Seit 2011 ist die Freie Universität Bozen Sitz für die Staatsprüfungen für Agronomen und Forstwirte (Sektion A) und Agronomen und Forstwirte Junior (Sektion B).
Seit 2012 wird die obgenannte Staatsprüfung auch in deutscher Sprache angeboten.
Laut derzeitiger Rechtslage ist zur Ausübung von bestimmten Berufstätigkeiten, die dem Studientitel zugeordnet sind, die Ablegung einer Staatsprüfung Voraussetzung. Damit wird die Befähigung zur Ausübung des entsprechenden Berufes nachgewiesen.
Nur nach Bestehen der Staatsprüfung ist es möglich, sich in das entsprechende Berufsalbum einzuschreiben. Die KandidatInnen können das Ansuchen um Ablegung der Staatsprüfung nur an einem Universitätssitz abgeben. Es ist zudem nicht zulässig, in derselben Session an der Staatsprüfung von mehreren Berufskammern teilzunehmen.
Die Staatsprüfung findet jedes Jahr in 2 Sessionen (eine Sommer- und eine Wintersession) auf nationaler Ebene und in allen berechtigten Universitätssitzen gleichzeitig statt. Die Sessionen werden jährlich durch eine Verordnung des Ministeriums für Unterricht, Universität und Forschung für alle berechtigten Universitätssitze festgelegt.
Masterstudiengänge - MD 509/99
Masterstudiengänge - MD 270/04
Studienabschluss bzw. Universitätsdiplom (nach der vor dem M.D. 509/99 geltenden Studienordnung)
Scienze e tecnologie delle produzioni animali / Scienze della produzione animale
Scienze delle preparazioni alimentari / Scienze e tecnologie alimentari
Scienze agrarie / Scienze e Tecnologie agrarie
Abschluss - MD 509/99 Settore agronomo e forestale
Abschluss - MD 270/04 Settore agronomo e forestale
Abschluss - MD 509/99
Abschluss - MD 270/04
Oder im Besitz eines Universitätsabschlusses in:
Die Staatsprüfung für Agronomen und Forstwirte (Sektion A) und Agronomen und Forstwirte Junior (Sektion B) ist in zwei schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung unterteilt. Die Staatsprüfungen für die Zulassung zur Sektion A umfassen die gleichen Fächer wie für die Zulassung zur Sektion B, wobei eine größere Komplexität mit einer höheren beruflichen Kompetenz verbunden ist.
Die Prüfungen für die Zulassung zur Sektion B sind im Folgenden aufgeführt:
Die Staatsprüfung für die Zulassung zur Sektion B der Berufskammern der Agronomen und Forstwirte ist in folgende Prüfungen unterteilt:
für den Agrar- und Forstwirtschaftssektor (Abschluss in den Klassen 7, 20, L-21 und L-25):
agronomische Spezialisierung, in einer umweltbezogenen Gebietsplanung oder in einem Projekt einer einfachen ländlichen Bauarbeit, die von einer geschätzten Wirtschaftsanalyse begleitet und mit "Computer Aided Design" (CAD) durchgeführt wird; Analyse und Qualitätszertifizierung von Agrar- und Lebensmittelprodukten;
für den Agrar- und Forstwirtschaftssektor (Abschluss in den Klassen 7, 20, L-21 und L-25):
Agronomische Studien: Kenntnisse der allgemeinen Agronomie, der Kräuter- und Baumkulturen, ihres Schutzes gegen Infektionserreger und mikrobielle, pflanzliche und tierische Pathogene, der Tierproduktion, der Betriebswirtschaft, der ländlichen Bewertung und des Grundbuchwesens, der wichtigsten Technologien der Lebensmittelverarbeitung, der Bodenwissenschaften, der Agrarhydraulik, der landwirtschaftlichen Mechanisierung, des ländlichen Bauwesens, des Agrarrechts und der wichtigsten nationalen und europäischen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Agrar- und Ernährungssektor;
Termine und Informationen für die Einschreibung