Master in
In diesem Studiengang werden Kindergärtner:innen und Grundschullehrpersonen ausgebildet. Sie begleiten als pädagogische Bezugsperson Kinder gemeinsam mit ihren Familien in ihrer Entwicklung und Bildung. Im Fokus stehen individuelle Förderung, sozial-emotionale Entwicklung und aktive gesellschaftliche Teilhabe.
Das Studium zeichnet sich durch eine flexible und praxisnahe Lehre aus, die auf einem ausgewogenen Zusammenwirken von Vorlesungen, Laboratorien, Seminaren und Praktika basiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Arbeit mit konkreten Fallbeispielen und Simulationen, um ein aktives, reflektiertes und praxisnahes Lernen zu ermöglichen.
Darüber hinaus zielt der Studiengang auf den Erwerb jener Kompetenzen ab, die für die Bildungstätigkeit bei Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren erforderlich sind. Dabei gilt das besondere Augenmerk auf zentralen Schlüsselkompetenzen für den Kindergarten und die Schule von heute:
Das Studienumfeld bietet besonders attraktive Bedingungen: Dank der überschaubaren Größe entstehen persönliche Kontakte und ein intensiver, authentischer Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden. Zugleich ist das sprachliche und kulturelle Umfeld einzigartig. Die Lehrveranstaltungen finden vorwiegend auf Deutsch statt, ergänzt durch die Möglichkeit, Italienisch und Englisch als zweite bzw. dritte Studiensprache einzubinden. Dadurch eröffnen sich ideale Voraussetzungen, um sich gezielt auf mehrsprachige und interkulturelle Bildungsrealitäten vorzubereiten.
Neben der Lehrbefähigung für den „traditionellen“ Unterricht erwerben die Studierenden zusätzliche Qualifikationen: Sie sind berechtigt, Englisch im gesamten Staatsgebiet sowie – abhängig von der Angabe der Muttersprache – Italienisch oder Deutsch an deutschen bzw. italienischen Schulen in der Autonomen Provinz Bozen zu unterrichten. Je nach angestrebtem schulischem Tätigkeitsfeld kann zwischen der deutschen, italienischen oder ladinischen Abteilung gewählt werden.
Masterklasse: LM-85 bis
ECTS-Kreditpunkte: 300
Regelstudienzeit: 5 Jahre
Unterrichtssprachen: Italienisch, Deutsch, Englisch (alle Abteilungen) und Ladinisch (Abteilung in ladinischer Sprache)
Studienplätze: 200 Abteilung in deutscher Sprache, 80 Abteilung in italienischer Sprache, 18 Abteilung in ladinischer Sprache
Campus: Brixen
Studiengebühren: ca. 1200 € pro Jahr
In diesem Studiengang werden Theorie und Praxis von Beginn an miteinander verknüpft. Bereits ab dem ersten Studienjahr absolvieren die Studierenden Praktika an Schulen, die sie schrittweise von der Beobachtung bis hin zur eigenständigen Planung und Durchführung von Aktivitäten und Unterrichtseinheiten führen.
In den einführenden Lehrveranstaltungen stehen Grundlagenfächer wie Pädagogik, Allgemeine Didaktik, Entwicklungspsychologie, Interkulturelle Pädagogik und Bildungsgeschichte im Mittelpunkt. Darauf aufbauend entwickelt sich die Fachdidaktik progressiv in den Bereichen Sprachen, Mathematik, Naturwissenschaften, Geschichte und Geografie sowie in den Ausdrucksformen. Vertiefungen für Kindergarten und Grundschule sowie zahlreiche praxisorientierte Laboratorien ergänzen das Angebot.
Die Teilnahme an interdisziplinären Seminaren und Project Workshops ermöglicht darüber hinaus eine integrierte Auseinandersetzung mit zentralen Themen der heutigen Schulwelt – insbesondere in den Bereichen MINT, Ausdrucksformen, Mehrsprachigkeit und Inklusion.
Eine regelmäßige Anwesenheit bei den Lehrveranstaltungen wird ausdrücklich empfohlen, einige Vorlesungen werden jedoch auch online angeboten. Ab dem vierten Studienjahr sind die Lehrveranstaltungen zudem blockweise organisiert, um den schrittweisen Berufseinstieg in Kindergarten und Grundschule bereits vor Studienabschluss zu begünstigen.
Je nach gewählter Abteilung sind die Unterrichtssprachen wie folgt:
Studienplan - deutsche Abteilung
Studienplan - italienischer Sprache
Studienplan - ladinische Abteilung
Angebotene Lehrveranstaltungen - Deutsche Abteilung - Eingeschrieben ab 2026
Angebotene Lehrveranstaltungen - Deutsche Abteilung - Eingeschrieben vor 2026
Angebotene Lehrveranstaltungen - Italienische Abteilung - Eingeschrieben ab 2026
Angebotene Lehrveranstaltungen - italienische Abteilung - Eingeschrieben vor 2026
Angebotene Lehrveranstaltungen - Ladinische Abteilung - Eingeschrieben ab 2026
Angebotene Lehrveranstaltungen - ladinische Abteilung - Eingeschrieben vor 2026
Studiengangsleiter (deutsche Abteilung): Prof. Reinhard Tschiesner (Foto)
Studiengangsleiterin (italienische Abteilung): Prof.ssa Heidrun Demo
Studiengangsleiter (ladinische Abteilung): Prof. Paul Videsott
Studierendenvertretung im Studiengangsrat: Alex Raffaele Mammone
Die Studierenden werden im ersten Studienjahr durch ein persönliches Tutoring unterstützt, das darauf abzielt, sie während des Studieneinstiegs zu begleiten. Den Studierenden werden Peer Tutor:innen zugewiesen, die ihnen beispielsweise bei der Organisation des Studiums, bei der Auswahl der zu belegenden Lehrveranstaltungen oder bei generellen Fragen zum Universitätsleben behilflich sein werden.
Wir bieten derzeit Austauschabkommen mit Partneruniversitäten weltweit an. Außerdem sind ab dem ersten Studienjahr jährlich obligatorische Praktika in Kindergarten und Grundschule zu absolvieren (insgesamt 45 Kreditpunkte).
Absolvent*innen verfügen über fundierte Kenntnisse in den Fachbereichen, die Gegenstand der pädagogischen Arbeit im Kindergarten und an der Grundschule sind, und können diese in einer der Schulstufe, dem Alter, der kulturellen Zugehörigkeit der Kinder entsprechenden Weise vermitteln. Sie haben gelernt, Ihr erworbenes Fachwissen im Zusammenhang mit den konkreten Lernsituationen anzuwenden und Bildungs- und Unterrichtstätigkeiten unter Berücksichtigung der Diversitäten zu gestalten. Außerdem haben Sie Kenntnisse und Fähigkeiten entwickelt, welche die Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen erleichtern.
Ein Weiterstudium in einem Master der Aufbaustufe oder in einem Doktoratsstudium ist möglich.
Bestens gewappnet für einen erfolgreichen Jobeinstieg. Auf der Webseite von Almalaurea finden Sie statistische Daten zur Studierendenzufriedenheit und zur Beschäftigungssituation unserer Absolvent*innen.
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Mehr Details über die Aufnahmeprüfung
Studierende mit Behinderungen und/oder Lernstörungen können sich zur Gewährung von Befreiungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen vor und während ihres Studiums an den Student Support als erste Anlaufstelle wenden. Für die Fakultät für Bildungswissenschaften wurde Vanessa Macchia als Beauftragte ernannt.
Für eine Campus Tour mit unseren Student Ambassadors in Brixen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an apply@unibz.it und wir organisieren diese gerne für Sie.
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Vorbehaltlich der Akkreditierung durch das Ministerium.
Bewerbung: 02.03. - 28.04.2026 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 16.03.2026 (Anmeldung: 02. - 09.03.2026) und 16. - 17. und 20. - 21.04.2026 (Anmeldung: 24.03. - 08.04.2026)
Sprachprüfung Ladinisch B2 (am Campus Brixen): 25.03.2026, 16:00 Uhr (Anmeldung bis 19.03.2026)
Aufnahmeprüfung: 14.05.2026
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 27.05.2026
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.06.2026 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab 10.07. - 06.08.2026 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 28.05. - 08.07.2026 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen (online): 22. - 26.06.2026 (Anmeldung: 28.05. - 15.06.2026)
Sprachprüfung Ladinisch B2 (am Campus Brixen): 11.06.2026, 16:00 Uhr (Anmeldung bis 04.06.2026)
Aufnahmeprüfung: 16.07.2026
Veröffentlichung Rangordnungen: bis 30.07.2026
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 06.08.2026 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: ab Veröffentlichung der Rangordnungen bis 06.08.2026 (Frist 12 Uhr mittags)
Die Fakultät kann für einzelne Studiengänge weitere Sessionen im August und im September anbieten, falls noch Studienplätze frei sind. Weitere Informationen über zusätzliche Bewerbungssessionen werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.
Intensivsprachkurse: 01. - 18.09.2026 (Montag bis Freitag, 6 h täglich)
Erstsemestertage: 29. - 30.09.2026
Lehrbetrieb: 28.09. - 23.12.2026
Ferien: 24.12.2026 - 06.01.2027
Lehrbetrieb: 07. - 23.01.2027
Prüfungssession: 25.01. - 20.02.2027
Lehrbetrieb: 01.03. - 25.03.2027
Ferien: 26. - 29.03.2027
Lehrbetrieb: 30.03. - 12.06.2027
Prüfungssession: 14.06. - 10.07.2027
Prüfungen: 23.08. – 25.09.2027
Deutsche Abteilung
EU-Bürger:innen und Gleichgestellte - 1. Session: 135, 2. Session: 65
Italienische Abteilung
EU-Bürger:innen und Gleichgestellte - 1. Session: 55, 2. Session: 25
Ladinische Abteilung
EU-Bürger:innen und Gleichgestellte - 1. Session: 13, 2. Session: 5
Für den Zugang zum einstufigen Masterstudiengang ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Im Ausland erlangte Studientitel (Abitur/Matura) sind dann gleichwertig, wenn sie nach einem Zyklus von mindestens 12 Schuljahren erlangt wurden. Dabei müssen Sie zumindest das letzte Biennium im ausländischen Schulsystem besucht haben (z.B. Irish Leaving Certificate: es reicht nicht, nur ein Auslandsjahr mit ausländischem Studienabschluss absolviert zu haben).
Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor. Kontakt für weitere Informationen: apply@unibz.it (Studienberatung).
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. LM-85 bis/LM-85 bis und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden).
Zusätzliche Studienleistungen
Die Prüfungskommission prüft während des Auswahlverfahrens eventuelle mangelnde Vorkenntnisse der Bewerber:innen im Bereich der Sprachkompetenz der Unterrichtssprache sowie im Bereich der logisch-mathematischen Kompetenz.
Sehen Sie dazu auch den Abschnitt: „Auswahlverfahren“.
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch (Ladinisch kommt für die ladinische Abteilung hinzu). Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt werden:
Deutsche Abteilung und Italienische Abteilung:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: C1
Deutsche Abteilung: Deutsch
Italienische Abteilung: Italienisch
2. Sprache: B1
Deutsche Abteilung: Italienisch oder Englisch
Italienische Abteilung: Deutsch oder Englisch
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Ab dem 2. Semester des 1. Jahres
3. Sprache: Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
Deutsche Abteilung: Deutsch
Italienische Abteilung: Italienisch
2. Sprache: C1
Deutsche Abteilung: Italienisch oder Englisch
Italienische Abteilung: Deutsch oder Englisch
3. Sprache: B2
Ladinische Abteilung:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache (Italienisch oder Deutsch): C1
2. Sprache (Italienisch oder Deutsch): B1
Ladinisch: B2
oder
1. Sprache (Italienisch oder Deutsch): B2
2. Sprache (Italienisch oder Deutsch): B2
Ladinisch: B2
Ab dem 2. Semester des 1. Jahres
3. Sprache (Englisch): B1 um Prüfungen in dieser Sprache abzulegen
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache (Italienisch oder Deutsch): C1
2. Sprache (Italienisch oder Deutsch): C1
Ladinisch: C1
Englisch: B2
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/ Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Die Sprachprüfung Ladinisch B2 findet wie folgt statt:
Bewerber der 1. Session (Early Bird):
Bewerber der 2. Session:
Info zur Prüfung:
Im schriftlichen Teil werden die Bewerber aufgefordert, 6 Fragen zu einem italienischen oder deutschen Ausgangstext (nach Wahl des Bewerbers) auf Ladinisch zu beantworten. Sofern der schriftliche Teil bestanden wird, folgt die mündliche Prüfung, mit ebenfalls auf Ladinisch zu beantwortenden Fragen über unterschiedliche Themenbereiche, die mit dem Berufswunsch des Studieninteressierten zusammenhangen.
Dauer der schriftlichen Prüfung: 1 Stunde
Dauer der mündlichen Prüfung: ca. 15 Minuten
Dritte Sprache/ Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich per E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B2 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger sind oder Ihr Niveau unterhalb von B2 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (8 Stunden/Woche) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, folgende Niveaus zu erreichen:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Für im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger*innen sind keine Studienplätze vorgesehen.
Das Auswahlverfahren gliedert sich in:
Der schriftliche Teil (insgesamt 150 Minuten) besteht aus 60 Fragen - Multiple-Choice -; sie betreffen:
Neben der Beantwortung der Fragen verfassen Sie auch einen argumentativen Text zu einer vorgegebenen Frage im Zusammenhang mit Ihrem Berufswunsch. Auf den Text wird im Bewerbungsgespräch inhaltlich Bezug genommen. Der Text selbst wird auf schriftsprachlichen Ausdruck und schriftsprachliche Korrektheit hin überprüft und bewertet.
Ziel des mündlichen Teils ist es insbesondere, die Selbst- und Sozialkompetenzen (Teamfähigkeit; Kommunikations-, Präsentations- und Argumentationsfähigkeit) zu überprüfen. Er dauert maximal 30 Minuten.
Für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung ist zusätzlich, wie Sie wissen, die Erfüllung der sprachlichen Voraussetzungen notwendig.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren und zu den zusätzlichen Punkten für nachgewiesene Sprachkompetenzen werden mit Beschluss der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen festgelegt. Für die Zuweisung der zusätzlichen Punkte gelten sowohl die vom Sprachenzentrum anerkannten Sprachzertifikate als auch die beim Sprachenzentrum der unibz bestandenen Sprachprüfungen, sofern das entsprechende Niveau angeboten wird.
Die Fakultät stellt Materialien zur Vorbereitung auf das Auswahlverfahren zur Verfügung stellen.
Das Auswahlverfahren findet in der Sprache der gewählten Abteilung statt. Bewerber:innen, die sich für die ladinische Abteilung eingeschrieben haben, müssen die Prüfungen teils in deutscher, teils in italienischer und teils in ladinischer Sprache ablegen.
Die zusätzlichen Studienleistungen (OFA) werden Ihnen im Rahmen des Auswahlverfahrens zugewiesen, wenn Sie Bildungsdefizite zu den folgenden Kompetenzen aufweisen:
Die entsprechenden Fragen sind beim schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens als „OFA“ gekennzeichnet.
Wenn Ihnen diese Verpflichtungen auferlegt wurden, nehmen Sie im Laufe des 1. Studienjahres an einem Lernangebot zu 16 Stunden je zugewiesenem OFA teil, um die spezifischen Kenntnisse und Kompetenzen zu erwerben. Diese zusätzlichen Studienleistungen (OFA) gelten als erfüllt, wenn die Prüfung am Ende des Übungskurses bis zum Ende des ersten Studienjahres bestanden ist. Sollten Sie beide zusätzlichen Studienleistungen nicht innerhalb des ersten Studienjahres erbringen, können Sie sich in das zweite Studienjahr einschreiben, sind jedoch nicht berechtigt, Prüfungen des zweiten, dritten, vierten oder fünften Studienjahres abzulegen, solange die zusätzlichen Studienleistungen nicht vollständig erbracht wurden.
Rangordnungen
Für jede der drei Abteilungen wird eine eigene Rangordnung erstellt.
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen.
Die Rangordnungen der einzelnen Abteilungen des Studienganges können nicht mit anderen Bewerber:innen ergänzt werden. Die Rangordnungen der drei Abteilungen dürfen auch dann nicht ergänzt werden, wenn die jeweilige Anzahl der zur Immatrikulation zugelassenen Bewerber:innen niedriger ist als die Anzahl der für die betreffende Abteilung genehmigten Studienplätze. In diesem Fall wird der Studiengang nur für die Anzahl der Zugelassenen aktiviert. Studierende in Überzahl sind nicht zugelassen.
Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger:innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation. Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten,müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studierendensekretariat einreichen.
3. Falls Sie einen ausländischen Sekundarschulabschluss besitzen, laden Sie bei der Immatrikulation folgende Unterlagen hoch:
Abhängig vom ausländischen Bildungssystem, dem Ihr Sekundarschulabschluss angehört, laden Sie zusätzlich folgende Unterlagen hoch:
a) EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, International Baccalaureate, European Baccalaureate:
b) Nicht-EU-Länder, die Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
c) Nicht-EU-Länder, die nicht Unterzeichner der Lissabonner Konvention sind:
Die unibz überprüft Ihren Oberschulabschluss und behält sich vor, in Zweifelsfällen zusätzliche Unterlagen zu erlangen.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger:innen
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Damit können Sie sich in den Studiengang immatrikulieren, für den Sie sich beworben haben.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studierendensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Die Studiengebühren betragen 1200 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Es können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studiengangs an der unibz inhaltlich äquivalent sind.
Der Antrag um Anerkennung kann nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden. Um eine erste Orientierung zu erhalten, besteht bereits vor der Immatrikulation die Möglichkeit einer vorläufigen Bewertung der bisherigen Studienlaufbahn. Die Anmeldung zu einem individuellen Beratungstermin mit Mitgliedern der Kommission für Anerkennungen von Studienleistungen erfolgt per E-Mail.
Weitere Informationen zur vorläufigen Bewertung Ihrer bisherigen Studienlaufbahn finden Sie hier.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).