Seit 2020 ist die Freie Universität Bozen Sitz für die Staatsprüfungen für Lebensmitteltechnologen. Seit 2021 wird die obgenannte Staatsprüfung auch in deutscher Sprache angeboten.
Die Staatsprüfung besteht aus zwei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Die derzeitige Gesetzgebung sieht vor, dass für die Ausübung des Berufes, der dem Studienabschluss entspricht, das Bestehen einer staatlichen Prüfung erforderlich ist, um eine Erlaubnis zur Ausübung dieses Berufes zu erhalten.
Erst nach der Zulassung ist es möglich, sich in das entsprechende Berufsregister einzutragen. Die Zulassung zu den Staatsprüfungen kann nur an einem Universitätsstandort beantragt werden. Prüfungen für die Zulassung zur Ausübung mehrerer Berufe können nicht in der gleichen Session abgelegt werden.
Die Staatsexamina finden jedes Jahr in zwei Sessionen statt (eine Sommersession und eine Wintersession) und beginnen im ganzen Landesgebiet und an den jährlich durch Verordnung des Ministers für Bildung festgelegten Universitäten.
Auf der Basis der Ministerialverordnung vom 19.06.2025 besteht die Staatsprüfung zur Qualifikation in der Berufsausübung für die erste und zweite Session des Jahres 2025 aus allen in den Regelung vorgesehenen Prüfungen, die in Anwesenheit durchgeführt werden müssen. Die Prüfung erstreckt sich auf alle in den spezifischen Bestimmungen vorgesehenen Themen und muss den Erwerb der in den Vorschriften für die einzelnen Berufsprofile geforderten Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten überprüfen.
Bewerbungsfrist: ab 23.06. - 30.06.2025 (innerhalb 12.00 Uhr)
Prüfung: ab dem 25.07.2025 (die Prüfungen werden nach dem von der Prüfungskommission festgelegten Zeitplan fortgesetzt)
Bewerbungsfrist: ab 1.10 - 21.10.2025 (innerhalb 12.00 Uhr)
Prüfung: ab dem 14.11.2025 (die Prüfungen werden nach dem von der Prüfungskommission festgelegten Zeitplan fortgesetzt)
Die Prüfung wird in Präsenz abgehalten; Ort, Hörsaal und Uhrzeit werden im Prüfungskalender angegeben.
Die Online-Veröffentlichung des Zeitplans für die Prüfungen stellt die Einladung zu den Prüfungen dar und ist daher zu berücksichtigen. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung auf andere Weise.
Weitere Nachrichten und/oder Informationen über Kommissionen, Prüfungskalender usw. werden so bald wie möglich veröffentlicht.
Regelungen
Links
Themen Staatsprüfungen
Ansuchen um Ausstellung von Bestätigungen/des Befähigungsdiploms - Stempelmarke gemäß gültigem Wert
Ansuchen um Ausstellung von Bestätigungen/des Befähigungsdiploms - virtuelle Stempelmarke
Ernennung der Prüfungskommission (im Kurze)
Bewerber:innen, die die schriftliche Prüfung bestanden haben und zur mündlichen Prüfung zugelassen werden
Befähigten Kandidat*innen
Bewerber:innen, die die schriftliche Prüfung bestanden haben und zur mündlichen Prüfung zugelassen werden
Befähigten Kandidat*innen