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Freie Universität Bozen

Lebensmitteltechnologen

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Seit 2020 ist die Freie Universität Bozen Sitz für die Staatsprüfungen für Lebensmitteltechnologen. Seit 2021 wird die obgenannte Staatsprüfung auch in deutscher Sprache angeboten.

Die Staatsprüfung besteht aus zwei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. 

Die erste schriftliche Prüfung besteht aus einem von drei von der Prüfungskommission vorgeschlagenen Themen (Dauer: 7 Stunden): Analyse von Lebensmittelprodukten, Bewertung ihrer Sicherheit, Hygiene, Einhaltung von Normen, ernährungsphysiologische und sensorische Qualität.  

Die zweite schriftliche Prüfung besteht aus einem von drei von der Prüfungskommission vorgeschlagenen Themen (Dauer: 7 Stunden): technische und wirtschaftliche Aspekte, Kontrollen und Normen für technologische und biotechnologische Verfahren zur Lebensmittelkonservierung und -verarbeitung. 

Zur mündlichen Prüfung werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die in jeder der schriftlichen Prüfungen eine Punktzahl von mindestens sechs Zehnteln erworben haben. 

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Gespräch über dieselben Themen wie bei den schriftlichen Prüfungen sowie aus der Diskussion der vom Kandidaten verfassten Dokumentation. Sie wird nicht weniger als 30 Minuten dauern. Bei dieser Prüfung müssen die Bewerber außerdem nachweisen, dass sie mit den Vorschriften des Gesetzes Nr. 59 vom 18. Januar 1994 über die Organisation des Berufs des Lebensmitteltechnologen und insbesondere mit Artikel 2 über die Berufstätigkeit vertraut sind. 

Die Prüfungen können von Kandidaten abgelegt werden, die im Besitz eines der folgenden Studientiteln: 

  • Scienze e tecnologie alimentari (Studientitel der alten Studienordnung gemäß M.D. 509/99) 
  • Scienze delle Preparazioni alimentari (Studientitel der alten Studienordnung gemäß M.D. 509/99) 
  • Master der Klasse 78/S (Scienze e Tecnologie Agroalimentari) 
  • Master der Klasse LM-70 (Scienze e Tecnologie Alimentari) 

 

Kandidaten, die den Studientitel im Ausland erworben haben, müssen die Anerkennung ihres Abschlusses an einer italienischen Universität erlangt haben. Die Kandidaten müssen zusammen mit den für die Anmeldung zur Prüfung erforderlichen Unterlagen eine Eigenerklärung vorlegen, die die erfolgte Anerkennung bescheinigt.  

Termine und Informationen für die Einschreibung

Prüfungen und Prüfungsergebnisse

Regelungen und Links