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Freie Universität Bozen

Informationen für italienische Staatsangehörige im Ausland

Informationen für italienische Staatsangehörige im Ausland

Für italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland ist die Bewerbung um einen Studienplatz nicht schwierig. Lesen Sie sich einfach die Informationen auf dieser Seite durch und Sie können Ihr Studium an der unibz beginnen oder fortsetzen. 

Sie können sich während aller Bewerbungssessionen für den Studiengang bewerben, für den Sie sich interessieren.

Sprachvoraussetzungen

Für die Zulassung zu einem Studiengang der unibz sind Sprachen die erste Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen. Überprüfen Sie die spezifischen Sprachanforderungen auf den Seiten des Studiengangs und laden Sie ein anerkanntes Sprachzertifikat hoch oder melden Sie sich für eine Sprachprüfung an der unibz.

Bewerbung für einen Bachelor

Sie benötigen einen mit dem italienischen Sekundarschulabschluss gleichwertigen Abschluss, der am Ende einer mindestens 12-jährigen Sekundarschulzeit erworben wurde oder wird. Wenn die Dauer Ihrer schulischen Ausbildung weniger als 12 Jahre beträgt, gelten die Vorschriften des italienischen Ministeriums für Universität und Forschung.

Wenn in dem Land, das Ihren Abschluss ausgestellt hat, eine Eignungsprüfung für den Zugang zur Hochschulbildung erforderlich ist, müssen Sie die Ergebnisse dieses Tests bei der Bewerbung an unserer Universität angeben. Für einige Qualifikationen (z.B. britische und griechische Qualifikationen) hat das italienische Ministerium für Universität und Forschung spezifische Zulassungskriterien festgelegt.

Je nachdem, ob das Land, das Ihren Abschluss ausgestellt hat, zu den Unterzeichnern des Lissabonner Übereinkommens gehört oder nicht, müssen Sie entweder ein sogenanntes Statement of Correspondence vorlegen, das Sie kostenlos von der ARDI (Automatic Recognition Database - Italy) herunterladen können, oder ein Statement of Comparability und ein Statement of Verification, die vom italienischen Zentrum für Informationen über Mobilität und akademische Äquivalenzen (CIMEA) herausgegeben werden, vorlegen, um nachzuweisen, dass Ihre Qualifikation Ihnen den Zugang zum italienischen Hochschulsystem gewährt.

Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Studienberatung.

Bewerbung für einen Master

Welche Kriterien für die Zulassung gelten, können Sie auf der Seite des jeweiligen Masterstudiengangs überprüfen. Sie können sich mit einem von Ihrer Heimatuniversität ausgestellten Diploma Supplement bewerben. 

Wenn Sie kein Diploma Supplement haben, je nachdem, ob das Land, das Ihren Abschluss ausgestellt hat, zu den Unterzeichnern des Lissabonner Übereinkommens gehört oder nicht, müssen Sie entweder ein sogenanntes Statement of Correspondence vorlegen, das Sie kostenlos von der ARDI (Automatic Recognition Database - Italy) herunterladen können, oder ein Statement of Comparability und ein Statement of Verification, die vom italienischen Zentrum für Informationen über Mobilität und akademische Äquivalenzen (CIMEA) herausgegeben werden, vorlegen, um nachzuweisen, dass Ihre Qualifikation Ihnen den Zugang zum italienischen Hochschulsystem gewährt.

Checkliste für eine erfolgreiche Bewerbung

  1. Bewerben Sie sich online und beachten Sie dabei die Angaben am Ende der Studiengangsseite.
  2. Wenn Sie Ihren Namen in der Rangliste der zugelassenen Studierenden finden, zahlen Sie die erste Rate der Studiengebühren, um Ihren Studienplatz zu sichern.
  3. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, um nachzuweisen, dass Ihr Abschluss Ihnen den Zugang zum italienischen Hochschulsystem ermöglicht.
  4. Immatrikulieren Sie sich und kommen Sie rechtzeitig zum Semesterbeginn nach Südtirol.

Erste Schritte in Südtirol

Nach der Immatrikulation sind einige Schritte notwendig, um Ihr Leben in Südtirol zu organisieren.

Scholarships and financial help

Studierende können beim Amt für Hochschulförderung um eine ordentliche Studienbeihilfe ansuchen. Diese beträgt je nach Einkommen zwischen 1680€ und 6960€ pro Jahr. Wenn Studierende Anrecht auf eine Studienbeihilfe haben, werden ihnen die eingezahlten Studiengebühren zurückerstattet. Die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) ist den Studierenden auf Anfrage beim Ausfüllen des Antrages für eine Studienbeihilfe behilflich.

Studierende mit einem Notendurchschnitt von mindestens 27/30 können nach dem ersten Jahr außerdem ein Leistungsstipendium beantragen.

Italienische Staatsangehörige im Ausland können sich auch um Stipendien bewerben, die vom Ministero degli Affari Esteri (MAE, dem italienischen Außenministerium) finanziert werden.