Bachelor in
Sie interessiert, wie Menschen ihr Leben gestalten? Themen wie Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit sprechen Sie an? Sie können sich eine professionelle Tätigkeit vorstellen, in der Sie Menschen unterstützen und gesellschaftliches Zusammenleben mitgestalten? Dann sind Sie im Studiengang Sozialarbeit genau richtig.
Soziale Fragen stehen im Zentrum aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen. Demographische Entwicklungen, zunehmende soziale Ungleichheiten und sich wandelnde soziale Bedürfnisse von Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen und mit vielfältigen Erfahrungen erfordern sozialpolitische Antworten sowie partizipative und vernetzte Formen der Hilfeplanung und Unterstützung in lebensweltlichen und sozialräumlichen Zusammenhängen. Durch die Entwicklung entsprechender Lösungen und Angebote tragen Sozialarbeit und Sozialpolitik zur nachhaltigen Gestaltung der Grundlagen gesellschaftlichen Zusammenlebens bei.
Die Grenzregion Südtirol bildet einen idealen Kontext für ein mehrsprachiges Studium der Sozialarbeit mit einer starken europäischen und internationalen Orientierung. Lehrende aus verschiedenen europäischen Regionen vertreten unterschiedliche fachliche Perspektiven und Traditionen.
Bachelorklasse: L-39
ECTS-Kreditpunkte: 180
Regelstudienzeit: 3 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Studienplätze: 30 EU + 4 Nicht-EU
Campus: Brixen
Studiengebühren: ca. 1350 € pro Jahr
Das Studium der Sozialarbeit verbindet ein breit angelegtes akademisches Grundstudium mit der Vermittlung von Wissen, Kompetenzen und Haltungen für professionelle Tätigkeiten in unterschiedlichen Handlungsfeldern der Sozialarbeit. Besonderes Augenmerk wird auf die reflexive Verbindung von Theorie und Praxis, die Entwicklung innovativer Ansätze und eine starke Forschungsorientierung gelegt.
Lehrveranstaltungen zu Theorien, Ethik und Methoden der Sozialarbeit bilden mit Lehrveranstaltungen im Bereich Sozialpolitik einen wichtigen Kernbereich des Studiums. Daneben vermitteln Lehrveranstaltungen in Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaften, Anthropologie und Pädagogik die notwendigen Grundlagen für das Verständnis des Verhaltens und der Entwicklung von Menschen in kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenhängen.
Besondere Schwerpunktsetzungen liegen im Bereich der inter- und transnationalen Sozialarbeit, der kritischen Analyse sozialpolitischer Rahmenbedingungen und der Entwicklung innovativer und niedrigschwelliger Dienstleistungsangebote sowie ökosozialer Transformationen.
Studiengangsleiter: Prof. Urban Nothdurfter (Foto)
Studierendenvertreterin im Studiengangsrat: Sveva Alice Favaro
Der Studiengang zeichnet sich durch eine starke Praxisorientierung aus. Zahlreiche Kooperationen mit Praxiseinrichtungen im In- und Ausland ermöglichen begleitete Praktika in unterschiedlichen Handlungsfeldern.
Für Studienerfahrungen im Ausland stehen unterschiedliche Austauschabkommen und Abkommen mit Universitäten in Europa und darüber hinaus zur Verfügung.
Sozialarbeiter*innen beraten und unterstützen Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen in der Bewältigung ihres Alltags und fördern ihre gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe. Sie arbeiten mit Einzelpersonen, Familien und Gruppen in sehr unterschiedlichen Handlungsfeldern.
Wichtige Einsatzbereiche finden sich in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie in Diensten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Abhängigkeitserkrankungen oder psychischen Problemen. Daneben unterstützen Sozialarbeiter*innen Menschen mit Erfahrungen von Flucht, Migration, Gewalt oder Ausbeutung sowie Menschen, die von Arbeits-, Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffen sind. Sie arbeiten außerdem in Diensten der Bewährungshilfe und des alternativen Strafvollzugs, in der Frauenhausarbeit, im Krankenhaus, in Beratungsstellen und Sozialgenossenschaften.
Weitere mögliche Handlungsfelder liegen in der Begleitung von Freiwilligen und Selbsthilfeinitiativen, in der Gemeinwesenarbeit, der Führung und Leitung sozialer Dienste, der Sozialplanung und Sozialpolitikgestaltung, Projekten der ökosozialen Transformation sowie der Entwicklungszusammenarbeit.
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 01.03. - 27.04.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen: 17.03.2023 (Anmeldung: 1.-10.03.2023) und 13. - 14.und 17. - 18. - 19.04.2023 (Anmeldung: 23.03.-03.04.2023)
Aufnahmeprüfung: 11.05.2023
Auswahlverfahren und Veröffentlichung Rangordnungen: bis 16.05.2023
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 25.05.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: 12.07. - 25.07.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 17.05. - 06.07.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen: 26.06 - 01.07.2023 (Anmeldung: 17.05. - 18.06.2023)
Aufnahmeprüfung: 20.07.2023
Auswahlverfahren und Veröffentlichung Rangordnungen: bis 27.07.2023
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 03.08.2022 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: 27.07. - 03.08.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Nur angeboten, wenn noch Studienplätze frei bleiben und denjenigen empfohlen, die mindestens ein A2-Niveau in der dritten Sprache haben!
Bewerbung: 20.09. - 29.09.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Aufnahmeprüfung: coming soon
Auswahlverfahren und Veröffentlichung Rangordnungen: bis 13.10.2023
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 20.10.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: bis 20.10.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Intensivsprachkurse: 04. - 22.09.2023 (Montag bis Freitag, 6 h täglich)
Erstsemestertage: 03.10.2023
Lehrbetrieb: 02.10. - 23.12.2023
Ferien: 24.12.2023 - 07.01.2024
Lehrbetrieb: 08.01. - 27.01.2024
Prüfungen: 29.01. - 24.02.2024
Lehrbetrieb: 04.03. - 28.03.2024
Ferien: 29.03. - 01.04.2024
Lehrbetrieb: 02.04. - 15.06.2024
Prüfungen: 17.06. – 13.07.2024
Prüfungen: 26.08. – 28.09.2024
EU-Bürger*innen und Gleichgestellte
1. Session: 20
2. Session: 10
Nicht-EU-Bürger*innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 4
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 15 Immatrikulierten aktiviert.
Für den Zugang zum Bachelor ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Im Ausland erlangte Studientitel (Abitur/Matura) sind dann gleichwertig, wenn sie nach einem Zyklus von mindestens 12 Schuljahren erlangt wurden. Dabei müssen Sie zumindest das letzte Biennium im ausländischen Schulsystem besucht haben (z.B. Irish Leaving Certificate: es reicht nicht, nur ein Auslandsjahr mit ausländischem Studienabschluss absolviert zu haben).
Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das zuständige italienische Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor. Kontakt für weitere Informationen: apply@unibz.it (Studienberatung).
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. L-18/L-18 und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: B2
2. Sprache: B2
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Ab dem 2. Semester des 1. Jahres
3. Sprache: Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: C1
3. Sprache: B2
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (B2 oder C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absoluter Anfänger sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zu Sprachprüfungen der Niveaustufe B2 anmelden können.
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/ Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/ Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B2 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger sind oder Ihr Niveau unterhalb von B2 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (8 Stunden/Woche) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, folgende Niveaus zu erreichen:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 50 €.
Die Gebühr versteht sich als Bearbeitungsgebühr und wird nicht rückerstattet.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Anfang September müssen Sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Test zum Nachweis ihrer Italienischkenntnisse ablegen.
Das Auswahlverfahren sieht folgende Bewertungskriterien vor:
Bei Punktegleichheit hat der/die jüngere Bewerber*in Vorrang.
Sie müssen daher im Bewerbungsportal:
(*) Sollten Sie die Noten des vorletzten Oberschuljahres nicht vorlegen, wird die Kommission für das Oberschuljahr, welches durch kein Zeugnis belegt wird, eine Endnote zuweisen, welche einer „genügenden Leistung“ entspricht.
Sollte das Schulsystem im Herkunftsland stark vom italienischen abweichen, sodass Sie nicht über die Zeugnisse des vorletzten Oberschuljahrs verfügen, behält es sich die Kommission vor, etwaige von Ihnen vorgelegte Oberschulzeugnisse anderer Schuljahre zu bewerten. Sollten Sie bereits einen Hochschulabschluss besitzen, wird die Kommission den Durchschnitt der bestandenen Universitätsprüfungen in Betracht ziehen.
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen. Mit der Bestätigung des Studienplatzes verzichten Sie auf die Zulassung in den anderen Studiengängen und verlieren auch das Recht auf ein Nachrücken in denselben.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger*innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie im Ausstellungsland die Voraussetzungen für die Zulassung zum selben Universitätsstudium besitzen, für das Sie sich an der unibz bewerben. Dafür müssen Sie im Portal Folgendes hochladen (sofern nicht bereits bei der Bewerbung hochgeladen):
Das Statement of Comparability ist nicht erforderlich für Studientitel, die in Österreich oder Deutschland erworben wurden. In Zweifelsfällen können diese jedoch verlangt werden.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger*innen
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Sie können damit nach Italien einreisen, um an der Italienischprüfung (obligatorisch für alle Bachelorstudien) und um sich an der Universität zu immatrikulieren.
Die Italienischprüfung für Studieninteressierte, die sich für einen Bachelor beworben haben, findet Anfang September am Campus Bozen statt. Die mündliche Prüfung kann auch online abgelegt werden.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studentensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studentensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 1364 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Fakultät organisiert Termine für die vorläufige Bewertung der bisherigen Studienlaufbahn.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).