Master in
Zwei Universitäten, zwei Studienzweige, drei Sprachen und ein unschätzbarer Wert, der erhalten und weitergegeben werden muss.
Dieser Master - der einzige dreisprachige seiner Art in Italien - bereitet Sie darauf vor, ein/e Spezialist/in für die Aufwertung des musikalischen Erbes und seiner Verbreitung zu werden.
Der interuniversitäre Master der Freien Universität Bozen und der Università degli Studi di Trento ermöglicht es Ihnen, sich in zwei verschiedenen Bereichen zu spezialisieren und gliedert sich daher in zwei Studienzweige:
Die Lehrende aus drei verschiedenen Kultur- und Sprachräumen begleiten Sie auf Ihrem Lernweg und führen Sie in die Arbeit der Ausbildung, Erforschung und Vermittlung von Wissen im Bereich der Musik ein.
Masterklasse: LM-45
ECTS-Kreditpunkte: 120
Regelstudienzeit: 2 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Studienplätze: 30 EU + 3 Nicht-EU
Campus: Brixen und Trient
Studiengebühren: ca. 1350 € pro Jahr
Das erste Jahr wird am Campus Brixen vorwiegend in englischer Sprache angeboten mit Lehrveranstaltungen wie Musikalische Bildung, Perspektiven des Musikmachens und des Musiklernens, Musikethnologie, Musikpaleografie und Musikphilologie.
Im zweiten Jahr können Sie wählen zwischen dem Studienzweig Philologie der Musik, dessen Vorlesungen vorwiegend in italienischer Sprache am Universitätssitz Trient angeboten werden und dem Studienzweig in Musikvermittlung, dessen Vorlesungen auf Deutsch und Italienisch am Universitätssitz in Brixen angeboten werden.
Studiengangsleiter: Prof. Franz Comploi (Foto)
Studierendenvertreter im Studiengangsrat: Giulia Leccese
Wir bieten derzeit Austauschabkommen mit Partneruniversitäten weltweit und verfügen über ein breites Netzwerk an Kooperationen mit Praktikumsbetrieben im In- und Ausland (z.B. der Filarmonica di Bologna, dem Gewandhaus Leipzig oder dem Bozner Klavierwettbewerb Busoni).
Nach dem Abschluss können Sie als Fachperson im Bereich der Musikvermittlung (z.B. in Stiftungen und Konzerteinrichtungen sowie im Schulbereich), in Archiven und Musikbibliotheken sowie in Fachverlagen tätig sein. Natürlich können Sie sich auch für eine Weiterführung Ihres Studiums in einem PhD-Programm entscheiden.
Leben in Südtirol, Wohnen, Studienbeihilfen, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 01.03. - 27.04.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen: 17.03.2023 (Anmeldung: 1.-10.03.2023) und 13. - 14. und 17. - 18. - 19.04.2023 (Anmeldung: 23.03.-03.04.2023)
Aufnahmeprüfung: 08.05.2023
Auswahlverfahren und Veröffentlichung Rangordnungen: bis 16.05.2023
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 25.05.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: 12.07. - 13.10.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 17.05. - 23.08.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen: 24.07.2023 (Anmeldung: 7.-17.07.2023)
Aufnahmeprüfung: 01.09.2023
Auswahlverfahren und Veröffentlichung Rangordnungen: bis 06.09.2023
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 15.09.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: 06.09. - 13.10.2023 (Frist 12 Uhr mittags)
Intensivsprachkurse: 4. - 22.09.2023 (Montag bis Freitag, 6 h täglich)
Erstsemestertage: 03.10.2023
Lehrbetrieb: 02.10. - 23.12.2023
Ferien: 24.12.2023 - 07.01.2023
Lehrbetrieb: 08.01. - 27.01.2024
Prüfungen: 29.01. – 24.02.2024
Lehrbetrieb: 04.03. – 28.03.2024
Ferien: 29.03. – 01.04.2024
Lehrbetrieb: 02.04. – 15.06.2024
Prüfungen: 17.06. – 13.07.2024
Prüfungen: 26.08. – 28.09.2024
EU-Bürger*innen und Gleichgestellte
1. Session: 25
2. Session: 5
Nicht-EU-Bürger*innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 3
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 7 Immatrikulierten aktiviert.
Für den Zugang zum Master ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Die oben angeführten Kreditpunkte müssen vor dem Bewerbungsgespräch erworben worden sein.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung den erforderlichen Studientitel noch nicht erlangt haben, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen.
Wenn Sie den Studientitel nach der Immatrikulationsfrist erlangen dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird. In diesem Fall sollten Sie keine Zahlung der Studiengebühren für die Studienplatzsicherung vornehmen. Sollten nach Erwerb des Studientitels noch Studienplätze verfügbar sein, können Sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation stellen und sich bis spätestens 16. Dezember 2022 immatrikulieren.
Um zugelassen zu werden, müssen Sie außerdem:
Laut nationaler Regelung ist eine gleichzeitige Einschreibung in maximal 2 Studiengänge möglich (die zwei Studiengänge dürfen allerdings nicht derselben Klasse angehören, z.B. LM-45/LM-45 und mindestens 2/3 der Lehrinhalte müssen sich dabei unterscheiden.).
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: C1
2. Sprache: B2
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Ab dem 2. Semester des 1. Jahres
3. Sprache: Das Erreichen des Sprachniveaus B1 ist Voraussetzung für das Ablegen der im Studienplan vorgesehenen Prüfungen in der betreffenden Sprache.
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: C1
3. Sprache: B1
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absoluter Anfänger sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Weitere Informationen zum Thema „dreisprachig studieren“ finden Sie auch auf der folgenden Seite.
Ausländische/Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B1 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger sind oder Ihr Niveau unterhalb von B1 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (8 Stunden/Woche) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, bis Ende des ersten Studienjahres das Niveau B1 zu erreichen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich sanktioniert und haben den Ausschluss aus der Rangliste zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 30 €.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Das Auswahlverfahren sieht folgende Bewertungskriterien vor:
Bei Punktegleichheit hat der/die jüngeren Bewerber*in Vorrang.
Rangordnungen
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden hier veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie Ihren Studienplatz für maximal 2 Studiengänge bestätigen, indem Sie die vorgesehene Rate zweimal bezahlen. Mit der Bestätigung des Studienplatzes verzichten Sie auf die Zulassung in den anderen Studiengängen und verlieren auch das Recht auf ein Nachrücken in denselben.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger*innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor.
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Zulassung mit Vorbehalt:
Wenn Sie nicht im Besitz des geforderten Studientitels sind, werden Sie mit Vorbehalt zugelassen und können den Titel bis zur Immatrikulation nachreichen. Wenn Sie den erforderlichen Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, dürfen Sie sich nicht immatrikulieren und verlieren den Studienplatz, der dann der nachfolgenden Person der jeweiligen Session angeboten wird. Empfehlung: Wenn Sie den Studientitel nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist erlangen, nehmen Sie keine Zahlung der Studiengebühren für die Studienplatzreservierung vor. Sollten nach Erwerb des Studientitels noch Studienplätze verfügbar sein, können Sie einen Antrag auf Nachimmatrikulation stellen und sich bis spätestens 15. Dezember 2023 immatrikulieren.
Falls Sie Ihren Universitätsabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie im Ausstellungsland die Voraussetzungen für die Zulassung zum selben Universitätsstudium besitzen, für das Sie sich an der unibz bewerben. Dafür müssen Sie im Portal Folgendes hochladen (sofern nicht bereits bei der Bewerbung hochgeladen):
und einer der folgenden:
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger*innen müssen:
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus.
Sie können damit nach Italien einreisen, um sich an der Universität zu immatrikulieren, wenn Sie zugelassen worden sind.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort die Studienberatung kontaktieren, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studentensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studentensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 1351,50 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Fakultät organisiert Termine für die vorläufige Bewertung der bisherigen Studienlaufbahn.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).