Bachelor in
Dieser Bachelor vermittelt Ihnen übergreifende Kompetenzen in der Produktion und Vermarktung von pflanzlichen und tierischen Produkten, der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Rohstoffen zu Lebensmitteln und im nachhaltigen Management von Wäldern und Berggebieten.
Durch den Einsatz moderner Technologien verändert sich die Landwirtschaft kontinuierlich. Hinzu kommen in den letzten Jahren Aspekte der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes, die in diesem Bereich interdisziplinäre Kenntnisse und eine permanente Weiterbildung unabdingbar werden lassen.
In diesem interdisziplinären Studium werden Grundlagen und angewandtes Wissen in naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fächern vermittelt.
Anhand dreier Studienzweige können Sie ab dem dritten Studienjahr Schwerpunkte in folgenden Themengebieten setzen:
Für die Aktivierung der einzelnen Schwerpunkte, kann eine Mindestanzahl von Studenten erforderlich sein.
Bachelorklasse: L-25
ECTS-Kreditpunkte: 180
Regelstudienzeit: 3 Jahre
Unterrichtssprachen: Deutsch, Italienisch und Englisch (Studium in allen drei Sprachen)
Studienplätze: 70 EU + 5 Nicht-EU
Campus: Bozen
Studiengebühren: 748,50 € pro Jahr
In der ersten Studieneingangsphase erwerben Sie das für das Studium notwendige Grundlagenwissen. Ab dem dritten Studienjahr steht der Erwerb von fachspezifischen und angewandten Kenntnissen der Landwirtschaft, des Bergumweltmanagements und der Lebensmittelwissenschaften im Mittelpunkt. Zwischen zweitem und drittem Jahr wird normalerweise das Pflichtpraktikum abgeleistet.
Studiengangsleiter: Prof. Christian Fischer (Foto)
Studierendenvertreterin im Studiengangsrat: Cinthia Sieder
Wir verfügen derzeit Austauschabkommen mit Partneruniversitäten weltweit. Unsere Studierenden müssen außerdem ein Pflichtpraktikum von mindestens 125 Stunden absolvieren und profitieren dabei von einem breiten Netzwerk an Kooperationen mit Praktikumsbetrieben im In- und Ausland.
Unsere Absolventinnen und Absolventen arbeiten in der Agrarproduktion und Nutztierzucht, sowie in der professionellen Bewirtschaftung von Wäldern und Grünland in Bergregionen. Des Weiteren sind sie in der wirtschaftlich-technischen Leitung und Beratung von Agrarunternehmen, im nachhaltigen Waldmanagement, im Bodenschutz und der Pflege von Berggebieten, in der Verwaltung und Sicherung von landwirtschaftlichen Maschinen, in der Qualitätszertifizierung, im Marketing sowie in der Verarbeitung und im Vertrieb von Lebensmitteln tätig.
Der Studiengang bereitet Sie außerdem auf das Staatsexamen zur Einschreibung in die Kammer für Agronomen und Forstwirte (Sektion B) vor. Immer mehr Studierende entscheiden sich auch für ein Weiterstudium in den Bereichen Agrarproduktion, Umweltressourcen-Management und Lebensmitteltechnologie.
Bestens gewappnet für einen erfolgreichen Jobeinstieg. Auf der Webseite von Almalaurea finden Sie statistische Daten zur Studierendenzufriedenheit und zur Beschäftigungssituation unserer Absolventinnen und Absolventen.
Raw Material Development, Loacker GmbH, Unterinn
La scelta del corso in Scienze agrarie e agroambientali si è rivelata per me via via sempre più valida col proseguire degli studi. Sin dall'inizio il ridotto numero di studenti e il diretto rapporto con i docenti mi hanno colpito positivamente. Ho apprezzato molto le numerose attività sul campo e le visite alle attività produttive di rilievo del territorio, ad esempio la centrale del latte Mila, o le numerose cantine vitivinicole. Particolarmente arricchenti sono state le esperienze di studio all'estero e ricordo il mio semestre di studi all’Università di Chiang Mai, in Thailandia.
Leben in Südtirol, Wohnen, Stipendien, Außerordentliche Studierende und mehr
Alles, was Sie wissen müssen, um als internationaler Studierender oder Austauschstudierender an die unibz zu kommen
Alles, was Sie über die Bewerbung und die Zulassung zu diesem Studiengang wissen müssen, finden Sie unter den folgenden Menüpunkten.
Bewerbung: 01.03. - 28.04.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen: 18. - 19.03.2021 (Anmeldung 01. - 11.03.2021) und 15. - 21.04.2021 (Anmeldung 26.03. - 08.04.2021)
Auswahlverfahren und Veröffentlichung Rangordnungen: bis 17.05.2021
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 27.05.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: 14.07. - 26.07.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Bewerbung: 19.05. - 08.07.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Sprachprüfungen: 28.06 - 03.07.2021 (Anmeldung 19.05. - 20.06.2021)
Auswahlverfahren und Veröffentlichung Rangordnungen: bis 28.07.2021
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 05.08.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: 29.07. - 05.08.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Zur Vergabe von Restplätzen, ausschließlich für Personen, die bereits die erforderlichen sprachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Bewerbung: 01. - 11.10.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Auswahlverfahren und Veröffentlichung Rangordnungen: bis 22.10.2021
Zahlung der 1. Rate der Studiengebühren: bis 29.10.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Immatrikulation: bis 29.10.2021 (Frist 12 Uhr mittags)
Intensivsprachkurse: 6. - 24.09.2021 (Montag bis Freitag, 8 h täglich)
Erstsemestertage: 27. - 28.09.2021
Lehrbetrieb: 27.09. - 23.12.2021
Außerordentliche Prüfungssession: 13. - 23.12.2021
Ferien: 24.12.2021 - 09.01.2022
Lehrbetrieb: 10.01. - 22.01.2022
Prüfungen: 24.01. – 19.02.2022
Lehrbetrieb: 28.02. – 14.04.2022
Ferien: 15.04. – 18.04.2022
Lehrbetrieb: 19.04. – 11.06.2022
Außerordentliche Prüfungssession: 16. – 28.05.2022
Prüfungen: 13.06. – 09.07.2022
Prüfungen: 22.08. – 24.09.2022
EU-Bürger*innen und Gleichgestellte
1. Session: 50
2. Session: 20
Nicht-EU-Bürger*innen (im Ausland ansässig)
1. Session: 5
Der Studiengang wird mit einer Mindestzahl von 25 Immatrikulierten aktiviert.
Für den Zugang zum Bachelor ist der Besitz eines der folgenden Titel erforderlich:
Im Ausland erlangte Studientitel (Abitur/Matura) sind dann gleichwertig, wenn sie nach einem Zyklus von mindestens 12 Schuljahren erlangt wurden. Dabei müssen Sie zumindest das letzte Biennium im ausländischen Schulsystem besucht haben (z.B. Irish Leaving Certificate: es reicht nicht, nur ein Auslandsjahr mit ausländischem Studienabschluss absolviert zu haben).
Für einige Studientitel (z.B. amerikanische High School, britische Studientitel, griechische Titel usw.) sieht das zuständige italienische Ministerium spezielle Zulassungsbedingungen vor. Kontakt für weitere Informationen: apply@unibz.it (Studienberatung).
Um zugelassen zu werden, müssen Sie die im Abschnitt „Erforderliche Sprachkompetenzen“ beschriebenen Sprachkompetenzen nachweisen.
In Italien ist es nicht erlaubt, gleichzeitig an mehreren Universitäten zu studieren oder in mehreren Studiengängen derselben Universität eingeschrieben zu sein.
Die Unterrichtssprachen sind Deutsch, Italienisch und Englisch. Daher müssen folgende Mindestvoraussetzungen, bei sonstigem Ausschluss vom Auswahlverfahren, erfüllt werden:
Eingangsniveau (um zugelassen zu werden)
1. Sprache: B2
2. Sprache: B2
3. Sprache: kein Niveau erforderlich
Abgangsniveau (um das Studium abschließen zu können)
1. Sprache: C1
2. Sprache: C1
3. Sprache: B2
Es zählen die Niveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Als erste Sprache gilt jene, in welcher Sie über das höchste Niveau verfügen (B2 oder C1). Mit der dritten Sprache ist jene gemeint, in der Sie sich am schwächsten fühlen (oder absoluter Anfänger sind).
Sie weisen Ihre Sprachkompetenzen im Bewerbungsportal (unter „Sprachzertifikate hochladen“ und/oder „Anmeldung zu den Sprachprüfungen“) nach, nachdem Sie eine Bewerbung unter „Bewerbung erstellen/verwalten“ erstellt haben.
Der Nachweis ist für die Erst- und Zweitsprache obligatorisch, für die Drittsprache wird er empfohlen (ab B1).
Als Nachweis zählen:
Informationen über Aufbau und Dauer der Sprachprüfungen und dazu, wie und wann Sie die Ergebnisse erfahren werden, finden Sie unter https://www.unibz.it/de/services/language-centre/language-exams/
Ausländische/ Bi- oder multilinguale Schulen
Wenn im Abiturzeugnis in einer Fremdsprache (Englisch, Italienisch oder Deutsch) das Niveau B1, B2 oder C1 angeführt wird und alle vier Fertigkeiten (Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Produktion) abgedeckt sind, kann ggf. der Nachweis einer zweiten oder dritten Sprache anerkannt werden.
Bitte laden Sie Ihr Abiturzeugnis nochmals unter „Sprachzertifikate hochladen“ bei der entsprechenden Sprache hoch. Die Entscheidung über dessen Anerkennung obliegt dem Sprachenzentrum.
Dritte Sprache/ Intensivsprachkurse im September
Falls Sie ein Sprachzertifikat in der 3. Sprache erlangt haben, laden Sie es bitte innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hoch. Wenn Sie die Kompetenzen in der 3. Sprache nicht nachgewiesen haben und zugelassen wurden, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Sie werden diesbezüglich via E-Mail informiert. Anhand des Testergebnisses geben wir Ihnen den passenden Lernweg vor, damit Sie in möglichst kurzer Zeit Niveau B2 erreichen.
Wenn Sie in der dritten Sprache absoluter Anfänger sind oder Ihr Niveau unterhalb von B2 liegt, besuchen Sie während des Vorsemesters im September einen dreiwöchigen Intensivsprachkurs, um mit dem Lernweg zu beginnen.
Die Termine der Intensivsprachkurse finden Sie in der Terminübersicht. Anfängerkurse (A1) werden ausschließlich während der Intensivkurse im September angeboten. Während des akademischen Jahres werden sie nicht mehr angeboten, daher ist es für Anfänger ohne Vorkenntnisse absolut notwendig, den Lernweg im September zu beginnen.
Während des Semesters finden Kurse (4 Stunden/Woche) und in der vorlesungsfreien Zeit finden Intensivkurse (8 Stunden/Woche) statt.
Die Sprachkurse des Sprachenzentrums sind kostenlos und helfen Ihnen, folgende Niveaus zu erreichen:
Solange Sie das Niveau B1 in der dritten Sprache nicht erreichen, dürfen Sie keine Fachprüfungen in dieser Sprache ablegen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal. Die Termine finden Sie in der Terminübersicht.
Achtung: Falscherklärungen werden strafrechtlich verfolgt und haben den Ausschluss aus der Rangordnung zur Folge!
Innerhalb einer Bewerbungssession können Sie sich auch für mehrere unterschiedliche Studiengänge bewerben. Wenn Sie in der 1. Bewerbungssession keinen Studienplatz erhalten, können Sie sich in der 2. Bewerbungssession erneut bewerben.
Als gleichgestellt gelten:
Es steht eine einzige Bewerbungssession zur Verfügung. Bewerbungsgebühr: 30 €.
Wenn Sie in der Rangliste zugelassen werden, müssen Sie zuerst ihren Studienplatz bestätigen, indem Sie die 1. Rate der Studiengebühren einzahlen, und danach den Antrag auf ein Visum auf dem Universitaly-Portal starten. Das Verfahren über Universitaly ist verpflichtend, sonst können Sie sich nicht immatrikulieren. Sie dürfen sich bei der Anmeldung über Universitaly nur für einen Studiengang bewerben.
Anfang September müssen Sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Test zum Nachweis ihrer Italienischkenntnisse ablegen.
Das Auswahlverfahren des a.J. 2020/21 sieht folgende Bewertungskriterien vor:
Bewertung der schulischen Leistungen (max. 100 Punkte):
Diese erfolgt an Hand der Abschlussnoten des drittletzten und vorletzten Jahres der Oberschule. Weder die Betragensnoten noch die Noten in Religion und Leibeserziehung fließen in die Bewertung mit ein.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los.
Sie müssen daher im Bewerbungsportal:
(*) Sollten Sie die Noten des drittletzten und/oder vorletzten Oberschuljahres nicht vorlegen, wird die Kommission für das Oberschuljahr, welches durch kein Zeugnis / keine Ersatzerklärung belegt wird, eine Endnote zuweisen, welche einer „genügenden Leistung“ entspricht.
(*) Sollte das Schulsystem im Herkunftsland stark vom italienischen abweichen, sodass Sie nicht über die Zeugnisse des drittletzten und/oder vorletzten Oberschuljahrs verfügen, behält es sich die Kommission vor, etwaige von Ihnen vorgelegte Oberschulzeugnisse anderer Schuljahre zu bewerten.
Die Kommission bewertet lediglich die innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal hochgeladenen Unterlagen. Die Rangordnungen werden unter https://www.unibz.it/de/applicants/ranking-lists/ veröffentlicht und haben nur für das Akademische Jahr Gültigkeit, für welches sie erstellt wurden.
Am Anfang des ersten Semesters des a.J. 2020/21, zwischen September und Oktober, werden mit einem Multiple-Choice-Test die erforderlichen Vorkenntnisse im Bereich der Logik, der Mathematik und der naturwissenschaftlichen Fächer überprüft werden. Hier können Sie ein Beispiel dieses Test und die Prüfungsschwerpunkte finden.
Der Test wird an der Freien Universität Bozen oder online angeboten. Dies hängt von den der aktuellen Notsituation Covid-19, ab. Falls Sie in diesem Multiple-Choice-Test eine Mindestpunktzahl von 50% der erhältlichen Höchstpunkte in einem Teilfachgebiet nicht erreichen, werden Sie mit zusätzlichen Studienleistungen (OFA) zum Studium zugelassen. Diese zusätzlichen Studienleistungen müssen von Ihnen innerhalb des ersten Jahres nach der Immatrikulation erfüllt werden.
Um sich auf den spezifischen Test vorbereiten zu können, werden Vorbereitungskurse angeboten, die in den Wochen vor Beginn des ersten Semesters stattfinden. Insbesondere werden die Kurse als Intensivkurse angeboten, in den die grundlegenden Konzepte der Mathematik, Physik, Biologie und Chemie behandelt werden. Die zusätzliche Studienleistung wird durch das Bestehen einer speziellen Prüfung abgebaut.
Um die Prüfung zu absolvieren, werden bestimmte Termine innerhalb des ersten Jahres angeboten. Die OFA-Prüfung muss innerhalb des ersten akademischen Jahres des Studiums bestanden werden und ist eine unumgängliche Voraussetzung für die Teilnahme an den curricularen Prüfungen der folgenden Jahre. Wenn Sie die OFA-Prüfung nach den geplanten Prüfungen nicht bestanden haben, dürfen Sie sich nicht in das zweite Studienjahr einschreiben, sondern bleiben im ersten Jahr eingeschrieben.
Wenn Sie zu mehreren Studiengängen zugelassen wurden, können Sie einen Studienplatz nur in einem Studiengang bestätigen. Mit dieser Bestätigung verzichten Sie auf die Zulassung in den anderen Studiengängen und Sie verlieren auch das Recht auf ein Nachrücken in denselben.
1. Sie wählen im Bewerbungsportal den Studiengang aus und bezahlen die Studiengebühren (zur Bestätigung des Studienplatzes).
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wenn Sie diese Frist versäumen, verzichten Sie automatisch auf Ihren Studienplatz, welcher der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten wird.
Ausschließlich für EU-Bürger*innen und Gleichgestellte gilt: Werden nicht alle Studienplätze der 1. Session besetzt, so werden die freien Plätze in der 2. Session zusätzlich vergeben.
Achtung: Mit der Einzahlung der 1. Rate erwerben Sie noch nicht den Status als Studierende. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation.
Wenn Sie durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt haben, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn Sie die Reifeprüfung (Matura/Abitur) nicht bestehen oder wenn Sie – im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger*innen – von der italienischen Auslandsvertretung nicht die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen erhalten.
2. Sie nehmen im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vor
Die Frist finden Sie in der Terminübersicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen.
Versäumen Sie die Frist, so verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird der in der Rangordnung nachfolgenden Person angeboten.
Falls Sie Ihren Oberschulabschluss im Ausland erlangt haben, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie im Ausstellungsland die Voraussetzungen für die Zulassung zum selben Universitätsstudium besitzen, für das Sie sich an der unibz bewerben. Dafür müssen Sie im Portal Folgendes hochladen (sofern nicht bereits bei der Bewerbung hochgeladen):
Das Statement of Comparability bzw. die Wertigkeitserklärung sind nicht erforderlich für Studientitel, die in Österreich oder Deutschland erworben wurden. In Zweifelsfällen können diese jedoch verlangt werden.
Achtung: Sollten Sie keinen für die Zulassung gültigen Studientitel vorweisen, können Sie auch nach der Immatrikulation mit Dekret des Rektors ausgeschlossen werden.
Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger*innen
Falls Sie zu einem Studiengang zugelassen worden sind und den Antrag über Universitaly vervollständigt haben, stellt Ihnen die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Sie können damit nach Italien einreisen, um an der Italienischprüfung (obligatorisch für alle Bachelorstudien) und um sich an der Universität zu immatrikulieren.
Die Italienischprüfung für Studieninteressierte, die sich für einen Bachelor beworben haben, findet Anfang September am Campus Bozen statt. Die mündliche Prüfung kann auch online abgelegt werden.
Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen (Montag bis Samstag). Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort bei der Studienberatung vorbeischauen, die Ihnen bei der Beantragung helfen wird.
Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, müssen Sie diese im Original im Studentensekretariat abgeben oder als Scan per E-Mail schicken.
Falls Sie von einer anderen italienischen Universität an die unibz wechseln möchten, müssen Sie zu Beginn des Akademischen Jahres die Kopie des Antrags auf Studienortswechsel („domanda di trasferimento“), der an der Herkunftsuniversität vorgelegt wurde, im Studentensekretariat einreichen.
Die Studiengebühren betragen 748,50 €.
Eine verspätete Einzahlung der 2. Rate wird mit einer Strafgebühr belegt. Wenn Sie die Studiengebühren nicht einzahlen, dürfen Sie weder Prüfungen ablegen, noch um Studienorts- oder Studiengangwechsel ansuchen.
Wenn Sie das Studium abbrechen, sich exmatrikulieren oder vom Studium ausgeschlossen werden, haben Sie kein Anrecht auf die Rückerstattung der eingezahlten Beträge.
Anrecht auf vollständige Befreiung von den Studiengebühren (und der Landesabgabe) haben:
Anrecht auf Rückerstattung der Studiengebühren haben Studierende, die im betreffenden Akademischen Jahr eine Studienbeihilfe der Autonomen Provinz Bozen erhalten.
Erst nach der Immatrikulation können Kreditpunkte aus vorhergehenden Universitätsstudien anerkannt werden, wenn die dort abgelegten Prüfungen mit jenen des Studienganges an der unibz inhaltlich äquivalent sind. Der Antrag muss nach der Immatrikulation an die Fakultät gestellt werden.
Die Studienberatung steht Ihnen bei der Wahl des Studienganges beratend zur Seite. Oft genügt schon eine telefonische Beratung oder eine E-Mail, um die erforderlichen Erstinformationen einzuholen (Tel. +39 0471 012100).