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Freie Universität Bozen

Wohlbefinden am Arbeitsplatz

Text

Die Veröffentlichung der Daten bezüglich des Wohlbefindens am Arbeitsplatz ist nicht mehr erforderlich.
Der Art. 20 Absatz 3 des Gesetzesdekretes 33/2013 wurde durch das Gesetzesdekret 97/2016 aufgehoben und deshalb wird die Seite nicht mehr aktualisiert.