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Freie Universität Bozen

Agronomen und Forstwirte

Agronomen und Forstwirte

Seit 2011 ist die Freie Universität Bozen Sitz für die Staatsprüfungen für Agronomen und Forstwirte (Sektion A) und Agronomen und Forstwirte Junior (Sektion B).

Seit 2012 wird die obgenannte Staatsprüfung auch in deutscher Sprache angeboten.

Laut derzeitiger Rechtslage ist zur Ausübung von bestimmten Berufstätigkeiten, die dem Studientitel zugeordnet sind, die Ablegung einer Staatsprüfung Voraussetzung. Damit wird die Befähigung zur Ausübung des entsprechenden Berufes nachgewiesen.

Nur nach Bestehen der Staatsprüfung ist es möglich, sich in das entsprechende Berufsalbum einzuschreiben. Die KandidatInnen können das Ansuchen um Ablegung der Staatsprüfung nur an einem Universitätssitz abgeben. Es ist zudem nicht zulässig, in derselben Session an der Staatsprüfung von mehreren Berufskammern teilzunehmen.

Die Staatsprüfung findet jedes Jahr in 2 Sessionen (eine Sommer- und eine Wintersession) auf nationaler Ebene und in allen berechtigten Universitätssitzen gleichzeitig statt. Die Sessionen werden jährlich durch eine Verordnung des Ministeriums für Unterricht, Universität und Forschung für alle berechtigten Universitätssitze festgelegt.

Zugangsvoraussetzungen Sektion A

Masterstudiengänge - MD 509/99

  • Classe 3/S - Architettura del paesaggio
  • Classe 4/S - Architettura e ingegneria edile
  • Classe 7/S - Biotecnologie agrarie
  • Classe 38/S - Ingegneria per l'ambiente e il territorio
  • Classe 54/S - Pianificazione territoriale urbanistica e ambientale
  • Classe 74/S - Scienze e gestione delle risorse rurali e forestali
  • Classe 77/S - Scienze e tecnologie agrarie
  • Classe 78/S - Scienze e tecnologie agroalimentari
  • Classe 79/S - Scienze e tecnologie agrozootecniche
  • Classe 82/S - Scienze e tecnologie per l'ambiente e il territorio
  • Classe 88/S - Scienze per la cooperazione allo sviluppo

Masterstudiengänge - MD 270/04

  • Classe LM-3 - Architettura del paesaggio
  • Classe LM-4 - Architettura e ingegneria edile - architettura
  • Classe LM-7 - Biologie agrarie
  • Classe LM-35 - Ingegneria per l'ambiente e il territorio
  • Classe LM-48 - Pianificazione territoriale urbanistica e ambientale
  • Classe LM-69 - Scienze e tecnologie agrarie
  • Classe LM-70 - Scienze e tecnologie alimentari
  • Classe LM-73 - Scienza e tecnologie forestali ed ambientali
  • Classe LM-75 - Scienze e tecnologie per l'ambiente e il territorio
  • Classe LM-81 - Scienze per la cooperazione allo sviluppo
  • Classe LM-86 - Scienze zootecniche e tecnologie animali

Studienabschluss bzw. Universitätsdiplom (nach der vor dem M.D. 509/99 geltenden Studienordnung)

  • Scienze e tecnologie delle produzioni animali / Scienze della produzione animale 

  • Scienze delle preparazioni alimentari / Scienze e tecnologie alimentari

  • Scienze agrarie / Scienze e Tecnologie agrarie

 

Agronomen und Forstwirte junior

Zugangsvoraussetzungen Sektion B

Agronom und Forstwirt

Abschluss - MD 509/99 Settore agronomo e forestale

  • Classe 7 - Urbanistica e scienze della pianificazione territoriale e ambientale
  • Classe 20 - Scienze e tecnologie agrarie, agroalimentari e forestali

Abschluss - MD 270/04 Settore agronomo e forestale

  • Classe L-21 - Scienze della pianificazione territoriale urbanistica, paesaggistica e ambientale
  • Classe L-25 - Scienze e tecnologie agrarie, agroalimentari e forestali
  • Classe L-26 - Scienze e tecnologie agro-alimentari

Abschluss - MD 509/99

  • Classe 1 - Biotecnologie

Abschluss - MD 270/04

  • Classe L-2 - Biotecnologie

Oder im Besitz eines Universitätsabschlusses in:

  • Biotecnologie agro-industriali
  • Economia e amministrazione delle imprese agricole
  • Economia del sistema agroalimentare e dell'ambiente
  • Gestione tecnica e amministrativa in agricoltura
  • Produzioni animali
  • Produzioni vegetali
  • Tecniche forestali e tecnologie del legno
  • Viticoltura ed enologia

Prüfungen

Die Staatsprüfung für Agronomen und Forstwirte (Sektion A) und Agronomen und Forstwirte Junior (Sektion B) ist in zwei schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung unterteilt. Die Staatsprüfungen für die Zulassung zur Sektion A umfassen die gleichen Fächer wie für die Zulassung zur Sektion B, wobei eine größere Komplexität mit einer höheren beruflichen Kompetenz verbunden ist.

Die Prüfungen für die Zulassung zur Sektion B sind im Folgenden aufgeführt:

Die Staatsprüfung für die Zulassung zur Sektion B der Berufskammern der Agronomen und Forstwirte ist in folgende Prüfungen unterteilt:

  1. eine erste schriftliche Prüfung über Technologien in den Bereichen Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Forstwirtschaft, Agrar- und Lebensmittelverarbeitung und landwirtschaftliche Biotechnologie;
  2. eine zweite schriftliche Prüfung in den Fächern, die den Studiengang und den zugehörigen Ausbildungsgang charakterisieren;
  3. eine praktische Prüfung unterteilt in:
    • für den Agrar- und Forstwirtschaftssektor (Abschluss in den Klassen 7, 20, L-21 und L-25):

      • agronomische Spezialisierung, in einer umweltbezogenen Gebietsplanung oder in einem Projekt einer einfachen ländlichen Bauarbeit, die von einer geschätzten Wirtschaftsanalyse begleitet und mit "Computer Aided Design" (CAD) durchgeführt wird; Analyse und Qualitätszertifizierung von Agrar- und Lebensmittelprodukten;

      • Forstwirtschaft, in einem Entwurfsprojekt der Pflanzung oder Wiederherstellung von Wald mit den notwendigen Bauarbeiten, begleitet von Zeichnungen und wirtschaftlichen Schätzungen; Analyse und Zertifizierung der Qualität von Lebensmittelprodukten;
    • für den landwirtschaftlichen Biotechnologiesektor (Abschluss in den Klassen 1 und L-2) in der Analyse von Nukleinsäuren oder Proteinen pflanzlicher oder tierischer Organismen oder daraus abgeleiteter Produkte und in der Interpretation der Ergebnisse auch mit Hilfe des Computertools;
  4. eine mündliche Prüfung über die allgemeinen Kenntnisse des Rechts und der Berufsethik. Außerdem:
    • für den Agrar- und Forstwirtschaftssektor (Abschluss in den Klassen 7, 20, L-21 und L-25):

      • Agronomische Studien: Kenntnisse der allgemeinen Agronomie, der Kräuter- und Baumkulturen, ihres Schutzes gegen Infektionserreger und mikrobielle, pflanzliche und tierische Pathogene, der Tierproduktion, der Betriebswirtschaft, der ländlichen Bewertung und des Grundbuchwesens, der wichtigsten Technologien der Lebensmittelverarbeitung, der Bodenwissenschaften, der Agrarhydraulik, der landwirtschaftlichen Mechanisierung, des ländlichen Bauwesens, des Agrarrechts und der wichtigsten nationalen und europäischen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Agrar- und Ernährungssektor; 

      • Forstwirtschaft, die allgemeine und spezielle Forstwirtschaft, Schutz der Waldökosysteme gegen mikrobielle, tierische und pflanzliche Schädlinge, Techniken der Berglandwirtschaft, Agro-Sylvopastoralismus, Wildtierhaltung, Bergaquakultur, Forstwirtschaft und Dendrometrie umfasst, über die Technologie der Holz- und Forstindustrie, die Waldhydraulik, die Planung der Waldflächen, den Waldbau, die Forstmechanisierung und die Baustellen, die Quellen des Forstrechts und die wichtigsten Gesetze zur Regelung des Sektors in Italien und der Europäischen Union;
  • für den landwirtschaftlichen Biotechnologiesektor (Abschluss in den Klassen 1 und L-2) konzentriert sich die Prüfung auf die Kenntnisse der landwirtschaftlichen Biochemie und Physiologie von Kulturpflanzen, die Hauptmerkmale von Informationsmolekülen, die allgemeine Agronomie, Kräuter- und Baumkulturen, die allgemeine Zootechnik, den Schutz gegen Pflanzen- und Tierpathogene, die wichtigsten Bereiche der landwirtschaftlichen Lebensmittelverarbeitung, die Betriebswirtschaft sowie die nationale und europäische Gesetzgebung im Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Biotechnologiesektor.
Agrarbiotechnologe

Termine und Informationen für die Einschreibung

Prüfungen und Prüfungsergebnisse

Regelungen und Links