apply@unibz.it (Studienberatung).
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. LM-85 bis/LM-85 bis und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch (Ladinisch kommt für die ladinische Abteilung hinzu). Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt werden:
Deutsche Abteilung und Italienische Abteilung:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: C1
Deutsche Abteilung: Deutsch
Italienische Abteilung: Italienisch
2. Sprache: B1 (Bewerber*innen mit einem B2-Niveau haben Vorrang)
Deutsche Abteilung: Italienisch oder Englisch
Italienische Abteilung: Deutsch oder Englisch
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Ab dem 2. Semester des 1. Jahres
3. Sprache: Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
Deutsche Abteilung: Deutsch
Italienische Abteilung: Italienisch
2. Sprache: C1
Deutsche Abteilung: Italienisch oder Englisch
Italienische Abteilung: Deutsch oder Englisch
3. Sprache: B2
Ladinische Abteilung:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache (Italienisch oder Deutsch): C1
2. Sprache (Italienisch oder Deutsch): B1
Ladinisch: B2
oder
1. Sprache (Italienisch oder Deutsch): B2
2. Sprache (Italienisch oder Deutsch): B2
Ladinisch: B2
Ab dem 2. Semester des 1. Jahres
3. Sprache (Englisch): B1 um Prüfungen in dieser Sprache abzulegen
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache (Italienisch oder Deutsch): C1
2. Sprache (Italienisch oder Deutsch): C1
Ladinisch: C1
Englisch: B2
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Sie können sich zu Sprachprüfungen der folgenden Sprachniveaus anmelden: B1, B2 und C1, aber nur für ein Sprachniveau pro Sprache (z. B: Sie können sich in derselben Prüfungssession für eine B2-Italienischprüfung und eine B1-Englischprüfung anmelden, aber nicht für eine B2- und eine B1-Italienischprüfung).
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/ Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Die Sprachprüfung Ladinisch B2 findet wie folgt statt:
Bewerber der 1. Session (Early Bird):
Bewerber der 2. Session:
Info zur Prüfung:
Im schriftlichen Teil werden die Bewerber aufgefordert, 6 Fragen zu einem italienischen oder deutschen Ausgangstext (nach Wahl des Bewerbers) auf Ladinisch zu beantworten. Sofern der schriftliche Teil bestanden wird, folgt die mündliche Prüfung, mit ebenfalls auf Ladinisch zu beantwortenden Fragen über unterschiedliche Themenbereiche, die mit dem Berufswunsch des Studieninteressierten zusammenhangen.
Dauer der schriftlichen Prüfung: 1 Stunde
Dauer der mündlichen Prüfung: ca. 15 Minuten
Dritte Sprache/ Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich per E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B2 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger sind oder Ihr Niveau unterhalb von B2 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (8 Stunden/Woche) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, folgende Niveaus zu erreichen:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Für im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger*innen sind keine Studienplätze vorgesehen.
Das Auswahlverfahren gliedert sich in:
Der schriftliche Teil (insgesamt 150 Minuten) besteht aus 60 Fragen; sie betreffen:
Neben der Beantwortung der Fragen verfassen Sie auch einen argumentativen Text zu einer vorgegebenen Frage im Zusammenhang mit Ihrem Berufswunsch. Auf den Text wird im Bewerbungsgespräch inhaltlich Bezug genommen. Der Text selbst wird auf schriftsprachlichen Ausdruck und schriftsprachliche Korrektheit hin überprüft und bewertet.
Ziel des mündlichen Teils ist es insbesondere, die Selbst- und Sozialkompetenzen (Teamfähigkeit; Kommunikations-, Präsentations- und Argumentationsfähigkeit) zu überprüfen. Er dauert maximal 30 Minuten.
Für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung ist zusätzlich, wie Sie wissen, die Erfüllung der sprachlichen Voraussetzungen notwendig.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren und zu den zusätzlichen Punkten für nachgewiesene Sprachkompetenzen werden mit Beschluss der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen festgelegt. Für die Zuweisung der zusätzlichen Punkte gelten sowohl die vom Sprachenzentrum anerkannten Sprachzertifikate als auch die beim Sprachenzentrum der unibz bestandenen Sprachprüfungen, sofern das entsprechende Niveau angeboten wird.
Die Fakultät stellt Materialien zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahren zur Verfügung stellen.
Das Auswahlverfahren findet in der Sprache der gewählten Abteilung statt. Bewerber*innen, die sich für die ladinische Abteilung eingeschrieben haben, müssen die Prüfungen teils in deutscher, teils in italienischer und teils in ladinischer Sprache ablegen.
Rangordnungen
Für jede der drei Abteilungen wird eine eigene Rangordnung erstellt.
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen.
Die Rangordnungen der einzelnen Abteilungen des Studienganges können nicht mit anderen Bewerbern*innen ergänzt werden. Die Rangordnungen der drei Abteilungen dürfen auch dann nicht ergänzt werden, wenn die jeweilige Anzahl der zur Immatrikulation zugelassenen Bewerber*innen niedriger ist als die Anzahl der für die betreffende Abteilung genehmigten Studienplätze. In diesem Fall wird der Studiengang nur für die Anzahl der Zugelassenen aktiviert. Studierende in Überzahl sind nicht zugelassen.
Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen. >
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger:innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss in Österreich oder Deutschland erlangt haben, oder das Europäische Abitur (European Baccalaureate) besitzen, müssen Sie im Portal das Abschlussdiplom der Oberschule hochladen.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland in einem der Länder der Lissabon-Konvention (außer Österreich und Deutschland) erlangt haben oder ein Diploma of the International Baccalaureate besitzen, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland in einem Land erlangt haben, das die Lissabon-Konvention nicht unterzeichnet hat, müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
Die unibz überprüft Ihren Oberschulabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger:innen
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Damit können Sie sich in den Studiengang immatrikulieren, für den Sie sich beworben haben.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studierendensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studierendensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 1200 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Fakultät organisiert Termine für die vorläufige Bewertung der bisherigen Studienlaufbahn.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).