Im Ausland erworbene Studientitel haben im Inland keine automatische Geltung, sondern müssen in Italien anerkannt werden.
nur für österreichische Studientitel, die im Notenwechsel, d.h. im bilateralen Abkommen zwischen Österreich und Italien, enthalten sind.
für ausländische Studientitel, die mit den von der Freien Universität Bozen verliehenen Studientiteln gleichwertig sind.