Der Universitätsrat ist das oberste Leitungsorgan der Universität und seine Mitglieder bleiben für vier Jahre im Amt. Der Universitätsrat bestimmt die Universitätsentwicklung und entscheidet über die Finanzgebarung der Universität.
Details zu den Zuständigkeiten des Universitätsrates finden Sie im Art. 6 des Statuts der unibz. An den Sitzungen des Universitätsrates nehmen mit beratender Stimme der Universitätsdirektor und der Ehrenpräsident teil.
von der Landesregierung ernanntes Mitglied
Rektor
von der Landesregierung ernanntes Mitglied
Erklärung zum Nichtbestehen von Nichterteilbarkeits- und Unvereinbarkeitsgründen
von der Landesregierung ernanntes Mitglied
von der Landesregierung ernanntes Mitglied
Vertreter des Senats
Universitätsdirektor mit beratender Stimme
Studierendenvertreter im Universitätsrat
Ehrenpräsident mit beratender Stimme