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Freie Universität Bozen

Schulgesetzgebung in der Autonomen Provinz Bozen (Vertiefung) (VL)

Semester 1 · 12394 · Einstufiger Master in Bildungswissenschaften für den Primarbereich - Abteilung in deutscher Sprache · 2KP · DE


Der Dozent trägt jeweils ca.2 Stunden einen oder mehrere Rechtsbereiche vor, erläutert wichtige Details und bespricht einschlägige Fälle mit den Studierenden.
Im zweiten Teil der Vorlesung präsentiert der Dozent mehrere Rechtsfälle, erläutert sie und erklärt,wie diese Fälle rechtlich bearbeitet worden sind und zu welchem Ergebnis es dabei gekommen ist.

Lehrende: Artur Pernstich

Vorlesungsstunden: 20
Laboratoriumsstunden: 0
Anwesenheitpflicht: Laut Studiengangsregelung

Themen der Lehrveranstaltung
- Grundlegendes zum Autonomiestatut und den Durchführungsbestimmungen im Bildungsbereich - Wesentliche Unterschiede zwischen der Südtiroler und der staatlichen Schulgesetzgebung, - Wiederholung der wesentlichen Rechte und Pflichten einer Kindergärtnerin und Lehrperson - Kollektivverträge, Dienstleistungsgrundsätze, Berufsbilder, Verhaltenskodex für den öffentlichen Dienst - Die wichtigsten Gesetze für die Bereiche Kindergarten und Schule sowie die aktuellen Schulreformen. Diskussion über die Thematik der gemischtsprachigen Schule - Einblick – auch anhand von Experten aus dem Schul- und Kindergartenbereich – in die Grundlagen und neuesten Entwicklungen bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Vorstellung von Rechtsfällen und Diskussion. - Menschenrechte und Kinderrechte - Aufnahme in den öffentlichen Dienst und Ranglisten: Experten aus dem Bildungsbereich tragen vor und stellen sich den Fragen der Studierenden - Profunde Kenntnis des Südtiroler Bildungssystem, vor allem des Kindergartens und der Grundschule

Propädeutische Lehrveranstaltungen
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Unterrichtsform
Das Wahlfach findet in Fernmodus statt. Aufmerksamkeit und aktive Teilnahme an der Lehrveranstaltung - Fragen- Diskussion Ein wesentlicher Bestandteil ist der Vortrag und die Bearbeitung von Rechtsfällen im Bildungswesen

Bildungsziele
In der Vorlesung werden folgende Kompetenzen aufgebaut: - Sich innerhalb des Kindergartens und der Schule als Institutionen und Orte des Lernens in rechtlicher Hinsicht zurecht zu finden und dies für die professionelle Verwirklichung zu nutzen. - Durch Präsentation, Einladung von Experten und gemeinsame Bearbeitung von Rechtsfällen, Urteilen und verschiedenen rechtlichen Situationen in Schule und Kindergarten einen konkreten Einblick in den Alltag von Kindergarten und Schule aus rechtlicher Sicht zu bekommen und zu lernen, mit diesen Situationen umzugehen. - Durch Wiederholung wesentlicher Rechtsbereiche, Gesetze und anderer Rechtsquellen betreffend Kindergarten und Schule bestimmte Thematiken vertiefen, besser verstehen und damit umgehen können. - Über neueste Entwicklungen, Reformen und deren Umsetzungen im Bildungsbereich informiert und auf dem Laufenden sein. - Professionalität und Basiswissen auch im Rechtsbereich Schule und Kindergarten erlangen, sich andauernd weiterbilden, stets up to date sein und die eigenen Kompetenzen den Veränderungen der Bildungswelt anpassen. Erwartete Lernergebnisse und Kompetenzen: Wissen und Verstehen Die Studierenden kennen die wichtigsten Bestimmungen der italienischen und der Südtiroler Kindergartenordnung/ Schulordnung sowie die Rechte und Pflichten der Kinder bzw. Schüler/innen und des Pädagogischen Personals/ der Lehrpersonen. Sie kennen das Berufsbild und die Aufgaben des Pädagogischen Personals/ Lehrpersonals, können dieses beschreiben und die Entwicklungen dieses Berufsbildes im Kontext neuer Herausforderungen durch verschiedene Reformen im Bildungssystem richtig einordnen. Sie lernen die komplexen Rechtsbereiche der Institutionen Kindergarten und Schule kennen. Anwenden von Wissen und Verstehen Die Studierenden können ihre Kenntnisse über die Kindergarten- und Schulordnung im alltäglichen Unterricht /der alltäglichen Pädagogischen Arbeit umsetzen. Sie kennen und analysieren den Aufgabenumfang, die Spezialisierungsbereiche und die verschiedenen Kompetenzen des Berufsbildes der Kindergärtnerin/ des Lehrpersonals. Urteilen Die Studierenden sind sich der Auswirkungen und der rechtlichen Verantwortung ihrer professionellen Entscheidungen bewusst. Sie erkennen, sammeln und analysieren Indikatoren für die Bewertung und Selbstbewertung ihrer Kompetenzen und der Weiterentwicklung ihres Berufsbildes. Kommunikation Die Studierenden kennen die Bedeutung der Neuen Medien und der digitalen Kommunikation innerhalb des Kindergartens/ der Schule, zwischen verschiedenen Kindergärten/Schulen und mit anderen Bildungsinstitutionen. Lernstrategien Die verschiedenen Rechtsbereiche werden durch das gemeinsame Diskutieren, Bearbeiten und Lösen von Fällen veranschaulicht, sodass die Studierenden einen realitätsnahen Einblick in jene Rechtsmaterien bekommen, mit denen sie im Beruf konfrontiert sind. Zusätzlich werden einige wesentliche Rechtsquellen erläutert (Autonomiestatut- Kollektivverträge- einschlägige Gesetze und Beschlüsse), die sie für die Prüfungsvorbereitung brauchen und die sie dann auch verstehen und umsetzen können.

Bildungsziele und erwartete Lernergebnisse (zus. Informationen)
Ein Bildungsziel ist, dass die Studierenden verstehen, dass ein Gesetz, ein Beschluss oder eine andere Rechtsquelle nicht tote Buchstaben sind, sondern vielfach zur Anwendung kommen. Deshalb werden an die 30 Rechtsfälle vorgetragen und besprochen.

Art der Prüfung
Schriftliche Abschlussprüfung (Klausur), 120 Minuten: Aufsatz zu zwei bis drei Themenbereichen, die besonders vertieft und gemeinsam mit den Studierenden im Detail bearbeitet worden sind.

Bewertungskriterien
Die Bewertung bezieht sich auf die behandelten Themen, die erwarteten Lernergebnisse und die spezifischen Bildungsziele. Kriterien für die Bewertung sind: Ausführliche Behandlung des Themas, rechtliche Korrektheit, Richtigkeit, Aufbau und Darlegung der verschiedenen Argumente, Bezugnahme auf die Quellen, Fähigkeit zur Analyse und Reflexion, Verwendung der Fachsprache, persönliche Schlussfolgerungen und vertiefte Überlegungen zu den einzelnen Themenkreisen.

Pflichtliteratur

Die Pflichtliteratur im Bereich Kindergarten und Schule besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:

1) Staats – und Landesgesetze bezüglich des Kindergartens und der Schule – davon nur einschlägige Gesetzesartikel:

  • Autonomiestatut – DPR Nr.670/72 – Art.19
  • Durchführungsbestimmungen im Bildungsbereich – GVD Nr.434/96
  • Reform der Unterstufe: LG Nr.36/76 und Nr.5/2008

2) Kollektivverträge, Beschlüsse der Landesregierung und Rundschreiben des Schulamtsleiters:

  • LKV vom 23.04. 2003 – Kollektivvertrag Lehrpersonal
  • BÜKV vom 14.06.2005 – Bereichsvertrag Kindergarten
  • Beschluss der Landesregierung vom 29.07-2014 – Verhaltenskodex der öffentlich Bediensteten
  • Beschlüsse der Landesregierung vom Jahre 2008 – Rahmenrichtlinien für den Kindergarten und 2009 – Rahmenrichtlinien für die Unterstufe

3) Dokumente des Deutschen Bildungsressorts, Artikel und Unterlagen, die vom Dozenten erstellt worden sind, und folgende Fachliteratur:

  • Brugger, H. (2001): Die Rechte und Pflichten des Lehrpersonals. (Daraus: Kapitel Aufsicht und Haftung). Bozen: Athesia.


Weiterführende Literatur

Dokumente und Aufsätze des Dozenten, die zu Semesterbeginn bekannt gegeben werden.




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Ziele für nachhaltige Entwicklung
Diese Lehrtätigkeit trägt zur Erreichung der folgenden Ziele für nachhaltige Entwicklung bei.

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