Bildungsziele
ILO (Intended Learning Outcomes)
Recht der öffentlichen Verwaltung M1 Werkstatt für Verwaltungsrecht und Urkundenerstellung
ILO1 Wissen und Verständnis
ILO1.1 Der Studierende erwirbt die für die Ausbildung von Führungskräften im öffentlichen Sektor erforderlichen Rechtskenntnisse, die in der Lage sind, die interne Dynamik und die Beziehungen von öffentlichen Einrichtungen und lokalen, nationalen und supranationalen Verwaltungen zu verstehen und zu steuern. Diese Kenntnisse sind unerlässlich, um erfolgreich an öffentlichen Auswahlverfahren teilnehmen zu können.
ILO2 Fähigkeit zur Anwendung von Wissen und Verständnis
ILO2.1 Fähigkeit zur Interpretation und Anwendung der wichtigsten Regeln für die Organisation und den Betrieb öffentlicher Einrichtungen
ILO2.2 Fähigkeit, die Techniken der juristischen Argumentation im Bereich der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen Sektors anzuwenden, die entsprechende juristische Terminologie in den drei Unterrichtssprachen zu verwenden und die erworbenen Kenntnisse auf konkrete rechtliche und organisatorische Vorgänge auf lokaler, nationaler und supranationaler Ebene anzuwenden
ILO3 Eigenständiges Urteilsvermögen
ILO3.1 Fähigkeit, die erworbenen Kenntnisse zur Interpretation wirtschaftlicher und unternehmerischer Phänomene anzuwenden, um Management- und Betriebsentscheidungen im Rahmen der öffentlichen Verwaltung zu treffen
ILO3.2 Fähigkeit, Daten auszuwählen und geeignete Informationen zu verwenden, um ein Problem zu beschreiben, das die Planung, Durchführung und Bewertung von Projekten und Maßnahmen des öffentlichen Sektors betrifft und auf die Innovation und Verbesserung von Prozessen, Produkten und Ergebnissen abzielt;
ILO4 Kommunikationsfähigkeiten
ILO4.1 Fähigkeit, die fachlichen Inhalte der einzelnen Disziplinen in mündlicher und schriftlicher Form wirksam zu vermitteln und dabei je nach Adressaten und kommunikativen und didaktischen Zwecken verschiedene Register zu verwenden sowie die gestalterischen Wirkungen seiner Kommunikation zu bewerten
ILO5 Lernfähigkeit
ILO5.1 Fähigkeit zur selbständigen Nutzung der Informationstechnologie für Literaturrecherchen und -recherchen sowie für die eigene Aus- und Weiterbildung.
Recht für die öffentliche Verwaltung M2 Recht und Politik der europäischen und internationalen Organisationen
ILO1 Wissen und Verständnis
ILO1.1 Der Studierende erwirbt die für die Ausbildung von Führungskräften im öffentlichen Sektor erforderlichen Rechtskenntnisse, die in der Lage sind, die interne Dynamik und die Beziehungen von öffentlichen Einrichtungen und lokalen, nationalen und supranationalen Verwaltungen zu verstehen und zu steuern. Diese Kenntnisse sind unerlässlich, um erfolgreich an öffentlichen Auswahlverfahren teilnehmen zu können.
ILO2 Fähigkeit zur Anwendung von Wissen und Verständnis
ILO2.1 Fähigkeit zur Interpretation und Anwendung der wichtigsten Regeln für die Organisation und den Betrieb öffentlicher Einrichtungen
ILO2.2 Fähigkeit, die Techniken der juristischen Argumentation im Bereich der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen Sektors anzuwenden, die entsprechende juristische Terminologie in den drei Unterrichtssprachen zu verwenden und die erworbenen Kenntnisse auf konkrete rechtliche und organisatorische Vorgänge auf lokaler, nationaler und supranationaler Ebene anzuwenden
ILO3 Eigenständiges Urteilsvermögen
ILO3.1 Fähigkeit, die erworbenen Kenntnisse zur Interpretation wirtschaftlicher und unternehmerischer Phänomene anzuwenden, um Management- und Betriebsentscheidungen im Rahmen der öffentlichen Verwaltung zu treffen
ILO3.2 Fähigkeit, Daten auszuwählen und geeignete Informationen zu verwenden, um ein Problem zu beschreiben, das die Planung, Durchführung und Bewertung von Projekten und Maßnahmen des öffentlichen Sektors betrifft und auf die Innovation und Verbesserung von Prozessen, Produkten und Ergebnissen abzielt;
ILO4 Kommunikationsfähigkeiten
ILO4.1 Fähigkeit, die fachlichen Inhalte der einzelnen Disziplinen in mündlicher und schriftlicher Form wirksam zu vermitteln und dabei je nach Adressaten und kommunikativen und didaktischen Zwecken verschiedene Register zu verwenden sowie die gestalterischen Wirkungen seiner Kommunikation zu bewerten
ILO5 Lernfähigkeit
ILO5.1 Fähigkeit zur selbständigen Nutzung der Informationstechnologie für Literaturrecherchen und -recherchen sowie für die eigene Aus- und Weiterbildung.