Professoren und Forscher auf Planstelle
Universitätsprofessoren und -forscher gehören zur Kategorie der nicht-vertraglichen Mitarbeiter des öffentlichen Rechts.
Forscher mit einem zeitbegrenzten Arbeitsverhältnis (RTD)
Das Arbeitsverhältnis von Forschern mit einem zeitbegrenzten Arbeitsverhältnis (RTD) wird durch den individuellen Arbeitsvertrag geregelt. Alle Aspekte, die nicht ausdrücklich vom individuellen Arbeitsvertrag geregelt werden, werden vom aktuellen nationalen Kollektivvertrag für den Universitätsbereich für befristet angestelltes Personal geregelt. (http://www.aranagenzia.it/index.php/contrattazione/comparti/universita/contratti).
Technisch-administratives Personal
Kollektivvertrag für das technisch-administrative Personal der Freien Universität Bozen (gültig vom 01.01.2026)
Kollektivvertrag für das technisch-administrative Personal der Freien Universität Bozen (gültig vom 01.07.2023 bis 31.12.2025)